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#1 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.122
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Zitat:
a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge. b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht. c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz ![]() (Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#2 | |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.710
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Zitat:
Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll. (und die Überschrift finde ich immer noch falsch). vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
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Da muss ich meinem Namensvetter zustimmen, denn das Thema hat mit dem Technik-Bereich wenig zu tun.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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