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#11 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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O.k. bin jetzt selbst in die Schnellschußfalle gelaufen. Ich würde aber wetten, dass die 2% / 4% als Richtschnur genommen werden.
Vieles aus der DSGVO davon gab es schon vorher im BDSG, hat nur kaum einer gewusst. So z.B. auch die Anzeige- / Informationspflicht in § 42a BDSG seit 2009. Könnt gerne in der Hysterie weitermachen, ich halte mich ab jetzt zurück. Hans |
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