Zitat:
Zitat von felix20b
Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein.   
Gruß
Wolfgang
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Zitat:
Zitat von rmaa-ismng
Richtig - Eiffelturm hat Urheberrechtsschutz!! Ist aber wohl allgemein bekannt! 
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Nicht richtig. Solange du das Bild des Eiffelturms in Deutschland veröffentlichst, ist alles OK. Das deutsche Urheberrecht kennt die so genannte "Panoramafreiheit": Alles, was von öffentlich zugänglichen Orten aus fotografiert werden kann, darf auch gezeigt werden. Natürlich nur solange dem keine anderen Rechte entgegenstehen (zum Beispiel dem Recht am eigenen Bild einer gezeigten Person).
Insofern hat der Eiffelturm keinen Urheberschutz (in Deutschland).
Komplizierter wird's, wenn ein Architekt sein Werk tatsächlich bei der VG Kunst und Bild (so etwas wie die Gema) gemeldet hat. Dann darfst du es zwar auch immer noch zeigen, musst aber eben eine Nutzungsgebühr entrichten. So, wie du ein Buch oder eine Schallplatte zwar kopieren darfst, dafür aber zahlen musst. In diesen Fällen hast du das aber schon pauschal mit einer Abgabe beim Erwerb eines Fotokopierers /CD-Brenner, CD-Rohling getan.
Mit den fremden Bienen im eigenen Garten hat das aber nichts mehr zu tun, oder?
Martin