Zitat:
Zitat von Nilsen
(...) Leider kaufst du nicht die Software sondern meistens nur das Nutzungsrecht. Und wenn in den Nutzungsbedingungen steht, dass dies Software nur dann genutzt werden darf, wenn sie aktiviert ist, dann ist es halt so.
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Bei Mietsoftware wird diese "Eigenschaft" beim Kauf klar herausgestellt. Bei der klassischen Kaufsoftware für Endkunden ist in DE ein (Endbenutzer-)Lizenzvertrag
ziemlich irrelevant denn: Im privaten, nicht öffentlichen und nicht kommerziellen Bereich ist für das Ausführen von klassischer Software grundsätzlich keine Lizenz notwendig. Oder setzt du dir einen Aluhut auf, weil der Hersteller in seinen Nutzungsbedingungen dies vorschreibt und die Software nur dann genutzt werden darf? Was ich innerhalb meiner vier Wände mache geht eine Privatfirma nichts an!
Um das Ganze unkompliziert und nachhaltig zu betreiben setze ich bereits erwähnte Software ohne zwingende Onlinefunktionalitäten ein.

Dann gibt's auch nach Jahren keine bösen Überraschungen

meshua