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Alt 13.10.2010, 22:08   #21
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Panoramafreiheit ist aber schon recht weitgehend ausjudiziert. In österreich ist das Hundertwasserhaus der Klassiker. Das darf man fotografieren und kommerziell verwerten. Allerdings nur von öffentlichem Grund und nicht vom gegenüberliegenden Haus. Skurril dabei, dass perspektivische Entzerrung vor Gericht als unzulässiges Hilfsmittel gewertet wurde und damit die Panoramafreiheit verneint wurde.

Ich würde daher penibel sicherstellen, dass du nur öffentlichem Grund stehst und keine Hilfsmittel verwendest. Und dann machen. Wenn wir vorbeugend nirgends fotogrfieren, wo jemand meint Rechte zu haben, können wir bald nichts mehr fotografieren. Siehe dazu die Initiative "i am a fotographer not a Terrorist". Infos im Netz
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