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Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Es gibt ja sowas wie eine konkludente Handlung. Also ich nutze ungefragt die Software, zahle dir etwas angemessenes auf dein Konto und wenn du das nicht beeinspruchst, ist ein Nutzungsvertrag zustandegekommen. Heißt, wenn Adobe die Software plus Schlüssel frei verfügbar stellt und damit nach aller Lebensweisheit kostenlos abgibt und ich daher die Software nutze, ist das durchaus eine legale Nutzung, wenn Adobe das nicht verbietet. Adobe hätte durchaus das so einrichten können, dass die Seite nur betreten werden kann, wenn man den alten Linzenzschlüssel oder anderer Registrierungsdaten eingibt. Es würde wohl auch ausreichen, wenn Adobe oben hinschreibt, dass eine Nutzung nur jene zulässig ist, die bereits bisher eine Lizenz haben. Nebenbei 1) würde sich Adobe wohl weltweit lächerlich machen, wenn sie die Software zuerst frei verteilt und dann klagt 2) ist CS2 ein Produkt, bei dem der Gegenwert so in der Gegend von 0 liegt. Für Adobe eine super Werbung, konkurrenziert eh nur Freeware oder billige Software und Adobe ist plöt´zlich nicht mehr der eAbzocker, sondern jemand, der auch was für Leute mit wenig Geld tut. Noch als Nachsatz: diese ganzen Aktivierungsserver sind soundso ein heikles Thema, weil du zwar ein unbegrenztes Nutzungsrecht erworben hast, du es aber bei abgeschaltenen Server oder Firmenkonkurs nicht durchsetzen kannst. Du hast also in dem Sinne keinen Wert in den Büchern, sondern ein Risiko ;-) Geändert von mrieglhofer (10.01.2013 um 15:35 Uhr) |
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#2 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
Würdest Du das mit mir machen, hättest Du keine Chance, Deine Raubkopie in Deutschland zu legalisieren. Würdest Du ein Arbeitsergebnis, dass mit dieser Raubkopie erstellt wurde, in Deutschland in Umlauf bringen, würde ich jeden Besitzer, dem ich habhaft werden kann, abkassieren und zur Unterlassung der weiteren Nutzung verpflichten. Ich verdiene mir ja gerne etwas nebenher ![]()
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#3 |
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Wenn ich mein Auto offen stehe lasse und die Kamera geklaut wird, bin ich mitschuldig. Wenn jemand mit einer aus einem unverschlossen Schrank entwendeten Waffe geschädigt wird, ist der Besitzer auch dran.
Um jetzt Abmahnanwälten die Arbeit beim Eintreiben von Forderungen bei unbedarften Nutzern der offensichtlich kostenlosen SW zu ersparen, wäre Adobe eventuell gut beraten, ein offizielles Statement abzugeben. Es gibt auch reichlich kostenlose Bücher legal zum runterladen. Ist also nicht ganz abwegige Praxis im Internet... Hier ist es doch so, dass nur die Meinung der User wider gegeben wird. ![]()
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Grüße, Heinz |
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#4 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Es ist ja nicht die Frage, ob sich Adobe mit schuldig macht, sondern, ob es legal ist.
Es ist auch keine moralische Diskussion. Einzig: muss ich mir Sorgen machen? Nein, da Adobe einen wegen des eigenen Verhaltens wohl nicht erfolgreich vor Gericht ziehen kann. Aber ein gewiefter Abmahnanwalt könnte sich jetzt schon darauf freuen, wenn die Spur leicht nachvollziehbar sein sollte. bydey
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#5 | |
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 54
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Zitat:
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#6 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Wobei Blindabmahnung mit ner 10%-Quote. Sind eigentlich schon mal Anwälte wegen falscher Abmahnungen belangt worden? bydey
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#7 |
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
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Sie haben sich bei Adobe nun wohl doch endgültig entschlossen, eine Klarstellung zu formulieren:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-1794761.html Viele Grüße, Markus |
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