![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
|
Zitat:
Aber Todesfälle von Menschen pro erzeugter TWh Energie. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/core/lw..._Fig1_HTML.jpg Und die Zahlen für Windenergie sind stark geschönt, da es keine eindeutige Statistik gibt. Bei der Kernenergie ist jedoch alles so stark reglementiert, da wird jeder kleinste Vorfall amtlicherseits aufwendig dokumentiert. Windkraftanlagen brauchen dagegen überhaupt keine unabhängige Überprüfung? Warum? Sind die weniger gefährlich als z.B. ein Wohnanhänger?
__________________
Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (30.01.2022 um 11:29 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 967
|
Doch brauchen sind und die sind auch vorgeschrieben. Des weiteren haben natürlich auch die Betreiber ein Interesse daran, dass die Anlagen funktionieren. Defekte Anlagen bringen kein Geld. Wie bei anderen Anlagen der Energieversorgung gibt es daher natürlich einen Wartungsplan.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
|
Ich schrieb von „unabhängiger Prüfung“. Bisher machen das die Hersteller selbst oder es sind mehr oder weniger freiwillige Prüfungen, die häufig von Sachverständigen durchgeführt werden um ggf. Gewähleistungsreparaturen gegenüber dem Hersteller durchzusetzen. Trotz erheblicher Gefahren und zahlreicher Unfälle werden bislang nur einzelne Teile dieser Anlagen nach völlig unterschiedlich geregelten Vorgaben geprüft und Mängel nicht zentral erfasst.
Eine regelmässige Prüfpflicht der Anlagenkomponenten durch einen „Dritten“ wie TÜV und DEKRA wie es für jedes Fahrzeug selbstverständlich ist, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt, gibt es de facto nicht. Diese prüfen an Windkraftanlagen nur: Leiter, Befahranlage, Kettenzügen, Kränen, Feuerlöscher, Verbandskästen, Klettergurtebund Rettungsgeräte. Die Maschine selbst wird in den Wiederkehrenden Prüfungen nur einer Sichtprüfung unterzogen. Materialermüdung kann so nicht erkannt werden. Auch eine zentrale Erfassung von Serienfehlern oder Konstruktionsmängel findet nicht statt. https://windenergietage.de/2019/wp-c...11/04_ecPG.pdf Damit gibt es praktischerweise so keine zentrale Statistik von Pannen, Unfällen und Todesfällen sondern immer nur „bedauerliche Einzelfälle“. Zitat:
Dieses in anderen Bereichen selbstverständliche System zum Erreichen von besserer Qualität und Sicherheit wird hier durch die Windlobby nach Kräften bekämpft. Warum? Warum soll hier nicht gelten, was für andere Industrieanlagen selbstverständlich ist? Bildet sich hier ein zweites „Kirchenrecht“? Aber Deutschland ist in der Beziehung sowieso Absurdistan. Beim Panzerfahren war für woke Kreise der Schwangerenschutz wichtig, da für Panzer die aktuellen Auflagen des deutschen TÜV sowie der Arbeitsstättenverordnung gelten sollten. Es könnte laut Beschaffungsamt Koblenz womöglich eine Fruchtwasserschädigung durch Schussgase zu befürchten sein. Denn selbstverständlich müssen bis zum Greifen der Mutterschaftsregeln auch hochschwangere Soldatinnen in einem Schützenpanzer auch im Gefechtseinsatz Dienst tun dürfen. https://www.aerzteblatt.de/archiv/18...ht-Ad-absurdum Schützenpanzer werden mit Regeln überhäuft, Windkraftanlagen einer Selbstegulierung überlassen. Doppelmoral.
__________________
Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (31.01.2022 um 12:52 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.118
|
Zitat:
Es ist noch schlimmer (zumindest in Deutschland, die Regeln in der Schweiz kenne ich nicht) Nur Befahranlagen (Aufzüge) und Krane unterliegen einer Sachverständigenprüfung. Alle anderen Sachen müssen nur durch Sachkundige geprüft werden Sachverständige sind Angehörige von Prüforganisationen. Sachkundige haben nur einen Sachkundigennachweis zu erbringen, dafür genügt in der Regel eine 1- Tägige Weiterbildung. Für Leitern und Tritte, Kettenzüge, Anschlagmittel und Verbandskästen haben wir bei uns in der Firma eigene Sachkundige im Haus, das sind in der Regel Mitarbeiter der Instandhaltung. Für Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen kommen aus Versicherungsgründen Fremdfirmen und Absturzsicherungen werden an den Hersteller zur Prüfung eingeschickt. Den TÜV haben wir außerdem noch für unsere Thermoölanlagen und die große Flüssigstickstofftanks. Selbst die EX- Schutz- Anlagen und Elektroanlagen werden durch andere Firmen, meist die Hersteller, geprüft. Wobei die Elektroprüfung eh nur eine Auflage der Versicherung ist, der Prüfer muss halt eine Zulassung nach dguv v3 haben. Die Hochspannungsschaltanlagen macht der Energieversorger. Unsere radioaktiven Strahler müssen alle 2 Jahre durch einen vom Landesamt für Umwelt bestätigten und zugelassenen Prüfer geprüft werden und wehe der Prüfbericht ist nicht rechtzeitig beim LfU. Die Leute vom LfU kommen aber ohnehin ca alle 2 Jahre überraschend und unangemeldet. und bleiben dann in der Regel auch einige Stunden......
__________________
Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... Geändert von Porty (31.01.2022 um 13:51 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|