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Alt 12.10.2010, 13:44   #11
Yukon
 
 
Registriert seit: 14.03.2010
Ort: Biel/Bienne
Beiträge: 258
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Erklär ihnen das du nicht auf ihrem Grundstück bist und Panoramafreiheit hast.
Die Panoramafreiheit in Deutschland sagt doch nur aus, dass man Gebäude von öffentlichem Grund aus fotografiern darf, oder? Wie sieht es mit der Panoramafreiheit aus, wenn man das Bild dann für gewerbliche Zwecke wie Kalender oder Werbung usw. verwenden will? Ich nehme an, dass in dem Fall ein Vertrag mit dem Eigentümer vorliegen muss?
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