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#21 |
Registriert seit: 14.03.2010
Ort: Biel/Bienne
Beiträge: 258
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Die Panoramafreiheit in Deutschland sagt doch nur aus, dass man Gebäude von öffentlichem Grund aus fotografiern darf, oder? Wie sieht es mit der Panoramafreiheit aus, wenn man das Bild dann für gewerbliche Zwecke wie Kalender oder Werbung usw. verwenden will? Ich nehme an, dass in dem Fall ein Vertrag mit dem Eigentümer vorliegen muss?
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#22 |
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
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Meiner Meinung gibt es auch noch den Unterschied zwischen
1. Erlaubnis ein Bild zu machen 2. Nutzungsrechte Wenn Du sowohl vom Pächter als auch vom Eigentümer etwas schriftlich bekommst, dann achte auf die Wortwahl. Die Nutzungsrechte sollten in der Erlaubnis eingeschlossen sein und um so einen Zettel rechtssicher machen zu lassen, bleibt Dir ohnehin nur der Weg zum Anwalt. Die erste Beratung ist kostenlos. Das bringt Dich noch weiter als jegliches Nachfragen in egal welchem Forum. Mein Vorgehen wäre: 1. Gespräch mit Pächter und Eigentümer um Deine Intention zu erklären (was, wie und wofür will ich fotografieren). 2. Wenn die beiden einverstanden sind, dann höflichst nachfragen, ob sie was gegen einen kleinen Vertrag hätten. 3. Wenn nicht, dann zum Anwalt und das Teil aufsetzen lassen und dann damit vorstellig werden. Viel Erfolg, Jörg |
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#23 | ||
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.445
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Zitat:
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Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden? Wenn die nicht einverstanden sind hilft nur eins um Stress zu vermeiden: neue Lokation, neue Bildidee. |
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#24 |
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
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Bei meiner letzten Sache im Verkehrsrecht war die erste Beratung kostenlos: Schilderung des Sachverhalts und Beratung durch Anwalt, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist. Kosten: 0,00 €. Wo: in Köln!
Ich meinte mit 3. Wenn nicht..., dass der Gang zum Anwalt erfolgt, wenn die Parteien nichts gegen einen, vom Anwalt formulierten Vertrag haben. Das ist wirklich unglücklich formuliert. Grüße, Jörg |
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#25 |
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.188
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Wie schon mehrfach erwähnt, können wir Dir hier keine Rechtsberatung bieten und Halbwissen ist wie nichts wissen.
Trotzdem hier http://www.file-upload.net/download-...rafen.pdf.html eine Zusammenfassung einer rechtsanwältin über das Fotorecht.
__________________
Gruß Werner ![]() |
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#26 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Panoramafreiheit ist aber schon recht weitgehend ausjudiziert. In österreich ist das Hundertwasserhaus der Klassiker. Das darf man fotografieren und kommerziell verwerten. Allerdings nur von öffentlichem Grund und nicht vom gegenüberliegenden Haus. Skurril dabei, dass perspektivische Entzerrung vor Gericht als unzulässiges Hilfsmittel gewertet wurde und damit die Panoramafreiheit verneint wurde.
Ich würde daher penibel sicherstellen, dass du nur öffentlichem Grund stehst und keine Hilfsmittel verwendest. Und dann machen. Wenn wir vorbeugend nirgends fotogrfieren, wo jemand meint Rechte zu haben, können wir bald nichts mehr fotografieren. Siehe dazu die Initiative "i am a fotographer not a Terrorist". Infos im Netz |
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#27 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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Die PDF-Datei die Dicker Daumen verlinkt hat ist recht ausführlich und erschöpfend. Wir werden also auch erst mal "machen" - die Erlaubnis vom Pächter liegt ja vor und die Fotos werden von öffentlichem Grund aus gemacht.
Die Hütte ist kein Eiffelturm und hat mit dem Hundertwasserhaus wohl nur die Abneigung gegenüber rechten Winkeln gemein. Der "Architekt" ist seit 500 Jahren bei den Würmern und mit dem Missverständnis, das durch die seltsame Mieterin ins Spiel kam, werden wir auch noch fertig. ![]() |
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#28 |
Registriert seit: 27.04.2010
Ort: Göttingen
Beiträge: 195
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Auf den Fall hier gemünzt, sagt die pdf aber unter anderem folgendes:
Es bedarf zwar keiner Zustimmung, ein Gebäude von öffentlichem Gelände aus ohne Hilfsmittel zu fotografieren, ABER: Die kommerzielle Auswertung steht alleine dem Eigentümer zu! Daher ist hier unbedingt das Einverständnis einzuholen, wenn ein Kalender angefertigt wird. |
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#29 | |
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 232
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Zitat:
Im vorliegenden Fall ist vielleicht das folgende BGH-Urteil interessant: http://de.wikisource.org/wiki/Bundes..._-_Friesenhaus |
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#30 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
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Zitat:
Vom öffentlichen Grund fotografiert und mittels Software entzerrt und das war illegal? Oh man, in meinem nächsten Leben passe ich in der Schule besser auf und werde Anwalt. Gruß Ralf PS.: Wäre eine Tilt/Shift-Aufnahme wohl genauso verboten worden?
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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