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Alt 22.11.2009, 01:54   #1
Tomac
 
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Nähe Mainz
Beiträge: 504
Problem bei Ebay

Hallo Forum,

ich habe vor kurzem bei Ebay RAM-Speicher verkauft.
Die Speicher waren 100% in Ordnung als ich sie vor einiger Zeit ausgebaut habe. Danach lagen sie ca. 4 Monate in der OVP im Schrank (weder große Wärmeschwankungen oder Feuchtigkeit), bis ich sie jetzt bei EBAY verkauft habe. Habe auch in meinem Angebot darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verkauf von Privat handelt, dass es gebrauchte Ware ist und dass ich keinerlei Gewährleistung o.ä geben kann.

Jetzt kommt das Problem:

Ich habe das Päckchen mit Hermes verschickt, d.h. ich habe es bei einem Laden abgegeben, der diesen Hermes-Service anbietet. Eingereicht habe ich es an einem Freitag (Donnerstag kam die Einzahlung auf mein Konto), Montag kam die Beschwerde, dass noch nichts da sei (das war schonmal der erste Grund, warum ich mich ärgere, kommt aber noch besser...), letztendlich ist dann die Sendung am Mittwoch oder Donnerstag da gewesen.

Am Abend erreichte mich dann die Mitteilung des Käufers, dass er die Riegel in seinem PC verbaut habe, diese aber nicht funktionieren. Da war ich schonmal ein wenig verblüfft, den bei mir war alles i.O., dass der Käufer dann aber noch mit Rücknahme und Polizei anfing brachte mich aber dann endgültig zum platzen.

Habe sofort bei Ebay angerufen und der Herr am Telefon sagte mir, dass ich soweit im Recht sei, dass ich, wenn ich nicht absichtlich defekte Ware verkauft habe (na sicher, macht mir auch soviel Spaß mit dem Käufer zu streiten), auf den Hinweis der verweigerten Gewährleistung bestehen soll.

Da der Ebay-Mensch aber sicherlich kein Anwalt ist und sich wahrscheinlich auch nicht so auskennt, habe ich nun die Hoffnung hier etwas Hilfe zu bekommen.

Soll ich auf mein Recht bestehen (ich habe definitiv intakte Ware verkauft) oder die defekte Ware zurücknehmen, in die Tonne kloppen und auf dem Verlust sitzen bleiben?

Vielen Dank für Hilfe (und sorry für den langen Text)

Dominik
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Alt 22.11.2009, 02:28   #2
emanon
 
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: Lüdenscheid
Beiträge: 244
Im Grunde genommen bist du auf der richtigen Seite.
Jedoch habe ich mal m.E. irgendwo gelesen das wenn man einwandfrei funktionierende Ware anbietet auch eine Art von Gewährleistung bieten muss-auch als privater.
Da man ausdrücklich drauf hinweist das die Ware funktionsfähig ist.
Aber wie gesagt,irgendwo gelsen-und im Netz steht viel Müll.

Frag doch Montag am besten einfach mal nen Anwalt für IT-Recht,dann bist du auf der sicheren Seite.

Natürlich kann es sein das der Käufer den RAM geplättet hat,oder auch beim Transport was kaputt gegangen ist.
__________________
Gruß
emanon

Mit netten Worten und einer Pistole erreicht man mehr, als nur mit netten Worten...
emanon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 02:40   #3
Tomac

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Nähe Mainz
Beiträge: 504
Das segte mir auch schon der Ebay-Mann. Es kann nur so sein, dass beim Transport oder beim Einbau die Dinger kaputt gegangen sind. Ich habe die sehr vorsichtig ausgebaut und ein Erdungskabel benutzt, da die Rams gegen elektrostatische Entladung oft recht empfindlich sind (obwohl es sich um Corsair XMS handelt, die dicke Währmeleitbleche haben).

