Garantiert nicht verloren
Es mag sein, daß man die Herstellergarantie (freiwillige Leistung) verliert, so genau kenne ich die Garantie-Bestimmungen Sonys nicht. Das macht aber nichts. Was man nämlich auf keinen Fall verliert, das ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sofern die Eigeninitiative also nicht ursächlich für einen Schaden oder dessen Verschlimmerung ist, so behält man immer den Anspruch auf Abhilfe für einen auftretenden Mangel im übrigen und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Kauf.
Im übrigen finde ich auch: es ist eine Schande, daß man bei einer Marke wie Sony überhaupt nachjustieren muß. Anstelle zig Millionen in zweifellos wunderschöne Werbefilmchen zu investieren, wäre Sony besser beraten, das Qualitätsmanagement zu verbessern. Ein einmal ruinierter Ruf ist nämlich auch mit dem besten Marketing nicht wieder aufzupolieren.
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