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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Problem bei Ebay
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Alt 22.11.2009, 09:39   #11
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Hallo,

wenn du dir sicher bist, dass du korrekte Ware versendet hast, würde ich mich entspannt zurücklehnen. Ich glaube nicht, dass du in der Beweispflicht bist. Eher der Käufer, der sie ja wie gesagt, beim Einbau zerstört haben kann. Selbst einem Prozess kannst du beruhigt entgegen sehen. Wenn du als Studentin kein Vermögen hast, bekämst du im Fall der Fälle Prozesskostenhilfe und ich glaube nicht dass er sich für 20 Euro so weit aus dem Fenster lehnt. Ich würde jetzt auf keinen Fall Zugeständnisse machen, das kann dir im Ernstfall negativ ausgelegt und als Eingeständnis gewertet werden.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 22.11.2009, 10:59   #12
gugler
 
 
Registriert seit: 17.04.2009
Ort: Eidenberg, OÖ
Beiträge: 2.546
Und könnte es sein, dass der Speicher einfach nicht an seinem PC funktioniert, weil es ein falscher ist..
__________________
mfg STEFAN
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Alt 22.11.2009, 11:50   #13
Stempelfix
 
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
Auch die vorherige Aussage ist durchaus richtig...

Riskier keine schlechte Bewertung, ärgere Dich nicht rum... Faust inne Tasche, der Klügere gibt nach... nimm die Ware zurück.

Auch wenn Du im Recht bist. Man fühlt sich besser danach.

Gruß, Uwe
Stempelfix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 12:11   #14
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Hallo
Manchmal ist es mit Computerteilen sehr mysteriös.
Vor ca. 2 Jahren habe ich aus dem PC meines Sohnes ein Paar funktionierende Nanya RAMs ausgebaut und auch bei Ebay verkauft. Die RAMs waren nie auffällig, nie ein Bluescreen.
Der Käufer war auch aus Berlin und hat durch seinen Vater die Dinger abholen lassen.
Ein paar Tage später die Email, die RAMs seien kaputt. Da stand ich auch vor dem Problem wie du jetzt.
So wie du war/bin ich hundertprozentig sicher, funktionierende RAMs vekauft zu haben.

Mir hat damals geholfen, das Nanya 10 Jahre Garantie gab. Ich habe geholfen, die Firma ausfindig zu machen, die Nanya übernommen hatte und der Käufer hat die Teile dann nach Frankreich geschickt. Nach kurzer Zeit bekam er neue RAMs zugeschickt.
Die eingeschickten waren wirklich defekt. Ich weiß bis heute nicht, was da genau war und ob der Käufer beim Einbau etwas falsch gemacht hat und die RAMs beim Einbau kaputt gingen.

Es ist auch hier schwer zu sagen, wer da letzlich Schuld hat.
Ist noch Garantie auf dem RAMs? Ich hatte das Glück mit den 10 Jahren.
Wenn nicht, dann lohnt es bei dem Preis nicht, Rechtwege einzuschlagen, da begibt man sich in Gottes Hand, du weißt nie wie es ausgeht und hast evtl. nur noch Zusatzkosten. Weise auf die unklare Beweissituation hin und biete einen Vergleich an. In der Art, das jeder die Hälfte des Schaden trägt, und du also die Hälfte zurück überweist.
Für beide Seiten gilt wohl, mit dem Kopf durch die Wand um jeden Preis bringt nichts.
Niemandem droht er Untergang wegen des strittigen Betrags.

Mach' einen Punkt und genieß den Sonntag.

Es grüßt Matthias

Geändert von fallobst (22.11.2009 um 12:21 Uhr)
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 12:39   #15
Traumtraegerin
Forendiva
 
 
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.054
Zitat:
Zitat von Tomac Beitrag anzeigen
... dass der Käufer dann aber noch mit Rücknahme und Polizei anfing brachte mich aber dann endgültig zum platzen.

Habe sofort bei Ebay angerufen und der Herr am Telefon sagte mir, dass ich soweit im Recht sei, dass ich, wenn ich nicht absichtlich defekte Ware verkauft habe (na sicher, macht mir auch soviel Spaß mit dem Käufer zu streiten), auf den Hinweis der verweigerten Gewährleistung bestehen soll.

