Zitat:
Zitat von DerGoettinger
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Und ich verweise noch einmal, dass sich sogar das Auswärtige Amt sich mit dem Thema beschäftigt und einen entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweis veröffentlicht hat.
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Da steht aber auch:
"Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet..."
Hinter jeder staatlichen Einschränkung steht ein Motiv. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation halte ich das Fotografierverbot von gekennzeichneten militärischen Objekten für nachvollziehbar.
Ein Fotografierverbot von Objekten kann das Militär in DE verhängen. (siehe ZDv 2/30 >>>
klick!) Die entsprechenden Schilder sind jedoch nur auf zum Objekt gehörende Flächen erlaubt. Das wurde in Polen geändert.
Zudem gibt es noch einen Erlass zum Thema >>>
klack!
"
Das Fotografieren (Filmen, Zeichnen) von Sperrgebieten und darin befindlichen militärischen Einrichtungen ist verboten (§ 4 Abs. 1 Sperrgebietsgesetz). Im Gegensatz zu den oben angeführten Punkten ist hier auch das Fotografieren von außen erfasst. "
Da der Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Brücken...) entsprechend der Landesverteidigung auch einem militärisches Interesse unterliegt, ist ein Fotografierverbot nicht generell unangemessen.