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#19 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Selbst wenn der Fotograf dann zurückzieht und trotzig sagt: dann mache ich eben nix, einpackt und heim fährt, wird dann eine Konventionalstrafe fällig, weil die Leistung nicht erfüllt wurde. Er kann dann noch mit Hinweis auf nicht zu vertretende Umstände auf Unerfüllbarkeit verweisen, aber das dürfte fraglich sein, ob man damit durchkommt. Letztlich sind die armen Profis diejenigen, die den Schwarzen Peter haben, weil die sowohl juristisch als auch technisch und kostenorganisatorisch alles berücksichtigen müssen. Bei uns dagegen geht es bloß um ein wenig Anstand und Höflichkeit. Und beim Auftraggeber um klare und präzise Angaben (wobei dies auch der Fotograf einfordern kann/sollte).
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Gruß, Michael |
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