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Alt 08.05.2017, 17:39   #1
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
..., daß ich es in DE gekauft habe, und ich hab noch nie eine Rechnung irgendwohin mitgenommen.
Das ist ja auch der falsche Weg. Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen. Dann gibt es für die Wiedereinfuhr bei der Einreise ein Bestätigung vom Zoll. Man kann es aber auch lassen. Bis ein Zöllner, gerne auch ein Zöllner in Ausbildung, der das ja auch mal lernen muss, das bei Deiner Einreise mal durchexerziert. Viel Spass beim nachträglichen suchen der Rechnungen und der anschliessenden Vorlage beim Einreisezollamt, um sein Equipment wieder in Empfang nehmen zu dürfen .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.05.2017, 17:47   #2
peter2tria
Chefheizer
 
 
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 5.123
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das ist ja auch der falsche Weg. Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen. Dann gibt es für die Wiedereinfuhr bei der Einreise ein Bestätigung vom Zoll. Man kann es aber auch lassen. Bis ein Zöllner, gerne auch ein Zöllner in Ausbildung, der das ja auch mal lernen muss, das bei Deiner Einreise mal durchexerziert. Viel Spass beim nachträglichen suchen der Rechnungen und der anschliessenden Vorlage beim Einreisezollamt, um sein Equipment wieder in Empfang nehmen zu dürfen .
An Hand der Seriennummer kann man feststellen, für welchen Market es bestimmt war. Ist das EU sollte es auch keine Probleme geben (der Zoll hat Listen soviel ich weiss).
__________________
So long
Peter

....ich administriere nicht, ich moderiere nur....
peter2tria ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2017, 18:24   #3
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.138
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Richtig ist, die Geräte vor der Ausreise beim Zoll vorzulegen und z.B. anhand der Rechnungen den Kauf im Inland nachzuweisen.
Ganz ehrlich? Ob ich die Rechnungen jetzt vor der Ausreise freiwillig zusammensuche und damit zum Zoll wackele oder bei der Einreise eventuell gezwungenermaßen, ist letztlich derselbe Aufwand. Da lasse ich es doch gerne drauf ankommen und hab gute Chancen, daß ich mir das Ganze komplett sparen kann.

Gelten nicht auch hinreichende Gebrauchsspuren ? Bei meinen alten Minolta-Objektiven, die ich 2005 mit der Dynax 7D gekauft habe, hab ich wirklich keine Ahnung, wo die Rechnung wohl sein könnte. Dabei würde ich selber gerne nochmal nachsehen, was ich damals dafür bezahlt habe.

Zitat:
Zitat von peter2tria Beitrag anzeigen
An Hand der Seriennummer kann man feststellen, für welchen Market es bestimmt war. Ist das EU sollte es auch keine Probleme geben (der Zoll hat Listen soviel ich weiss).
Von jeder einzelnen Kamera, jedem Objektiv, jedem Handy usw.? Das kann ich mir irgendwie kaum vorstellen.

Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
juristisch korrekt ist dieses Impressum damit nicht
Richtig ... und das alleine wäre für mich schon Grund genug, da gar nicht erst zu kaufen. Abmahnen kann man den Laden aber halt auch nicht, mangels ladungsfähiger Adresse.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2017, 22:15   #4
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
Alpha SLT 99 II

Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen

Gelten nicht auch hinreichende Gebrauchsspuren ? Bei meinen alten Minolta-Objektiven, die ich 2005 mit der Dynax 7D gekauft habe, hab ich wirklich keine Ahnung, wo die Rechnung wohl sein könnte. Dabei würde ich selber gerne nochmal nachsehen, was ich damals dafür bezahlt habe.
Diese Frage habe ich vor einiger Zeit einen Zollbeamten gestellt.
Bei einen Blick von ihm auf meine neue A99II meinte er das ihm eine Rechnung für den Body und ein paar aktuellen Objektiven (hatte gerade das 135mm Zeiss drauf) reichen würden und er schon wüsste das Minolta von Sony übernommen wurde und mein Minolta 20mm f2,8 schon ein paar kalte Winter gesehen und somit nicht mehr interessant wäre für ihn.
Ich sagte ihm das eine Kontrolle der Menüsprache der Kamera auch Auskunft über die Herkunft geben könnte bei Sonykameras was er angeblich nicht wusste aber dankend zur Kenntnis genommen hat.

Auch abfotografierte Rechnungen können per Smartphone vorgezeigt werden als Beweis, es könnte aber bei Zweifel verlangt werden das die Originale später vorgelegt werden müssen.
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
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