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#21 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Ist nur das Problem, dass ich nicht mal kurz 1400€ extra über habe xD
Und laut Sony Seite dauert Erststtung des Kaufpreises bis zu 30 Tage ... Und das ist schon ziemlich viel.. |
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#22 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Ich hatte im Herbst auch die spontane Idee, mir für meinen Bergurlaub noch schnell etwa Leichtes in Form einer NEX-6 zu kaufen. Ich hatte die Kamera nie zuvor in den Fingern gehabt und auch nicht die beiden Objektive, die ich noch dazu gekauft habe.
Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, mir die Teile mit dem Vorsatz zu kaufen, sie nach dem Urlaub wieder zurück zu geben, nachdem ich sie 10 Tage lang Wind und Wetter ausgesetzt und mehrere Hundert Fotos gemacht hatte. Hätte ich dann gemerkt, dass die Kamera oder die Objektive doch nicht das richtige sind, hätte ich halt Pech gehabt. Ich hätte mich ja frühzeitig darum kümmern können. Schließlich wusste ich schon eine Weile vorher, dass der Urlaub ansteht. Ok, die A7 ist noch nicht so super lange erhältlich. Aber auch da muss man dann eben sagen, entweder beißt man in den sauren Apfel oder nicht. Das Rückgaberecht schließt ja den intensiven Gebrauch der Ware aus. Kurzes Testen ist vorgesehen, ansonsten ist der Verkäufer natürlich auch berechtigt, eine Wertminderung geltend zu machen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#23 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Und das soll dann Amazon ausbaden oder evtl. der nächste Käufer, der ein gebrauchtes Gerät zum Neupreis kauft.
Wie wäre es denn, wenn Du das Objektiv nach dem Urlaub hier im Forum verkaufst? Du bekommst sicher noch einen guten Preis dafür.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#24 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Ich habe ja nicht vor, die Objektive für hunderte Bilder zu benutzen.
Das 85er wird sicher paar Bilder machen, weil mich das sowieso interessiert.. Das 35er wird nur benutzt, falls ich Gruppenbild machen soll, und 85 zu lang sind. Zwei Wochen exzessives fotografieren habe ich damit nicht vor. Ich weiß, dass es ziemlixh ungünstig gerade ist.. War so auch nicht geplant. Die A99 hatte ich ja letzte Woche bestellt, damit ich eben genug Zeit zum probieren habe, für den anstehenden "Urlaub" über Silvester. Nur irgendwie ist mir die dann doch einen Ticken zu groß und schwer um sie immer mitzunehmen, deswegen die A7. -- Amazon muss nix "ausbaden". Die Händler haben das Rückgaberecht in ihre Preise mit einkalkuliert. Und sie werden das Objektiv mit ziemlicher Sicherheit als Neu wieder verkaufen, wenn damit gerade mal 10 Bilder gemacht wurden. Mich würde ja mal interessieren, wie viele neue Artikel vorher schon bei anderen Kunden in den Händen war.. Aber das verrät Amazon sicher nicht. Geändert von jpg240 (17.12.2013 um 22:43 Uhr) |
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#25 | |
Registriert seit: 03.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 398
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Zitat:
Nimm doch mal deine angeblich vorhandenen Moralvorstellungen (siehe Post #9) und dein Studentenköpfchen und denk dir selber eine vernünftige Lösung für dein "Problem" aus. Amazon hat sich übrigens auch schon eine Lösung für solche Problemchen ausgedacht: http://www.stern.de/wirtschaft/news/...s-2046022.html viele Grüße, Martin |
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#26 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Ich missbrauche also das BGB, weil ich ein Gesetz befolge?