Mit dem Anwalt ist halt blöd, da ich Student bin und nicht auf dem Geld sitze.
Habe nur keine Lust, zerstörte Rams zurückzubekommen, wenn ich funktionierende verschickt habe.
__________________
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Alt 22.11.2009, 02:40   #4
Yttrium
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
Solange die Ware der Beschreibung entspricht, bist du im Recht. Tut sie es nicht, bist du es nicht mehr... Die Frage ist hier dann, wieso die Ware nicht funktioniert (ich schätze mal, der Käufer hat vllt auch was falsch angeschlossen ). Das müsstet ihr dann noch klären...
Yttrium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 02:42   #5
emanon
 
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: Lüdenscheid
Beiträge: 244
Verbraucherzentrale? Vllt. wissen die Rat?
Bescheidene Situation,da ist guter Rat teuer.
__________________
Gruß
emanon

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Alt 22.11.2009, 02:52   #6
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
naja, gerade beim RAM-Einsetzen kann man am all-thumbs-day schon mal was kaputt machen... Oder dass bei so vielen unterschiedlichen RAM-Typen Dein Riegel einfach nicht bei ihm laufen kann...

Ich würde gar nichts machen. Je nachdem wie Du die Ware beschrieben hast, kann er evtl. geltend machen, dass die Lieferung nicht der Beschreibung entspricht. Aber dann ist er in der Nachweispflicht und muss Dir nachweisen, dass die Riegel schon von Dir her defekt waren.

Insofern würde ich das ruhig sehen, Dich auf Deinem reinen Gewissen ausruhen, ihm aber als gütliche Einigung anbieten, dass er es zurückschickt, Du ihm den Kaufpreis erstattest, wenn sie tatsächlich defekt sind (dann bleibst Du halt auf dem Porto sitzen), aber ansonsten: soll er doch mal aktiv werden....
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 02:58   #7
emanon
 
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: Lüdenscheid
Beiträge: 244
Ich glaube auch kaum das sich ein Rechtsstreit um 20 Euro lohnt.

Mach es doch so wie binbald geschrieben hat,warte einfach was passiert.
Nur immer schön höflich und sachlich bleiben-was vielen Ebayern sehr schwer fällt.
__________________
Gruß
emanon

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Alt 22.11.2009, 03:14   #8
abc
 
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 753
Hier hab ich etwas gefunden mit Rechtstippsbei ebay-Problemen.
http://www.stern.de/digital/online/e...t-1505316.html
Ich würde erst mal fragen ob er die Verpackung auf Transportschäden geprüft hat,
welche Erfahrung er mit dem Einbau solcher Speicher hat u.s.w.
Seinerseits gleich mit Polizei zu drohen ist jedenfalls heisse Luft.

Gruß
Thomas
abc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 07:20   #9
Stempelfix
 
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
Zitat:
Zitat von emanon Beitrag anzeigen
Ich glaube auch kaum das sich ein Rechtsstreit um 20 Euro lohnt.

Mach es doch so wie binbald geschrieben hat,warte einfach was passiert.
Nur immer schön höflich und sachlich bleiben-was vielen Ebayern sehr schwer fällt.
Mal Hand auf´s Herz... um welchen Betrag geht es? Sind es tatsächlich ein paar Euro, wie im Zitat gemutmaßt?

Wegen eines vergleichsweise niedrigen Betrages würde ich mich a) nicht herumärgern, b) würde ich nicht wollen, daß jemand auf mich sauer ist, und c) kann es sein daß der jenige wirklich nichts falsch gemacht hat, und nun enttäuscht ist, auch weil er vielleicht ebenfalls nicht gerade auf dem Geld sitzt.

Ich würde die Dinger zurücknehmen... man hat seine Ruhe und ein gutes Gewissen, das ist doch auch was!

Gruß, Uwe
Stempelfix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 08:20   #10
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Ich würde sie mir zurückschicken lassen und dann erstmal selber testen, ob sie denn defekt sind. Sind sie defekt, bekommt er die Kohle wieder, sind sie es nicht, Pech für ihn. Ist doch die übliche Vorgehensweise.

Über eine negative Bewertung wirst Du dich wohl so oder so freuen dürfen, so wie Du den Typen beschreibst.

Geändert von Tommyknocker (22.11.2009 um 08:24 Uhr)
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