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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » AF Justage A700 (etwas längerer Text)
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Alt 22.01.2009, 16:39   #1
zync
 
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 122
Garantiert nicht verloren

Es mag sein, daß man die Herstellergarantie (freiwillige Leistung) verliert, so genau kenne ich die Garantie-Bestimmungen Sonys nicht. Das macht aber nichts. Was man nämlich auf keinen Fall verliert, das ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sofern die Eigeninitiative also nicht ursächlich für einen Schaden oder dessen Verschlimmerung ist, so behält man immer den Anspruch auf Abhilfe für einen auftretenden Mangel im übrigen und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Kauf.

Im übrigen finde ich auch: es ist eine Schande, daß man bei einer Marke wie Sony überhaupt nachjustieren muß. Anstelle zig Millionen in zweifellos wunderschöne Werbefilmchen zu investieren, wäre Sony besser beraten, das Qualitätsmanagement zu verbessern. Ein einmal ruinierter Ruf ist nämlich auch mit dem besten Marketing nicht wieder aufzupolieren.
zync ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.01.2009, 16:52   #2
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.433
Zitat:
Zitat von zync Beitrag anzeigen
Im übrigen finde ich auch: es ist eine Schande, daß man bei einer Marke wie Sony überhaupt nachjustieren muß. Anstelle zig Millionen in zweifellos wunderschöne Werbefilmchen zu investieren, wäre Sony besser beraten, das Qualitätsmanagement zu verbessern. Ein einmal ruinierter Ruf ist nämlich auch mit dem besten Marketing nicht wieder aufzupolieren.
So langsam läuft das hier m.E. in eine falsche Richtung. Die Möglichkeiten der Selbstjustage (nicht Selbstjustiz ;-)) zu erörtern: O.K.
Aber man sollte doch immer im Hinterkopf haben, dass es bisher kein verifiziertes Problem mit Back- oder Frontfokus in der breiten Masse bei der A700 oder den anderen Alphas gibt. Bisher haben die Threads in diesem Forum meistens doch gezeigt, dass es sich bei unscharfen Bildern um einen Bedienungsfehler oder einen Fehler im Testaufbau handelte. Von Einzelfällen abgesehen.
Die erörtete Möglichkeit mit den Stellschrauben in allen Ehren: Die Notwendigkeit zum Selberschrauben sollte man kritisch hinterfragen. Erstens ob überhaupt ein Fokusfehler reproduzierbar ist, und zweitens, ob der nicht von Fachleuten behoben werden kann.

Hier jetzt aber schon wieder vom versauten Ruf der Firma Sony oder sonstigen Unheilvollen Entwicklungen zu orakeln ist m.E. völlig fehl am Platze.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 22.01.2009, 16:54   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.046
Hey zync,

Zitat:
Zitat von zync Beitrag anzeigen
Was man nämlich auf keinen Fall verliert, das ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sofern die Eigeninitiative also nicht ursächlich für einen Schaden oder dessen Verschlimmerung ist, so behält man immer den Anspruch auf Abhilfe für einen auftretenden Mangel im übrigen und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Kauf.
das Dumme ist nur, daß sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt und vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Inwieweit man die Gewährleistung verwirkt, indem man selber einen Reparaturversuch startet, mag ich nicht juristisch beurteilen, fände es aber durchaus plausibel, da ich zunächst dem Vertragspartner die Chance der Nachbesserung geben muß.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 22.01.2009, 16:57   #4
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Zitat:
Zitat von zync Beitrag anzeigen
Es mag sein, daß man die Herstellergarantie (freiwillige Leistung) verliert, so genau kenne ich die Garantie-Bestimmungen Sonys nicht. Das macht aber nichts. Was man nämlich auf keinen Fall verliert, das ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sofern die Eigeninitiative also nicht ursächlich für einen Schaden oder dessen Verschlimmerung ist, so behält man immer den Anspruch (...)
Eines hast du in meinen Augen dabei übersehen: ( evtl ) Recht haben ( deine obige These ) und Recht durchsetzen/bekommen. Es freuen sich mindestens zwei Juristen und zwei Gutachter über die Aufgabe, hier eine Entscheidung herbei zu führen. _Während_ der Garantie ( auch der Verlust ist schon bitter bzw viel wert ) bzw Gewährleistung würde ich solche Experimente lassen. Später ( incl zwischenzeitlichen Wertverfall ) und guter selbsteinschätzung "kann ich das überhaupt" ( vgl geschildertes Beispiel Azimuth-Justage am CC-Deck ) kann man sich das überlegen. Vor allem, wenn man sich die Anfangswerte/-einstellungen dokumentiert, und nur gemäßigt dreht ( Stichwort "in den Spiegelkasten fallendes AF-Modul ).
Gruß
__________________
dbhh
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