Das BGB räumt dir ein Recht ein mit dem Zweck, Ware so prüfen zu können, wie du es im Geschäft könntest. Du hast vor, dieses Recht dafür in Anspruch zu nehmen, um über Weihnachten Ware produktiv (für Familienfotos) zu benutzen.
Das ist nicht der Gebrauch den der Gesetzgeber vorgesehen hat und damit ist es Missbrauch. (Gebrauch und Missbrauch des Gesetzes, nicht der Ware)
Das was du vorhast heißt Ausleihen und dafür gibt es auch Dienstleister. Ferner glaube ich nicht, dass Tante Erna dir böse wäre, wenn die Weihnachtsfotos dieses Jahr nicht mit einer VF Systemkamera geschossen würden, aber du kennst sie besser als ich.
Dein offline Vergleich hinkt zwar etwas, denn dort wird IdR keine Original Verpackung nur für dich geöffnet, aber ansonsten hast du vollkommen Recht - auch da müssen gewisse moralische Grundsätze gelten.
Viele Grüße, Martin
Geändert von fotomartin (17.12.2013 um 23:48 Uhr)
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