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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 03.04.2018, 21:49   #1
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.04.2018, 00:10   #2
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans

Ja gut,

diesen Abschnitt 2 hattee ich ja auch "zitiert" auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole

Zitat:
Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst doch:

Deine Famile darfst du noch fotographieren.
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr.
D.h. - Moment - für ausschließlich persönliche Zwecke schon,
also du darfst das Bild in dein Fotoalbum kleben.

Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
verlässt du diesen engen Bereicht und bist ja "öffentlich".

So etwas könnte man in Zukuft also nicht mehr machen
Bzw. um Umkehrschluss: Wir sind alle von der neuen Regelung betroffen


Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben.

"Die Botschaft hör ich schon", aber wie Goethe schon schrieb:
Mir fehlt im Moment ein wenig der Glaube

Ich finde nichts, wo man das "herauslesen" könnte,
und bei etlichen Fotographen in meinem Umfeld gibt es aktuell wirklich grosse
Besorgnis
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2018, 07:13   #3
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Ein Profifotograf wird sich auf jeden Fall daran halten müssen, da er ja personenbezogene Daten (Name, Adresse usw.) speichert und eventuell sogar online stellt - egal, ob in einem passwortgeschützen Bereich, wo man sich seine eigenen Bilder (zB. Portraits) anschauen und auch downloaden kann, oder öffentlich.

Nur ich als Privatperson speichere zusätzlich zu den Fotos keine personenbezogene Daten. Daher ist die DSGVO hier nicht anzuwenden!

Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.

Mich trifft es im Schulbereich massiv: da ist noch immer nicht klar, ob und welcher Form Schülerdaten (zB. Noten) gespeichert werden dürfen...
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2018, 09:04   #4
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr..
...
Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
Und das finde ich grundsätzlich erst mal OK. Dieser fotografische TimeLine-Unfug ist freiwillige Permanentüberwachung kostenlos für den Staat.
Und es ist ein tatsächliches digitales Problem, dass mehr nutzbare Bilder aus dem öffentlichen Raum entstehen und verfügbar gemacht werden, die durch Privatpersonen erzeugt werden, als durch Behörden.
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.
Hier bin ich als "Vereinsfotograf" auch mal gespannt, wie das weiter läuft.
Gar nicht mal wirkliche rechtliche Probleme, sondern die totale Verunsicherung, ob überhaupt noch Bilder zu Onlineartikeln gestellt werden (dürfen).
Die Diskussion hier ist schon in vollem Gange. Aktuell werden die Bilder als kleine 800x600-Bildchen per jpg-show zur Verfügung gestellt (hält den Normalo ja uach vom Bildklau ab).
Die guten 4MP-Bilder stelle ich privat per Dropbox zur Verfügung. Eine sinnvolle Vereilung erweist sich als schwierig. Mal schauen, wo das hingeht.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2018, 09:40   #5
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst ..., der von mir zitierten Artikel 2 ... "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans
Hallo in die Runde

Ganz ohne Beachtung der Stellung der Paragraphen habe ich es nicht erwähnt.
Aber das Thema würde allein über die Auslegung

" Art 2 II c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,"
sowie
" Art 5 I a)
(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);"

den Rahmen hier sprengen.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr
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