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Alt 26.09.2014, 12:24   #41
romic

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 60
Update

Ich möchte euch kurze ein Update geben was passiert ist. Meine Versicherung hat zunächst 70% erstattet mit dem Hinweis auf die, auch hier angemerkte, Fahrlässigkeit. Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe, konnten auch verbliebenen 30% mit einem ausführlichen Schreiben plausibel gemacht werden. Ich habe am Ende eine komplette Erstattung bekommen. Das freut mich sehr !

Danke für eure Anteilnahme und auch eure kritischen Kommentare - ich habe einiges gelernt und selbst wenn ich jetzt recht bekommen habe, werd ich mich einer solchen Situation in dieser Form nicht mehr aussetzten.

Ich wünsch euch einen schönen Tag !
romic ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.09.2014, 12:39   #42
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
UI, da hast du aber Glück gehabt. Entweder sind die Statuten der Versicherung wirklich so, dass es halt ging, oder du hattest einen netten Sachbearbeiter.


Ein Rucksack, der einsehbar im Auto liegt, ist ein Diebes-Magnet. Ich bin also sehr verwundert, dass die Versicherung sogar die 100% gezahlt hat, freue mich aber für dich, dass dir so viel Schaden erspart bleibt.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2014, 23:34   #43
minolta2175
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Wegberg
Beiträge: 3.050
Zitat:
Zitat von CC_KoMi Beitrag anzeigen
Falls die Kameraversicherung nicht greifen sollte, würde ich auch mal die KfZ Versicherungs-Bedingungen studieren. Ich habe bei meinem Paket jedenfalls einen Passus, der Diebstahl aus dem PKW explizit einschließt.

Nur mal als Tipp für den TE - ich drücke die Daumen!

Ja, die Schäden am Auto und alle Gegenstände, die fest mit dem Wagen verbunden sind, werden beim Diebstahl von der Teilkasko übernommen.
Achtung, Höchstgrenze liegt oft bei 2500 Euro. Und die Versicherung erstattet nur den Zeitwert, nicht den Neupreis.
Alle losen Gegenstände, die im Auto, Handschuhfach oder Kofferraum liegen, sind nicht über die Teilkasko versichert. Auch keine mobilen Navis.
Ausnahmen: Vorgeschriebene Ausrüstung wie etwa Warndreieck und Verbandskasten und serienmäßiges Werkzeug. Ansonsten kann eine Gepäckversicherung helfen.

Gruß Ewald
minolta2175 ist offline   Mit Zitat antworten
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