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#11 | |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.073
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Zitat:
Es ist noch schlimmer (zumindest in Deutschland, die Regeln in der Schweiz kenne ich nicht) Nur Befahranlagen (Aufzüge) und Krane unterliegen einer Sachverständigenprüfung. Alle anderen Sachen müssen nur durch Sachkundige geprüft werden Sachverständige sind Angehörige von Prüforganisationen. Sachkundige haben nur einen Sachkundigennachweis zu erbringen, dafür genügt in der Regel eine 1- Tägige Weiterbildung. Für Leitern und Tritte, Kettenzüge, Anschlagmittel und Verbandskästen haben wir bei uns in der Firma eigene Sachkundige im Haus, das sind in der Regel Mitarbeiter der Instandhaltung. Für Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen kommen aus Versicherungsgründen Fremdfirmen und Absturzsicherungen werden an den Hersteller zur Prüfung eingeschickt. Den TÜV haben wir außerdem noch für unsere Thermoölanlagen und die große Flüssigstickstofftanks. Selbst die EX- Schutz- Anlagen und Elektroanlagen werden durch andere Firmen, meist die Hersteller, geprüft. Wobei die Elektroprüfung eh nur eine Auflage der Versicherung ist, der Prüfer muss halt eine Zulassung nach dguv v3 haben. Die Hochspannungsschaltanlagen macht der Energieversorger. Unsere radioaktiven Strahler müssen alle 2 Jahre durch einen vom Landesamt für Umwelt bestätigten und zugelassenen Prüfer geprüft werden und wehe der Prüfbericht ist nicht rechtzeitig beim LfU. Die Leute vom LfU kommen aber ohnehin ca alle 2 Jahre überraschend und unangemeldet. und bleiben dann in der Regel auch einige Stunden......
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... Geändert von Porty (31.01.2022 um 13:51 Uhr) |
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