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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Photoshop CS2 für lau von Adobe
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Alt 10.01.2013, 15:33   #1
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Es ist doch keine Frage der Seriösität des Servers, ob man das geistige Eigentum Dritter nutzen darf oder nicht. Es ist auch keine Frage, ob das geistige Eigentum öffentlich zugängig gemacht wurde, oder ob es geschützt wurde oder nicht. Entscheidend ist, ob man Nutzungsrechte besitzt oder nicht. Wenn man CS2 kauft, kauft man nicht die Software und auch nicht den Schlüssel, sondern ein Nutzungsrecht. Dadurch, daß Adobe nun auf einen Schutzmechanismus verzichtet, heißt es doch nicht automatisch, daß Adobe der Allgemeinheit Nutzungsrechte einberaumt.
Dat Ei
Grundsätzlich hast du durchaus recht, aber trotzdem kann ich dir nicht voll zustimmen.
Es gibt ja sowas wie eine konkludente Handlung. Also ich nutze ungefragt die Software, zahle dir etwas angemessenes auf dein Konto und wenn du das nicht beeinspruchst, ist ein Nutzungsvertrag zustandegekommen.
Heißt, wenn Adobe die Software plus Schlüssel frei verfügbar stellt und damit nach aller Lebensweisheit kostenlos abgibt und ich daher die Software nutze, ist das durchaus eine legale Nutzung, wenn Adobe das nicht verbietet. Adobe hätte durchaus das so einrichten können, dass die Seite nur betreten werden kann, wenn man den alten Linzenzschlüssel oder anderer Registrierungsdaten eingibt. Es würde wohl auch ausreichen, wenn Adobe oben hinschreibt, dass eine Nutzung nur jene zulässig ist, die bereits bisher eine Lizenz haben.

Nebenbei
1) würde sich Adobe wohl weltweit lächerlich machen, wenn sie die Software zuerst frei verteilt und dann klagt
2) ist CS2 ein Produkt, bei dem der Gegenwert so in der Gegend von 0 liegt. Für Adobe eine super Werbung, konkurrenziert eh nur Freeware oder billige Software und Adobe ist plöt´zlich nicht mehr der eAbzocker, sondern jemand, der auch was für Leute mit wenig Geld tut.

Noch als Nachsatz: diese ganzen Aktivierungsserver sind soundso ein heikles Thema, weil du zwar ein unbegrenztes Nutzungsrecht erworben hast, du es aber bei abgeschaltenen Server oder Firmenkonkurs nicht durchsetzen kannst. Du hast also in dem Sinne keinen Wert in den Büchern, sondern ein Risiko ;-)

Geändert von mrieglhofer (10.01.2013 um 15:35 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.01.2013, 16:43   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Also ich nutze ungefragt die Software, zahle dir etwas angemessenes auf dein Konto und wenn du das nicht beeinspruchst, ist ein Nutzungsvertrag zustandegekommen.
Nach deutschem Recht geht das nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Ob Frank diese Bedingungen erfüllt, kann ich nicht einschätzen.

Würdest Du das mit mir machen, hättest Du keine Chance, Deine Raubkopie in Deutschland zu legalisieren. Würdest Du ein Arbeitsergebnis, dass mit dieser Raubkopie erstellt wurde, in Deutschland in Umlauf bringen, würde ich jeden Besitzer, dem ich habhaft werden kann, abkassieren und zur Unterlassung der weiteren Nutzung verpflichten. Ich verdiene mir ja gerne etwas nebenher .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2013, 16:58   #3
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Wenn ich mein Auto offen stehe lasse und die Kamera geklaut wird, bin ich mitschuldig. Wenn jemand mit einer aus einem unverschlossen Schrank entwendeten Waffe geschädigt wird, ist der Besitzer auch dran.
Um jetzt Abmahnanwälten die Arbeit beim Eintreiben von Forderungen bei unbedarften Nutzern der offensichtlich kostenlosen SW zu ersparen, wäre Adobe eventuell gut beraten, ein offizielles Statement abzugeben.

Es gibt auch reichlich kostenlose Bücher legal zum runterladen. Ist also nicht ganz abwegige Praxis im Internet...

Hier ist es doch so, dass nur die Meinung der User wider gegeben wird.
__________________
Grüße, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2013, 17:07   #4
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von HeinS Beitrag anzeigen
bin ich mitschuldig.
...
ist der Besitzer auch dran..
Es ist ja nicht die Frage, ob sich Adobe mit schuldig macht, sondern, ob es legal ist.
Es ist auch keine moralische Diskussion.
Einzig: muss ich mir Sorgen machen?
Nein, da Adobe einen wegen des eigenen Verhaltens wohl nicht erfolgreich vor Gericht ziehen kann.
Aber ein gewiefter Abmahnanwalt könnte sich jetzt schon darauf freuen, wenn die Spur leicht nachvollziehbar sein sollte.

bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2013, 17:20   #5
HermannP
 
 
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 54
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Es ist ja nicht die Frage, ob sich Adobe mit schuldig macht, sondern, ob es legal ist.
Es ist auch keine moralische Diskussion.
Einzig: muss ich mir Sorgen machen?
Nein, da Adobe einen wegen des eigenen Verhaltens wohl nicht erfolgreich vor Gericht ziehen kann.
Aber ein gewiefter Abmahnanwalt könnte sich jetzt schon darauf freuen, wenn die Spur leicht nachvollziehbar sein sollte.

bydey
Auf was will er denn abmahnen? Selbst wenn er feststellen könnte, ob jemand diese Software mit einem der veröffentlichten Schlüssel freigeschaltet hat, so weiss er immer noch nicht, ob derjenige nicht auch eine "legale" Lizenz hat. Das kann wohl nur Adobe. Der abmahnende Anwalt könnte möglicherweise schneller selber abgemahnt werden als ihm lieb ist.
HermannP ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.01.2013, 18:00   #6
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von HermannP Beitrag anzeigen
Auf was will er denn abmahnen? Selbst wenn er feststellen könnte, ob jemand diese Software mit einem der veröffentlichten Schlüssel freigeschaltet hat, so weiss er immer noch nicht, ob derjenige nicht auch eine "legale" Lizenz hat. Das kann wohl nur Adobe. Der abmahnende Anwalt könnte möglicherweise schneller selber abgemahnt werden als ihm lieb ist.
Ich denke da liegst du richtiger, als ich.
Wobei Blindabmahnung mit ner 10%-Quote.

Sind eigentlich schon mal Anwälte wegen falscher Abmahnungen belangt worden?

bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2013, 15:04   #7
Zaar
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Sie haben sich bei Adobe nun wohl doch endgültig entschlossen, eine Klarstellung zu formulieren:

http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-1794761.html

Viele Grüße,
Markus
Zaar ist offline   Mit Zitat antworten
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