![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#23 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
|
Zitat:
Es gibt ja sowas wie eine konkludente Handlung. Also ich nutze ungefragt die Software, zahle dir etwas angemessenes auf dein Konto und wenn du das nicht beeinspruchst, ist ein Nutzungsvertrag zustandegekommen. Heißt, wenn Adobe die Software plus Schlüssel frei verfügbar stellt und damit nach aller Lebensweisheit kostenlos abgibt und ich daher die Software nutze, ist das durchaus eine legale Nutzung, wenn Adobe das nicht verbietet. Adobe hätte durchaus das so einrichten können, dass die Seite nur betreten werden kann, wenn man den alten Linzenzschlüssel oder anderer Registrierungsdaten eingibt. Es würde wohl auch ausreichen, wenn Adobe oben hinschreibt, dass eine Nutzung nur jene zulässig ist, die bereits bisher eine Lizenz haben. Nebenbei 1) würde sich Adobe wohl weltweit lächerlich machen, wenn sie die Software zuerst frei verteilt und dann klagt 2) ist CS2 ein Produkt, bei dem der Gegenwert so in der Gegend von 0 liegt. Für Adobe eine super Werbung, konkurrenziert eh nur Freeware oder billige Software und Adobe ist plöt´zlich nicht mehr der eAbzocker, sondern jemand, der auch was für Leute mit wenig Geld tut. Noch als Nachsatz: diese ganzen Aktivierungsserver sind soundso ein heikles Thema, weil du zwar ein unbegrenztes Nutzungsrecht erworben hast, du es aber bei abgeschaltenen Server oder Firmenkonkurs nicht durchsetzen kannst. Du hast also in dem Sinne keinen Wert in den Büchern, sondern ein Risiko ;-) Geändert von mrieglhofer (10.01.2013 um 15:35 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
|
|