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#21 | |
Themenersteller
Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 22
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Zitat:
Grüßen Rüdiger . |
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#22 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Nee nee, anders. Ob Rücknahmeversprechen oder nicht, ob eine Aussage über die Funktion getroffen wurde oder nicht: wenn etwas nicht ausdrücklich als defekt deklariert ist, dann muß es funktionieren. Das gilt auch bei Privatverkäufen. D.h. so oder so hast du das Recht, daß Teil zurückzuschicken und dein Geld zurückzubekommen. Das lässt sich notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen, dann wird's halt teuer für den VK. Da sich der Aufwand bei diesen Beträgen aber nicht lohnt und solche Verkäufer das auch wissen, bzw. damit rechnen, daß man es nicht durchzieht, gibt es andere Möglichkeiten, die Rücknahme zu erreichen, auch über Ebay. Und damit meine ich nicht die Bewertungen: vor allem wenn der VK schon negative Bewertungen hat, wird ihm das herzlich egal sein. Im Gegenteil kann die Ankündigung einer negativen Bewertung unangenehm für dich ausgelegt werden (Ebay sieht so "Erpressungen" à la "nehmen Sie xy zurück oder ich bewerte negativ" auch nicht gerne).
Also erstmal durchatmen, sachlich bleiben (ganz wichtig!), das mit der Bewertung erstmal nicht weiter erwähnen und dem VK deutlich machen, daß du auf Rücknahme des defekten, aber nicht als defekt beschriebenen Blitzes bestehst. Die Rücksendekosten dafür musst du bei einem privaten tragen, aber das sollte zu verschmerzen sein. Du setzt ihm eine Frist für die Rückzahlung und schickst ihm dasTeil versichert (!) zurück - am besten aber erst nachdem er sich einsichtig zeigt. Wenn er sich quer stellt, machst du bei Ebay einen Streitfall wegen eines Artikels, der nicht der Beschreibung entspricht auf und dann läuft das meist schon. Die Erwähnung eines Anwalts kann entweder einschüchtern, oder zu Trotz führen - wie gesagt, gerade die schwarzen Schafe wissen, daß das meist nur eine Drohung ist. Andererseits leben wir in Zeiten weit verbreiteter Rechtschutzversicherungen... Also, wichtig ist der Streitfall bei Ebay - schau dich da mal in den Menüs um "Problem melden" oder so. Da schilderst du den Sachverhalt (sachlich) und dann brauchst du eine gute Portion Geduld. Es kann sogar sein, daß du das Geld von Ebay höchstselbst zurück bekommst (kann Monate dauern, aber immerhin). Oder hast du mit Paypal bezahlt? Wenn ja, schau mal, ob für den Artikel der Käuferschutz gilt - dann ist es ganz einfach. So oder so musst du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und es gibt noch ganz andere (wirkungsvollere) Druckmittel als negative Bewertungen. Anders als als Verkäufer, bin ich als Käufer bisher bei Ebay noch nie auf Kosten durch Betrug oder defekte Artikel sitzen geblieben. Man muß sich aber schon ein bisschen auskennen. Letztendlich ist das System bei Ebay deutlich freundlicher den Käufern gegenüber als den Verkäufern gegenüber, man muß es nur zu nutzen wissen. Es gibt dann natürlich auch noch gewisse gemeine Methoden, die in diesem Fall vielleicht ziehen würden, aber das lassen wir mal weg hier. Irgendwelche Vorschläge oder sonstige individuelle Anfragen kann man sich dagegen bei Ebay getrost sparen - der Laden ist viel zu groß, als daß die irgendwas bewirken würden.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (07.02.2010 um 23:00 Uhr) |
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#23 | |
Themenersteller
Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 22
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Zitat:
Grüße Rüdiger . |
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#24 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Ein paar Sachen habe ich oben noch ergänzt.
Und ich habe mal eben bei Ebay geschaut, wie das genau läuft: unter "mein Ebay" den Blitz aufrufen, dann ganz rechts unter "Aktion" -> "Problem klären". Dann wird erstmal alles weitere erklärt. Es kann sein, daß da erstmal gar nichts geht, denn wichtig bei der ganzen Sache sind Fristen, die durch Ebay vorgegeben sind (zwei Wochen, bis man ein Problem melden kann, dann nochmal zwei Wochen, bis es mit dem nächsten Schritt weiter geht usw.). Das dauert also u.U. ein wenig. Was der VK darauf antwortet ist erstmal ziemlich egal, bleibe einfach dabei, daß der Blitz nicht funktioniere und dies nicht erwähnt war - etwas anderes wäre es, wenn in der Auktion Begriffe wie "ungetestet", "Bastlerware", "Dachbodenfund" o.ä. auftauchen - bei sowas wird's schwieriger und sowas kauft man auch üblicherweise nicht, denn "hab's nicht getestet, müsste aber funktionieren" bedeutet übersetzt idR. "ist bestimmt kaputt und ich suche nur jemanden, dem ich es noch andrehen kann" ![]() Über Paypal läuft das wie gesagt noch ein bisschen anders und ich glaube auch schneller. Aber auch wenn man sonst von Ebay halten kann was man will: um diese Sachen kümmern sie sich meiner Erfahrung nach (wenn auch laaaangsam). Ach ja: es gab da sonst einen gewissen Selbstbehalt (25 Euro oder so), ich weiß nicht ob das noch so ist. Aber besser 75 Euro als gar nichts. Negativ bewerten kannst (und solltest) du später immer noch - 90 Tage lang, mit einem Trick ging es sonst sogar noch später (weiß nicht ob das noch geht). Nur wenn du erstmal negativ bewertet hast, wird der VK wohl auch nix mehr rausrücken, darum: Ruhe bewahren und die richtigen Schritte gehen. Wichtiger als die Genugtuung durch eine neg. Bewertung wäre mir, nicht auf den Kosten und einem kaputten Blitz sitzen zu bleiben und so wird es vermutlich auch der VK sehen - 100 Euro in der Tasche oder eine (von mehreren?) negative Bewertung ... mh, schwierig... ![]()
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (07.02.2010 um 23:17 Uhr) |
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#25 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 22
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Nochmals: Vielen Dank für die Tipp's.
Rüdiger |
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#26 |
Registriert seit: 20.01.2014
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#27 | |
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