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Alt 04.09.2011, 23:38   #14
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Grundsätzlich ist es ja gut, wenn eine Frage aus unterschiedlichen Perspektiven (Ländern) diskutiert wird. Wir müssen uns halt nur bewusst sein, dass wir alle nun mal keine Rechtsberatung geben, sondern nur unser erworbenes Wissen beisteuern können.

Wenn man sich dann bemüht auf die anderen einzugehen, kommt unterm Strich in der Regel auch etwas heraus, dass der Fragestellung nahe kommt.

Für Deutschland kann ich sagen, er darf Fotos machen - ohne, dass das jetzt ein Freibrief wäre -, solange er sich nicht selbst strafbar machte. Die Verwertung der Bilder kann im Rahmen einer Berichterstattung problemlos erfolgen, andere Verwertungen sind presserechtlich nicht gedeckt. Hier wäre dann noch zu klären, ob überhaupt Urheberschaft vom Künstler erlangt werden kann und in wie weit der Dritten (dem Fotografen) Rechte einräumen kann.

Zur Urheberschaft gelten Kunstwerke in Deutschland in der Regel in der Schöpfungshöhe als ausreichend, der Künstler ist damit Urheber seines Werkes (was er eben erst bei auschreichender Schöpfungshöhe ist).

1. Welche Rechte hat der Eigentümer der Mauer?

2. Spielt es eine Rolle, ob es sich um Privateigentum, Firmeneigentum oder öffentliches Eigentum hadelt?
2.1 Wenn ja, wo gibt es Unterscheidungen?

3. Darf der Fotograf die Bilder auch außerhalb redaktioneller Berichterstattung nutzen, beispielsweise in einem Buch?
3.1 Wenn ja, darf er alle Bilder nutzen oder müssen die Bilder unter bestimmten Voraussetzungen entstanden sein?
3.2 Wenn nein, warum nicht?

4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?

Das wären nur mal ein paar Fragen auf die Schnelle.

Geändert von Tim Kimm (05.09.2011 um 14:15 Uhr)
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