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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
 
 
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Alt 28.04.2018, 13:27   #11
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen

Mag die DSVGO auch nicht perfekt sein, aber in der Absicht und in der Tendenz ist sie ein richtiger und wichtiger Schritt.
Ich finde, in Bezug auf Fotographie ist die DSGVO kein "richtiger Schritt" sondern
"richtiger Schrott"
Doc Baumann ist als Fotograph ja relativ "Ideologie unverdächtig". Bei DOCMA wurde
gerade folgende Zusammenfassung veröffentlicht


Zitat:
Eine eigentlich sinnvolle Verordnung mit ja grundsätzlich richtiger Idee wird zwar angegangen, aber dann wird bei der Umsetzung völlig über das Ziel hinausgeschossen. Und der deutsche Gesetzgeber, der bestimmte Ausnahmen und Spezialfälle hätte feststellen können, sitzt es einfach aus, während Abmahnanwälte gierig in ihren Startlöchern sitzen.
Link zu DOCMA https://www.docma.info/blog/dsgvo-da...was-auf-sie-zu


Olaf Giermann, der Autor bei DOCMA verweisst auf einen Artikel eines offenbar
fotographierenden Rechtsanwaltes, der die DSGVO noch mal in Hinblich auf das
Thema Fotographie "ausleuchtet".

Es ist erstaunlich, wie wenig man ab Mai nur noch "darf"

Zitat:
Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen von bzw. mit Personen wird in Deutschland ab dem 25. Mai 2018 ganz erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Digitale Street Photography, Sportfotografie, Konzertfotografie, Hochzeitsfotografie und alle Bereiche, die absichtlich oder unabsichtlich Personen abbilden, werden bis auf weiteres nur noch unter Eingehung eines ganz erheblichen Risikos möglich sein.

Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für

- Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
- reine Analog- Fotografie,
- reine private Aufnahmen im engen persönlichen und Familien-Kreis, soweit nicht im Internet veröffentlicht werden,
- Aufnahmen von Verstorbenen.
Link zum Artikel https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html


Die verhängbaren Bußgelder liegen bei bis zu 20 Mio €.
Pro "Einzelfall". Also pro Foto

Da kommen doch ab Mai Veränderungen auf uns zu, die völlig unfassbar und ausserhalb
jeder bisherigen Vorstellung sind - und die die Fotographie in Deutschland in einem
Maße verändern werden, das noch deutlich weiter geht als ich es in meinem - schon
etwas "zugespitzten" - Eingangsposting zu diesem Thema skizziert hatte.


Die Schweden haben das Problem mit einem einzige Satz gelöst.

Zitat:
„Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen
Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung.“
Geht also ganz einfach
Nur Merkel und Nahles kriegen diesen Satz irgendwie nicht hin.


Dabei müssen wir ihnen nun helfen,
sonst sind ab Ende Mai in der Fotoszene keine Fotographen mehr unterwegs
sondern in der Hauptsache nur noch Abmahnanwälte.

Und das: Wollen wir ja nicht
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos

Geändert von The Norb (28.04.2018 um 13:31 Uhr)
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