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#1 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintliche "Urheberschaft" einklagen! Geändert von Tom (07.09.2011 um 00:30 Uhr) |
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#2 | ||
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
Zitat:
Es geht ja genau darum, ob man das Kunstwerk (wir gehen also davon aus, dass es ein Werk ist) so einfach entfernen darf oder ob es nach der Rechtslage gar nicht so eindeutig ist. Es könnte natürlich auch noch einen Passus geben, der dem Eigentümer die Entfernung gestattet, aber genau darauf zielt die Frage ja ab, die ich oben noch mal extra zitiert habe. |
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#3 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
mir wäre es schlicht egal. Ich würde es entfernen (lassen). Illegal erworbenen Wert (Geld) kann man auch nicht einklagen. bydey
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#4 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
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Ich bin es gewohnt, juristische Sachverhalte vorsichtig zu beurteilen, weil ich um die Komplexität mancher Dinge und die Tücken des Gerichtsbetriebs weiß.
Neben gewissen Erfahrungen bilde ich mir ein, auch ein gewisses Maß an Gespür für eine Rechtslage zu haben. Und wenn hier jemand andeutet, dass man als Eigentümer ein ohne Zustimmung auf die eigene Hauswand aufgebrachtes Grafiti nicht ohne weiteres Entfernen (lassen) darf, weil man sonst Gefahr läuft, von dem "Künstler" deshalb auch noch in Regress genommen zu werden, da stellen sich mir alle Nackenhaare auf. Bakschisch hin Baksy her. Ich betone ausdrücklich, dass ich das nicht weiter geprüft habe, weil ich die Debatte in diesem Thread für sehr skuril erachte, aber ich wage mal ganz vorbehaltlos zu sagen: Das kannst Du einem erzählen, der sich den Hut mit dem Hammer aufsetzt. So ein Schwachs... äh ... von diversen Schwächen getragenes juristisches Urteil. Edit: Entschuldige meine deftige und eindeutige Ausdrucksweise: Ich hatte ja ganz übersehen, dass Du nur gefragt hattest. Zitat:
4.1 Natürlich. 4.2 Auf den Eigentumsschutz des Grundgesetzes und die ausgestaltenden Rechtsnormen? Geändert von Itscha (06.09.2011 um 17:29 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Moin, ich finde es auch befremdlich, was einige für eine Rechtsauffassung haben, bzw. über ungelegte Eier diskutieren.
Vielleicht auch etwas weit hergeholt, aber doch zu vergleichen: Jemand bemächtigt sich ungebeten/unerlaubt meiner Speicherkarte, fotografiert damit und ich bekomme sie mit den Fotos zurück. Nun darf ich die nicht mehr nutzen, weil ja fremde Fotos drauf sind. ![]()
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Grüße, Heinz |
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#6 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen. Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, das unser Rechtsstaat so urteilen würde. Wenn aber doch, dann stinkt hier etwas ganz heftig im Staate. Dann hätten wir einen Rechtsstaat der wirklich zum Himmel stinken würde.
Muffeln tut er ja schon häufig genug.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#7 | ||
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Zitat:
Hierzu: Zitat:
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