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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » α99 II: kein deutsches Menü
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Alt 08.05.2017, 15:41   #1
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.550
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ist das in den AGB nicht deutlich genug?

3.5 Alle elektrischen Geräte werden mit britischen Steckern (BS 1363) geliefert. Für Kunden, die innerhalb der EU kaufen, wird Rhinocamera versuchen Eurostecker und Handbücher in Ihrer eigenen Sprache bereitzustellen. Manche Produkte kommen mehrsprachig, aber wir können nicht garantieren, dass die Sprache Ihre Erstsprache sein wird.
Ob dies deutlich genug ist, wage ich zu bezweifeln, wenn eine deutsche Firma, lt. Impressum mit deutschem Hauptsitz agiert, sollte es sich um deutsche Produkte oder für den deutschen Markt geeignete Produkte handeln. Meine laienhaften juristischen Kenntnisse kräuseln hier mein Nackenhaar. Die AGBs erscheinen mir, nach deutschem Recht grundsätzlich der falsche Platz zu sein, um maßgebliche Produktinformationen zu platzieren.

Aber dies mögen die Juristen klären.

Ich hätte die Kamera dort wohl gar nicht erworben, sondern beim Fachhändler vor Ort und wäre ich dennoch auf die abstruse Idee gekomme,n wegen deutlich weniger als 10% Ersparnis dort zu bestellen, wäre das erhaltene Produkt schon längst wieder auf dem Weg zurück. ( .... und mein Finanzminister hätte mir das Taschengeld für mindestens 3 Monate ersatzlos gestrichen)
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.05.2017, 16:20   #2
magrathea

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Beiträge: 31
Alpha SLT 99 II Rabatt

So, jetzt hab ich nochmals eine Mail mit einem Angebot von 10% erhalten. Ich habe aber jetzt genug und schicke die Kamera zurück.
Ich glaube schon, dass man bei einer Firma mit deutscher Anschrift davon ausgehen kann, dass man auch eine deutschsprachige Menüführung erhält. Und "Deutsch nicht als Erstsprache eingestellt" ist was anderes als "Deutsch nicht verfügbar".

Lehrgeld ist eine gute Bezeichnung. Ich wäre ja gern zu einem Fachhändler gegangen. In meiner Nähe gibts nur nix - vor allem nix mit Bezug. Und die AGBs hab ich mir noch nirgends durchgelesen.

Ich danke euch jedenfalls nochmals für die Hilfe...
magrathea ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 16:34   #3
minolta2175
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Wegberg
Beiträge: 3.050
Zitat:
Zitat von magrathea Beitrag anzeigen
Ich glaube schon, dass man bei einer Firma mit deutscher Anschrift davon ausgehen kann, dass man auch eine deutschsprachige Menüführung erhält. Und "Deutsch nicht als Erstsprache eingestellt" ist was anderes als "Deutsch nicht verfügbar". .
Der LiveChat! auf der Internetseite sagt ohne deutschen Menü.
__________________
Gruß Ewald
minolta2175 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 17:00   #4
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von magrathea Beitrag anzeigen
"Deutsch nicht als Erstsprache eingestellt"
Das steht da nicht. Da steht "wir können nicht garantieren, dass die Sprache Ihre Erstsprache sein wird".

"Die Sprache": Die Sprache des Geräts
"Ihre Erstsprache": Deine Erstsprache bzw. Muttersprache

Also mit anderen Worten: Kann sein, daß die Kamera ein Deutsches Menü hat, oder auch nicht.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 17:17   #5
wwjdo?
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
Transparenz und eine im Sinne des Verbrauchers orientierte Verkaufsstrategie sehen jedenfalls anders aus.

Darauf kommen, dass es Importware ist, kann man vielleicht schon - aber ein Reinfall und unzufriedene Kunden sind mit solchem Geschäftsgebaren garantiert...

Du hast es ganz richtig gemacht, indem du die Kamera zurückgesandt hast.
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.05.2017, 17:18   #6
XG1
 
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.361
Ich stimme zu. Eindeutig, widerspruchsfrei und unmissverständlich formuliert ginge tatsächlich ganz anders... wie man bei einigen anderen Grauimportvertreibern auch sehen kann.

Geändert von XG1 (08.05.2017 um 17:20 Uhr)
XG1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 16:53   #7
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von peter2tria Beitrag anzeigen
bei jeden Übertritt einer EU Außengrenze die Originalrechnung mit mir zu führen um nicht Gefahr zu laufen Probleme mit dem Zoll zu bekommen.
Ich verstehe nicht ganz, warum ausgerechnet hierbei und sonst nicht. Meinem Fotozeug sieht man auch nicht an, daß ich es in DE gekauft habe, und ich hab noch nie eine Rechnung irgendwohin mitgenommen.

Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
eine deutsche Firma, lt. Impressum mit deutschem Hauptsitz
Wo hast du das denn her? Im Impressum ist weder ein Firmensitz noch eine USt-IdNr. angegeben, lediglich eine Stuttgarter Telefonnummer und eine "Logistik"-Adresse in Weimar, was auch immer das sein mag. Vermutlich irgendein Lagerschuppen, in dem die Retouren gesammelt werden.

Ich zitiere noch einmal die AGB:
2.2 Sie und wir unterliegen jeder hinsichtlich Konflikten, die aus diesem Vertrag entstehen, der ausschließlichen Rechtssprechung der Gerichte von Gibraltar .
Zitat:
Die AGBs erscheinen mir, nach deutschem Recht grundsätzlich der falsche Platz zu sein, um maßgebliche Produktinformationen zu platzieren.
Ohne den Laden jetzt verteidigen zu wollen – das schnelle Einlenken lässt ja schon darauf schließen, daß sie ihr Geschäftsmodell selber nicht für hundertprozentig wasserdicht halten – aber IMHO sind doch die AGB genau dafür da, "allgemeine" Angaben unterzubringen, damit man sie nicht bei jedem Artikel einzeln dazuschreiben muss. Sonst könnte man ja die AGB weglassen und einfach die Bestimmungen des BGB anwenden. Lesen hat jedenfalls noch nie geschadet.
__________________
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 17:39   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
..., daß ich es in DE gekauft habe, und ich hab noch nie eine Rechnung irgendwohin mitgenommen.
Das ist ja auch der falsche Weg. Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen. Dann gibt es für die Wiedereinfuhr bei der Einreise ein Bestätigung vom Zoll. Man kann es aber auch lassen. Bis ein Zöllner, gerne auch ein Zöllner in Ausbildung, der das ja auch mal lernen muss, das bei Deiner Einreise mal durchexerziert. Viel Spass beim nachträglichen suchen der Rechnungen und der anschliessenden Vorlage beim Einreisezollamt, um sein Equipment wieder in Empfang nehmen zu dürfen .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 17:47   #9
peter2tria
Chefheizer
 
 
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 5.132
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das ist ja auch der falsche Weg. Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen. Dann gibt es für die Wiedereinfuhr bei der Einreise ein Bestätigung vom Zoll. Man kann es aber auch lassen. Bis ein Zöllner, gerne auch ein Zöllner in Ausbildung, der das ja auch mal lernen muss, das bei Deiner Einreise mal durchexerziert. Viel Spass beim nachträglichen suchen der Rechnungen und der anschliessenden Vorlage beim Einreisezollamt, um sein Equipment wieder in Empfang nehmen zu dürfen .
An Hand der Seriennummer kann man feststellen, für welchen Market es bestimmt war. Ist das EU sollte es auch keine Probleme geben (der Zoll hat Listen soviel ich weiss).
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So long
Peter

....ich administriere nicht, ich moderiere nur....
peter2tria ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 18:24   #10
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen.
Ganz ehrlich? Ob ich die Rechnungen jetzt vor der Ausreise freiwillig zusammensuche und damit zum Zoll wackele oder bei der Einreise eventuell gezwungenermaßen, ist letztlich derselbe Aufwand. Da lasse ich es doch gerne drauf ankommen und hab gute Chancen, daß ich mir das Ganze komplett sparen kann.

Gelten nicht auch hinreichende Gebrauchsspuren ? Bei meinen alten Minolta-Objektiven, die ich 2005 mit der Dynax 7D gekauft habe, hab ich wirklich keine Ahnung, wo die Rechnung wohl sein könnte. Dabei würde ich selber gerne nochmal nachsehen, was ich damals dafür bezahlt habe.

Zitat:
Zitat von peter2tria Beitrag anzeigen
An Hand der Seriennummer kann man feststellen, für welchen Market es bestimmt war. Ist das EU sollte es auch keine Probleme geben (der Zoll hat Listen soviel ich weiss).
Von jeder einzelnen Kamera, jedem Objektiv, jedem Handy usw.? Das kann ich mir irgendwie kaum vorstellen.

Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
juristisch korrekt ist dieses Impressum damit nicht
Richtig ... und das alleine wäre für mich schon Grund genug, da gar nicht erst zu kaufen. Abmahnen kann man den Laden aber halt auch nicht, mangels ladungsfähiger Adresse.
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
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