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#31 |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Guter Punkt
![]() Aber sowas kommt dabei raus wenn Richter usw über Bereiche entscheiden in denen sie sich nicht auskennen. Und das ist auch der Grund wieso manche Anwälte besser sind als andere. Im endefekt musst du die Sache ja nur so darstellen das Elektronisch manipuliert wird. Immer wieder darauf pochen und schon vergisst ein Richter das Glas ja auch Licht brechen kann und das man es auch analog hätte machen können ^^ |
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#32 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Aber da muss man aufpassen, österreichische und deutsche Rechtssprechung ist unterschiedlich und es gibt verschiedene Urteile zum ähnlichen Thema. In Deutschland ist es verboten, in Österreich erlaubt.
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Gruß, Michael |
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#33 |
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 232
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Nur nimmt der Passant die perspektivische Verzerrung nicht wahr, weil sein Gehirn das vom Auge gelieferte Bild wieder entzerrt.
Ich denke Shooty hat es auf den Punkt gebracht: Bearbeitung per EBV wird von Gerichten anscheinend sehr kritisch gesehen, auch wenn der "natürliche" Eindruck erst dadurch erreicht werden kann. |
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#34 |
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.188
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Hier noch was für den hoffentlich nie eintretenden "Fall der Fälle": http://www.file-upload.net/download-...hnung.pdf.html
PS Freut mich, dass meine erste .pdf nützlich ist.
__________________
Gruß Werner ![]() |
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#35 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Aber es ist ja schon verführerisch, wenn es heißt: "Bildbearbeitung", das suggeriert ja quasi schon manipulatorische Energie ![]() ![]() Führt aber vom Thema weg...
__________________
Gruß, Michael |
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#36 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Oder gar ein Fischauge? Ist das dann auch verboten, weil es nicht der "normalen" Bildempfindung eines Menschen entspricht? Was ist mit Langzeitaufnahmen, damit man das Wasser so schön "fließen" sieht? Ich glaube hier würde jeder Richter anders urteilen, von Rechtsicherheit also keine Spur... |
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#37 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Im deutschen BGH-Urteil steht, worin beim feststehenden Objekt die "schöpferische Leistung des Fotografen besteht": "allenfalls in der Kombination einer Reihe weiterer Merkmale [...], etwa in der Auswahl des Aufnahmeortes, in der Wahl eines bestimmten Kameratyps, eines bestimmten Films, eines bestimmten Objektivs sowie in der Wahl von Blende und Zeit sowie weiterer Feineinstellungen" Letztlich wird im Urteilstext die Fotografie hier mit den anderen - ich sage mal salopp: Transportmedien - Gemälden, Zeichnungen, Film, etc. gleichgesetzt. Das Ziel ist die Wiedergabe in der für das allgemeine Publikum zugänglichen Perspektive zu ermöglichen. Davon abweichende Perspektiven (im Sinne von Gebäudeansichten) sind vom "urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht" nicht ausgenommen, sprich: solche Perspektiven darfst Du nicht bewusst herbeiführen. Da dies eine Leitsatzentscheidung ist, sind die von Dir genannten Möglichkeiten von Objektiven oder Zeichnungen erlaubt, denn das sind schöpferische Gestaltungsmaßnahmen des Fotografen. Was er aber wohl nicht darf, ist eine Leiter zu nehmen, um stürzende Linien zu vermeiden. Denn ein verbesserter Aufnahmestandort ist nicht nötig, um die Panoramafreiheit zu gewährleisten. Über nachträgliche Korrekturen ist im deutschen Urteil nichts herauszulesen.
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Gruß, Michael |
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#38 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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In manchen Dingen ist von Anfang an der Wurm drin - so auch in der Wahl dieser Mühle als Set! Nun macht auch der Pächter Eiertänze und ist für mich nicht mehr telefonisch erreichbar. Dafür sitzt jetzt in der Mühle ein neuer Mieter der vorsichtig ausgedrückt "sehr seltsam" ist. Unglaublich!
Am WE war das Shooting - von der ANDEREN Seite des Baches aus, mit der Mühle zufällig im Hintergrund und somit Panoramafreiheit. Kein Ärger mehr! Ich will von diesem "Müllers" auch echt keinen mehr sehen. Es sind imho wirklich klasse Bilder dabei...sobald die Auswertung fertig ist, kommen mal ein paar Beispiele. Wie kam ich nur auf die Idee, näher an die blöde Mühle ran zu wollen? So war es um Längen besser. Danke aber für Eure Mühe! |
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#39 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Gut so.
Trotzdem: Wenn Pächter/Mieter und Eigentümer dem ganzen ausdrücklich widersprochen haben, können sie Dir evtl. (so sie das überhaupt mitbekommen) doch noch unnötige (weil m.E. nach fruchtlose) Probleme bereiten. Aber egal, da soll kein Hahn mehr danach krähen. Ich freu mich auf die Bilder.
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Gruß, Michael |
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#40 | |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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Zitat:
![]() (schon von der Warte aus gesehen konnte ich den Ärger nie verstehen) |
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