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#11 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Ich missbrauche also das BGB, weil ich ein Gesetz befolge?
Missbrauchen wäre es, wenn §312d BGB als Erfordernis eine bestimmte Begründung vorraussetzen würde, und ich bei dieser lügen würde. Außerdem sieht §312d BGB kein Ausschluss des Rechtes vor, wenn der Käufer nur kauft, um vom Rückgaberexht gebrauch zu machen. Auch wenn eine derartige Auslegung nach §242 BGB durchaus denkbar wäre, ist mir keine Rechtsprechung bekannt, die dies vornimmt. Somit bewege ich mich vollkommen im rechtlichen Bereich. Damit "missbrauche" ich das BGB in keinster Weiss. Ich gehe auch in keiner Weise schlecht mit der Ware um oder gebrauche sie im exzessiven Maße. Aber.. Wenn du das als schlimm empfindest: wenn du in ein Geschäft gehst, um etwas auszuprobieren, obwohl du genau weißt, dass du es nicht kaufen wirst, ist das nicht schlimmer? Arbeit verursacht ein Zurückschicken sicherlich. Kosten auch, aber diese Kosten begleiche ich mit JEDEM Einkauf, durch den Mehrpreis! den die Händler einkalkulieren. Zudem bestelle ich mindestens einmal pro Woche bei Amazon, und bin seit mehreren Jahren treuer und guter Kunde. Wegen einmal einen Käufer ausschließen? ... Geändert von jpg240 (17.12.2013 um 23:26 Uhr) |
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