Da der Ebay-Mensch aber sicherlich kein Anwalt ist und sich wahrscheinlich auch nicht so auskennt, habe ich nun die Hoffnung hier etwas Hilfe zu bekommen.
Vermutlich bezog sich der Hinweis des Ebay-Mitarbeiters auf die Drohung, die Polizei einzuschalten. Wenn du nicht absichtlich defekte Ware verkauft hast, dann liegt kein Straftatbestand vor und die Angelegenheit kann nur zivilrechtlich geregelt werden. Wie weit nun der Hinweis auf verweigerte Gewährleistung vor einer Klage schützt, kann ich auch nicht sagen. Auf der anderen Seite ist es fraglich, ob sich der Käufer tatsächlich wegen eines (wahrscheinlich) geringen Betrages die Mühe machen wird, eine Klage einzureichen. Vielleicht glaubt er, wenn er die Polizei einschaltet, kommt er um eine zivilrechtliche Klage und die damit verbundenen Kosten herum. Immerhin besteht auch die Möglichkeit, dass er einen Prozess verliert und dann wird es teuer für ihn.
Wenn du als Student kein Geld für einen Anwalt hast, gibt es auch die Möglichkeit, dich an die öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) zu wenden. Dort sitzen Juristen, die ehrenamtlich tätig sind. Es kostet im Vergleich zu einem Rechtsanwalt wenig, wenn es für dich nicht sogar ganz kostenlos ist.
Bei einem derart ungeduldigen Käufer musst du allerdings mit einer schlechten Beurteilung rechnen, kannst dich auch gar nicht "revanchieren"
Daher wäre es vielleicht sinnvoll, die Ware zurückzunehmen und daheim unter Zeugen auszupacken und zu testen. Sind sie tatsächlich kaputt, musst du wohl in den sauren Apfel beißen und ihm das Geld erstatten, um keinen weiteren Ärger zu bekommen. Sollte sich herausstellen, dass alles in Ordnung ist, schickst du sie ihm (auf seine Kosten) zurück und wünscht ihm noch ein "schickes Leben"
Ich drücke dir die Daumen, dass du einen guten Weg findest, die Angelegenheit zu regeln.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine

Rettet die Wälder, esst mehr Biber!
Traumtraegerin ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.11.2009, 12:56   #16
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
...Ist noch Garantie auf dem RAMs? Ich hatte das Glück mit den 10 Jahren.
...
Mach' einen Punkt und genieß den Sonntag.

Es grüßt Matthias
Übrigens, auch Corsair gibt 10 Jahre eingeschränkte Herstellergarantie, vielleicht ist das eine Lösung? Wobei die Garantieabwicklung durch den Erstkäufer erfolgen müsste.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 13:25   #17
Tomac

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Nähe Mainz
Beiträge: 504
Da ich langsam ganz schön angefressen bin und am liebsten die ganze Sache vergessen will, beisse ich jetzt in den sauren Apfel und nehme die Dinger zurück. Werde dann mal testen ob tatsächlich ein defekt vorliegt und ggf. über die Garantie den Schaden wiedergutmachen. Der klügere gibt nach. Danke nochmal für eure Hilfe.
Was ich aus der ganzen Sache lernen sollte weiß ich noch nicht so genau.
Schönes Wochenende noch
__________________
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Tomac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 15:56   #18
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von Tomac Beitrag anzeigen
Mit dem Anwalt ist halt blöd, da ich Student bin und nicht auf dem Geld sitze.
Nur für den Fall, dass du es wirklich mal brauchst: Bei vielen Unis bietet der AStA kostenlose Rechtsberatung an. Bei uns ist das über eine Rechtsanwältin, die einmal die Woche Sprechstunde hat und für alle Probleme ein offenes Ohr bietet.

Und nein, wegen 20€ würde ich da nicht hingehen. ;-)

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 17:25   #19
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Wie ist das eigentlich, wenn ich von privat zu privat gebrauchte Sachen verkaufe?

Nun, eigentlich ist das nicht so kompliziert.

1. Beschreibe Deine Ware ordentlich (Fotos und möglichst detaillierte Beschreibung).
2. Teste die Ware vorher, wenn das möglich ist. Ansonsten als defekt verkaufen und darauf hinweisen, dass die Ware vor Monaten funktionierte, jetzt aber nicht mehr überprüft werden kann.
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus. Nur Unternehmer können die Gewährleistung nicht ganz ausschließen und können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware höchstens auf 12 Monate begrenzen.
4. Versende erst nach Zahlungseingang.
5. Versende nur versicherte Pakete (bzw. Pakete mit Zustellungsnachweis, was aber aufs gleiche rauskommt; auch Einschreiben sind versichert (bis 20 Euro, glaube ich)) und verpacke Deine Ware ordentlich.


Und welche Probleme können jetzt auf mich als Verkäufer zukommen?

1. Die Ware geht auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt:
Lösung: Problem des Käufers. Gefahrübergang ist bei Übergabe an den Spediteur. Die Transportversicherung wird dem Käufer den Schaden regulieren.

2. Der Käufer behauptet, dass die Ware defekt ist:
Lösung: Wenn keine arglistige Täuschung begangen wurde (z.B. absichtlich defekte Ware als einwandfrei angeboten), hat der Käufer keinen Gewährleistungsanspruch. Solange der Käufer nicht beweisen kann (Gutachten), dass tatsächlich ein Defekt vor dem Versenden vorgelegen haben muss, kann man sich entspannt zurücklehnen.

Es gibt noch viel mehr mögliche Probleme, aber die beiden oben genannten, sind wohl die am häufigsten auftretenden Probleme.

= = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = =

Zurück zum Thema: Gerade bei RAM gibt es sehr häufig Inkompatibilitäten - der Speicher kann völlig in Ordnung sein, verträgt sich nur nicht mit anderen Komponenten im PC (Mainboard, andere Speichermodule). Als ich noch im EDV-Einzelhandel gearbeitet habe, habe ich täglich Speicher umgetauscht, weil er nicht kompatibel war.

Ich hätte den Speicher nicht zurückgenommen.
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 17:30   #20
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus. Nur Unternehmer können die Gewährleistung nicht ganz ausschließen und können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware höchstens auf 12 Monate begrenzen.
3a. Gib keine Garantie! Dadurch wird nämlich der Gewährleistungsausschluss nichtig.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
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