Missbrauchen wäre es, wenn §312d BGB als Erfordernis eine bestimmte Begründung vorraussetzen würde, und ich bei dieser lügen würde. Außerdem sieht §312d BGB kein Ausschluss des Rechtes vor, wenn der Käufer nur kauft, um vom Rückgaberexht gebrauch zu machen. Auch wenn eine derartige Auslegung nach §242 BGB durchaus denkbar wäre, ist mir keine Rechtsprechung bekannt, die dies vornimmt. Somit bewege ich mich vollkommen im rechtlichen Bereich. Damit "missbrauche" ich das BGB in keinster Weiss. Ich gehe auch in keiner Weise schlecht mit der Ware um oder gebrauche sie im exzessiven Maße. Aber.. Wenn du das als schlimm empfindest: wenn du in ein Geschäft gehst, um etwas auszuprobieren, obwohl du genau weißt, dass du es nicht kaufen wirst, ist das nicht schlimmer? Arbeit verursacht ein Zurückschicken sicherlich. Kosten auch, aber diese Kosten begleiche ich mit JEDEM Einkauf, durch den Mehrpreis! den die Händler einkalkulieren. Zudem bestelle ich mindestens einmal pro Woche bei Amazon, und bin seit mehreren Jahren treuer und guter Kunde. Wegen einmal einen Käufer ausschließen? ... Geändert von jpg240 (17.12.2013 um 23:26 Uhr) |
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#27 | ||||
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
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Natürlich kaufe ich auch im Internet. Alles Produkte für die ich vorher keine Beratung und nachher keinen Service brauche. Zitat:
Der Verbraucher muss das Recht haben, fehlerhafte Ware zu reklamieren und im Onlinehandel auch nach dem Erhalt zu prüfen. Prüfen heisst auspacken, anschauen, das Sakko anziehen und wenn sie zu eng ist, zurückschicken. Leider wird dieses Recht auf Prüfung von vielen Kunden sehr großzügig ausgelegt. Die Prüfung des Kleides dauert dann mal die ganze Konfirmation. Lippenstift und Rotweinflecke mit eingeschlossen. Ob der Rotwein in Ordnung ist, stellt man nach ⅔ der Flasche fest und reklamiert dann. Und eine Cam für die Feiertage "leiht" man sich dann einfach mal aus. Kostenfrei. Vielleicht bin ich zu naiv oder zu alt aber ich finde diese Selbstverständlichkeit mit der das gemacht wird grundfalsch. Sofortige Bedürfnisbefriedigung ohne Rücksicht auf andere und die Gemeinschaft. Die Tragik der Allmende. Ich nehme mir, was ich will. Den Song oder Film beim Filesharing, das Foto aus dem Web für mein Plakat oder eben die Cam für die Feiertage. Es ist ja so einfach und ich muss dem "Feind" dabei ja nicht mal in die Augen sehen. Macht das doch mal beim Händler am Tresen. Ein paar Byte für den Song, ein paar Pixel aus dem Web und die Cam funktioniert doch noch. Wo entsteht denn da der Schaden wurde ich echt schon gefragt. Und die verlangen eh zuviel für die Filme. Ich kann mir was nicht leisten also nehme ich es mir. Das steht mir doch zu. Aber verdient habe ich es nicht (das Geld dafür). Mir geht das über die Hutschnur. Jetzt gehe ich ins Bett. Wir sehen uns morgen wieder. Michael |
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#28 |
Registriert seit: 03.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 398
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Das BGB räumt dir ein Recht ein mit dem Zweck, Ware so prüfen zu können, wie du es im Geschäft könntest. Du hast vor, dieses Recht dafür in Anspruch zu nehmen, um über Weihnachten Ware produktiv (für Familienfotos) zu benutzen.
Das ist nicht der Gebrauch den der Gesetzgeber vorgesehen hat und damit ist es Missbrauch. (Gebrauch und Missbrauch des Gesetzes, nicht der Ware) Das was du vorhast heißt Ausleihen und dafür gibt es auch Dienstleister. Ferner glaube ich nicht, dass Tante Erna dir böse wäre, wenn die Weihnachtsfotos dieses Jahr nicht mit einer VF Systemkamera geschossen würden, aber du kennst sie besser als ich. Dein offline Vergleich hinkt zwar etwas, denn dort wird IdR keine Original Verpackung nur für dich geöffnet, aber ansonsten hast du vollkommen Recht - auch da müssen gewisse moralische Grundsätze gelten. Viele Grüße, Martin Geändert von fotomartin (17.12.2013 um 23:48 Uhr) |
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#29 | |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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Zitat:
![]() ps: In den meisten seriösen Fotofachgeschäften wird eine Kamera extra als Ausstellungsstück gekauft und dann zu Ausstellungsstückspreise verkauft. Es ist nicht dasselbe.
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ErwinKFoto on FB ![]() The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A. Geändert von erwinkfoto (18.12.2013 um 01:39 Uhr) |
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#30 | |||||||||
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Zitat:
Ich erinnere mich an eine Diskussion vor etwa 2 Wochen im Nachbarforum, wo es um die Garantieverlängerung ging. Viele haben die Kamera ohne diese gekauft, und einige Stunden später gab es diese dann auf einmal gratis dazu. Deshalb haben sich viele telefonisch an den Kundenservice gewandt. Einige haben die Garantieerweiterung auch bekommen, während andere die Kamera zurück schicken mussten! Vergleichbares habe ich aber auch selber schon erlebt. Mein Sky Abo wollte ich künden und habe vorher angerufen, um zu fragen, ob man mir ein Angebot machen könne, damit ich bleibe - nein geht nicht. Dann gekündigt. Und auf einmal kriege ich ein Anruf, mit einem Angebot, ob ich nicht doch Kunde bleiben will. So viel zu „sie haben keine Befugnis“. Zitat:
