Zitat:
1. Welche Rechte hat der Eigentümer der Mauer?
2. Spielt es eine Rolle, ob es sich um Privateigentum, Firmeneigentum oder öffentliches Eigentum hadelt?
2.1 Wenn ja, wo gibt es Unterscheidungen?
3. Darf der Fotograf die Bilder auch außerhalb redaktioneller Berichterstattung nutzen, beispielsweise in einem Buch?
3.1 Wenn ja, darf er alle Bilder nutzen oder müssen die Bilder unter bestimmten Voraussetzungen entstanden sein?
3.2 Wenn nein, warum nicht?
4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?
Das wären nur mal ein paar Fragen auf die Schnelle.
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Jetzt wirds interessant;-)
1. Der Eigentümer wird das wohl sicher vernichten können, aber er wirds ohne Zustimmung nicht verändern oder verwerten können z.B. Poster drucken und verkaufen. Eigentlich skurril, dass der Eigentümer daran keine Rechte hat ;-)
2. Eigentum ist Eigentum. Ob der Besitzer eine physikalische oder juristische Person ist, sollte egal sein.
3. Nutzung zu Pressezwecken ist eh klar. Außerhalb müsste er m.E. die Zustimmung des Rechteeigentümers haben. Andererseits, wenn ich als Fotograf so etwas veröffentliche ist es eher unwahrscheinlich, dass der Urheber mich verklagt und dann Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Schadensersatz ausfassen will ;-)
Also rechtlich sauber ist ein Buch darüber schwer hinzukriegen. Entweder der Täter authorisiert mich, dann hat er das Risiko, dass die Polizei versucht, an das Beweismittel zu kommen. Oder er authorisiert mich nicht, dann kanns sein, dass er mich irgendwann verklagt, wenn es ein Erfolg werden sollten. Bleibt wohl nur der Handschlag vor Zeugen als klassische Methode in diesen Fällen ;-)