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Alt 03.08.2008, 09:35   #14
Gentry
 
 
Registriert seit: 01.06.2008
Ort: Speyer
Beiträge: 100
Foto von der Biene, ich nenne diese Biene mal "Benno":

wenn du das Foto von "Benno" gemacht hast, liegen die Urheberrechte für dieses Bild zweifellos bei dir. Eine von dir nicht genehmigte Veröffentlichung ist in der Regel also eine Urheberrechtsverletzung (Bildzitate usw. mal aussen vor gelassen). Du hast Anspruch auf eine entsprechende Vergütung für die Veröffentlichung bzw. kannst das Einstellen dieser fordern.

Wie sieht es mit dem Recht am eigenen Bild von Benno aus? Hat er nicht. Tiere werden nach deutschem Recht als "Sachen" behandelt, die in der Verfügungsgewalt ihrer Eigentümer stehen und selbst keine Rechte haben. Achja der Bienen-Eigentümer muss natürlich nachweisen das er der Eigentümer von Benno ist.

Ich nehme an, du hast Benno von einem öffentlichten Standpunkt aus fotografiert, nicht im Bienenzoo Brumm Brumm. Etwaige Hausrechte kommen also nicht zur Anwendung. Wurde Benno nahe des Bienenstocks des vermeintlichen Eigentümers fotografiert? Nicht? Wurde das Foto gar in einem anderen Bundesland gemacht?

Ohne jetzt weiter Umstände zu kennen und ohne dich in Rechtsfragen beraten zu wollen:

Wenn ich in ähnlicher Situation wäre, würde ich dem Urheberrechtsstörer ein nettes Briefchen schreiben und mit Nachdruck auf Beenden der Urheberrechtsstörung verbunden mit einem Hinweis auf möglichen Schadensersatz schicken. Auf das Schreiben des Anwalts bezüglich Eigentumsrechte würde ich überhaupt nicht eingehen.

Alternativ würde ich darüber nachdenken, ob mir das Foto von Benno überhaupt die Einschreibegebühr für das Briefchen wert ist. Wenn das Foto entsprechend wertig ist, sollte man auch den Gang zum Rechtsanwalt in Auge fassen, der in der Regel ein wenig mehr von der Materie versteht, als ich und viele andere hier im Forum.
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