Zitat:
Und es gab vor kurzem eine Reportage über Elektronikmärkte, die immer öfters ihre Geschäfte so abschotten, dass man innen kein Handyempfang hat, weil es eben immer mehr Kunden gibt, die sofort im Geschäft die Preise vergleichen. Also gibt es wohl mehr als genug Leute, die Offline angucken – dann aber Online kaufen. Man sollte mal aufhören, die Händler als arme Opfer zu sehen. Ich muss regelmäßig für Freunde und Bekannte rechtliche Probleme mit verschiedenen Unternehmen regeln. Da kriegt man schon mit, wie die Händler versuchen den Kunden zu vera*****, obwohl sie genau wissen, dass sie damit gegen das Gesetz verstoßen. Das erkennt man immer schön da dran, wie schnell die Unternehmen nachgeben, wenn sie merken, dass sich die Gegnerseite auskennt, und weiß was man darf und nicht. Meine Moral mit Händler ist in den letzten Jahren stark gesunken. Es wird vorne und hinten versucht uns Kunden zu vera***! Das bedeutet aber nicht, dass ich mich jetzt räche und ständig Sachen bestelle, nur um sie wieder zurück zu schicken. Zitat:
Ich habe bei Sony 30 Tage Rückgaberecht, so dass ich die A99 auch bis nach Neujahr hätte behalten können. Aber wenn ich genau weiß, dass ich sie zurück schicken will, mache ich es lieber sofort. So hätte Sony sie wieder als neu verkauft werden können. 30 Tage für eine Erstattung ist aber wirklich alles andere als verhältnismäßig. Amazon (der mit Abstand größte Onlinehändler) schafft es, dass wenn ich am Montag etwas zurück schicke, dass das Geld am Samstag spätestens da ist. Zitat:
Ich darf die Ware ausgiebig testen, im begrenzten Maße. Wenn ich sie darüber hinaus benutze, muss ich Wertersatz leisten. Die Rechte des Käufers und des Verkäufers sind ziemlich gut bewahrt. Das Gesetz bevorzugt weder den Käufer, noch den Verkäufer. Somit, solange man sich im rechtlichen Rahmen bewegt, ist keinem geschadet. Die Händler haben das Rückgaberecht in ihren Preisen miteinkalkuliert. Aber: Selbst wenn das Gesetz geändert werden sollte, in der Form, dass nur noch bestimmte Rücksendungen möglich sind, oder die Frist verkürzt wird, oder dass der Käufer selbst die Kosten der Rücksendung zu tragen hat (ist momentan sogar im Gespräch), denkt ihr wirklich, die Preise würden fallen? NEIN! Zitat:
Es gibt keine Einschränkung der Norm, das ist das einzige was für den Verbraucher zählt. Es gibt extra § 312e BGB, der den Wertersatz regelt. Gesetz sagt für den Verbraucher: Ich darf etwas bestellen und ausprobieren. Wenn ich es darüber hinaus in einer Art und Weise nutze, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehen, muss ich Wertersatz leisten. Punkt! Ich mache nix anderes, als die Ware zu testen. Vielleicht gefallen mir die Objektive ja auch so gut, dass ich sie behalte. Der Sinn und Zweck ist für den Kunden nur dann von Bedeutung, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, die ein Gesetz auf Grund der teleologischen Reduktion auslegt. Dies ist mir hier aber nicht bekannt (Wobei ich zugeben muss, jetzt nicht explizit danach gesucht zu haben, aber ich bin nachher sowieso in der Bibliothek – dann suche ich mal). Trotzdem: Ist es moralisch verwerflich, etwas zu bestellen, wenn man sich zu 90% sicher ist, dass man es zurück schicken wird? sicherlich etwas. Ist es verwerflich, in ein Geschäft zu gehen, um mit den Geräten zu spielen, obwohl man genau weiß, man kauft eh nix? finde ich um einiges schlimmer .. Aber ist es auch gesetzlich verwerflich? Nein. Aber ich bin jahrelanger Kunde von Amazon und habe für mehrere tausend Euro in der Zeit Waren bestellt.... Andere machen dies regelmäßig .. da würde ich auch meckern .. klar.. Vor allem habe ich bewusst , die günstigen Objektive ohne Automatik genommen. Ich hätte genau so gut eine Leica Linse nehmen können, oder auch eine Canon Linse mit Adapter. Zitat:
Zitat:
Es wurde schon öfters versucht mir Geräte, die über Wochen im Laden aushingen zum normalen Preis zu verkaufen. Ausstellerstücke haben meist nur die großen Händler (MM, Saturn z.B.), die auf den Consumer als Kunde aus sind. Die Fotogeschäfte, die ich kenne, haben keine Ausstellerstücke, sondern alles wird aus der OVP geholt, wenn jemand es testen will. Ich habe auch schon oft genug Waren erhalten, die offensichtlich schon von jemand anderes benutzt wurden. Es wurde sogar schon versucht einem Bekannten ein offensichtlich gebrauchtes und defektes Gerät als neu zu verkaufen! Zitat:
Wobei bei meiner Bestellung ein Bild eines losen Adapters ist. Aus der Beschreibung geht aber nicht hervor, was es nun genau ist. Wenn es wirklich ein loser Canon-Adapter ist, nehme ich doch lieber die Sony Version .... So. Ich bitte darum den Thread zu verschieben und oder zu schließen, da er nix mehr mit der eigentlichen Frage zu tun hat, und vor allem nix mehr mit E-Objektiven. Geändert von jpg240 (18.12.2013 um 11:54 Uhr) |
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