Zitat:
Zitat von Man
Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.
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Du wirfst wieder einiges durcheinander.
a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.
b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.
c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz
(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)