Zitat:
Zitat von usch
..., daß ich es in DE gekauft habe, und ich hab noch nie eine Rechnung irgendwohin mitgenommen.
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Das ist ja auch der falsche Weg. Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen. Dann gibt es für die Wiedereinfuhr bei der Einreise ein Bestätigung vom Zoll. Man kann es aber auch lassen. Bis ein Zöllner, gerne auch ein Zöllner in Ausbildung, der das ja auch mal lernen muss, das bei Deiner Einreise mal durchexerziert. Viel Spass beim nachträglichen suchen der Rechnungen und der anschliessenden Vorlage beim Einreisezollamt, um sein Equipment wieder in Empfang nehmen zu dürfen

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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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