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18.01.2017, 15:11 | #31 |
Themenersteller
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Beiträge: 13
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Man muss natürlich fairerweise dazusagen, dass das 14-Tägige Rückgaberecht zur Ansicht gedacht ist.
Also schauen ob es einem gefällt. Ich könnte mir denken, wenn es hart auf hart kommt, dann könnte ein Händler wenn er den Shuttercounter ausließt und da 500 Auslösungen angezeigt bekommt, durchaus durchsetzen, dass man den Artikel dann kaufen muss. Denn dann ist das Gerät ja nicht nur angesehen, sondern war bereits in Gebrauch gewesen und darf nicht mehr als neu verkauft werden. Andererseits müsste dann der Verkäufer seinerseits auch wieder bewiesen, dass man das Gerät auch ungebraucht bekommen hat. Also man sollte es nicht übertreiben ohne Gebrauchsspuren, möglichst originalgetreu auch wieder verpacken und sollte wohl vermeiden für den Test ein zwölfstündiges Timelaps vom Sternenhimmel auf der Zugspitze zu produzieren. Gruß Tom |
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