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Alt 06.09.2011, 09:50   #1
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Jetzt wirds interessant;-)

1. Der Eigentümer wird das wohl sicher vernichten können, aber er wirds ohne Zustimmung nicht verändern oder verwerten können z.B. Poster drucken und verkaufen. Eigentlich skurril, dass der Eigentümer daran keine Rechte hat ;-)
Falls meine Hütte von so einem Schmierfinken ungefragt "verschönert" wurde, fotografiere, veröffentliche und verändere ich das wie es mir paßt!
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintliche "Urheberschaft" einklagen!

Geändert von Tom (07.09.2011 um 00:30 Uhr)
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.09.2011, 15:32   #2
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Zitat:
Zitat von Tim Kimm Beitrag anzeigen
4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Falls meine Hütte von so einem Schmierfinken ungefragt "verschönert" wurde, fotografiere, veröffentliche und verändere ich das wie es mir paßt!
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintlichen "Urheberschaft" einklagen!
Ob der Künstler ein "Schmierfink" oder ein "Dumpfbacke" ist, spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Wenn es beispielsweise so wäre, dass der Künstler Urheberschaft erlangt, dann könnte seine Klage für den Eigentümer eine kostspielige Angelegenheit werden.

Es geht ja genau darum, ob man das Kunstwerk (wir gehen also davon aus, dass es ein Werk ist) so einfach entfernen darf oder ob es nach der Rechtslage gar nicht so eindeutig ist. Es könnte natürlich auch noch einen Passus geben, der dem Eigentümer die Entfernung gestattet, aber genau darauf zielt die Frage ja ab, die ich oben noch mal extra zitiert habe.
Tim Kimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 16:06   #3
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von Tim Kimm Beitrag anzeigen
Ob der Künstler ein "Schmierfink" oder ein "Dumpfbacke" ist, spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Wenn es beispielsweise so wäre, dass der Künstler Urheberschaft erlangt, dann könnte seine Klage für den Eigentümer eine kostspielige Angelegenheit werden.

Es geht ja genau darum, ob man das Kunstwerk (wir gehen also davon aus, dass es ein Werk ist) so einfach entfernen darf oder ob es nach der Rechtslage gar nicht so eindeutig ist. Es könnte natürlich auch noch einen Passus geben, der dem Eigentümer die Entfernung gestattet, aber genau darauf zielt die Frage ja ab, die ich oben noch mal extra zitiert habe.
Hi Tim,

mir wäre es schlicht egal. Ich würde es entfernen (lassen).
Illegal erworbenen Wert (Geld) kann man auch nicht einklagen.

bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 16:39   #4
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
Ich bin es gewohnt, juristische Sachverhalte vorsichtig zu beurteilen, weil ich um die Komplexität mancher Dinge und die Tücken des Gerichtsbetriebs weiß.
Neben gewissen Erfahrungen bilde ich mir ein, auch ein gewisses Maß an Gespür für eine Rechtslage zu haben.

Und wenn hier jemand andeutet, dass man als Eigentümer ein ohne Zustimmung auf die eigene Hauswand aufgebrachtes Grafiti nicht ohne weiteres Entfernen (lassen) darf, weil man sonst Gefahr läuft, von dem "Künstler" deshalb auch noch in Regress genommen zu werden, da stellen sich mir alle Nackenhaare auf. Bakschisch hin Baksy her.

Ich betone ausdrücklich, dass ich das nicht weiter geprüft habe, weil ich die Debatte in diesem Thread für sehr skuril erachte, aber ich wage mal ganz vorbehaltlos zu sagen:

Das kannst Du einem erzählen, der sich den Hut mit dem Hammer aufsetzt.
So ein Schwachs... äh ... von diversen Schwächen getragenes juristisches Urteil.


Edit: Entschuldige meine deftige und eindeutige Ausdrucksweise: Ich hatte ja ganz übersehen, dass Du nur gefragt hattest.
Zitat:
Zitat von Tim Kimm
4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?
Ich möchte die Fragen so beantworten:
4.1 Natürlich.
4.2 Auf den Eigentumsschutz des Grundgesetzes und die ausgestaltenden Rechtsnormen?
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de

Geändert von Itscha (06.09.2011 um 17:29 Uhr)
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 16:57   #5
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Moin, ich finde es auch befremdlich, was einige für eine Rechtsauffassung haben, bzw. über ungelegte Eier diskutieren.
Vielleicht auch etwas weit hergeholt, aber doch zu vergleichen:
Jemand bemächtigt sich ungebeten/unerlaubt meiner Speicherkarte, fotografiert damit und ich bekomme sie mit den Fotos zurück. Nun darf ich die nicht mehr nutzen, weil ja fremde Fotos drauf sind.
__________________
Grüße, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.09.2011, 17:19   #6
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen. Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, das unser Rechtsstaat so urteilen würde. Wenn aber doch, dann stinkt hier etwas ganz heftig im Staate. Dann hätten wir einen Rechtsstaat der wirklich zum Himmel stinken würde.

Muffeln tut er ja schon häufig genug.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2011, 17:47   #7
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von hpike Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen.
Es kommt auf die sog. "Schöpfungshöhe" an. Irgendwelche Tags sind da sicherlich kein Streitfall, aber bei sog. "aufgedrängter Kunst" wird es schon problematischer.

Hierzu:
Zitat:
„Aufgedrängte Kunst“

Man spricht daher auch von „aufgedrängter Kunst“, wenn der Eigentümer eines Gegenstandes das sich darauf befindliche Kunstwerk gar nicht haben möchte. Nichtsdestotrotz - er muss das Kunstwerk als solches gelten lassen und die Urheberrechte des Künstlers respektieren, egal ob das Graffiti seinen Geschmack trifft oder nicht. Vor allem darf er keine Handlungen durchführen, die das Urheberpersönlichkeitsrecht (dazu zählt z.B. das Entstellungsverbot, § 14 UrhG) oder urheberrechtliche Verwertungshandlungen (z.B. das Recht auf Verbreitung, § 17 UrhG) verletzen. Quelle
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
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