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Alt 30.07.2008, 14:31   #11
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
Und wenn schon? War doch auf Uwes Grundstück. Wenn man's so Nachbarschaftsstreit-um-Gartenzwerg-technisch auf die Spitze treiben will (eigentlich finde ich sowas auch bescheuert, nicht daß da ein falscher Eindruck entsteht), könnte man vielleicht noch gegen Verletzung des Überflugrechts klagen, von wegen Bienenallergie, Schmerzensgeld, Pollenzoll (ich übertreibe ) usw. Nach DER Reaktion wäre mir möglicherweise selbst das nicht zu blöd.

Zitat:
Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Rache, Genugtuung, Befriedigung des normalen Rechtsempfindens?

Wieso bemüht jemand einen Anwalt (btw. ich würde auch mal nachforschen, ob dieses Schreiben, bzw. die Anwältin von der es stammt wirklich echt ist), weil jemand "seine" Bienen fotografiert hat? Ist doch eindeutig, daß hier nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" gehandelt wurde: jemand hat Sch... gebaut, wurde dabei erwischt und um den Konsequenzen zu entgehen, versucht der den Spieß umzudrehen.

Und um herauszufinden, ob Imker ihre Bienen wirklich erkennen können, reicht eine schnelle Frage in einem entsprechenden Forum - zwei Minuten Aufwand. Auch die Frage, wie weit er weg wohnt und wie weit Bienen sich üblicherweise so von ihrem Stock entfernen, könnte in dem Zusammenhang interessant sein. Und Fachmänner können wilde Bienen auch ganz gut von Zucht- oder Stockbienen unterscheiden soweit ich weiß, es gibt da ja die unterschiedlichsten Arten.

Wenn er der Meinung ist und das auch ernsthaft vor Gericht so vorbringen würde, daß es sich um seine Bienen handelt, dann muß er das -soweit ich weiß (ich bin nun allerdings auch kein Rechtsgelehrter)- auch einwandfrei beweisen (ebenso, wie man natürlich auch irgendwie beweisen/belegen muß, daß man das besagte Bild gemacht hat und es gestohlen wurde). Und das könnte dann sehr spaßig werden
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (30.07.2008 um 14:49 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.07.2008, 14:40   #12
Huckleberry Hound
 
 
Registriert seit: 26.06.2005
Ort: Köln
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
...
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...

Gruß
christophe
Das kann ich mir schwerlich vorstellen...
Wenn es nicht so verrückt wäre, wäre es einfach nur lachhaft...

Wie will jemand, unter der anscheinend aussterbenden Spezies Biene, beweisen, das es "seine" Biene ist ?
Er hat sich schlicht und einfach ohne Genehmigung deiner kreativen Resultate bedient, ohne Hinweis auf den tatsächlichen Urheber, vielleicht auch noch sich selber als Urheber dargestellt.

Du kannst ja gegen ihn eine Anklage, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht für "seine" Bienen anzetteln...wegen Hausfriedensbruch (war schließlich auf deinem Grundstück) und ggf. nicht stattgegebener Entnahme von Pollen deiner Blumen...Gefährdung deiner Kinder...etc.

Sachen gibts...

Beste Grüsse
Dieter

Geändert von Huckleberry Hound (30.07.2008 um 15:06 Uhr)
Huckleberry Hound ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 14:48   #13
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
Ich denk mir mal so, daß mit "seiner Biene" gemeint ist, daß der Bildklauer das Bild selber fotografiert haben will.
Kabuto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 14:53   #14
Huckleberry Hound
 
 
Registriert seit: 26.06.2005
Ort: Köln
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von Kabuto Beitrag anzeigen
Ich denk mir mal so, daß mit "seiner Biene" gemeint ist, daß der Bildklauer das Bild selber fotografiert haben will.
Im Grunde kann man sich dem Thema des obigen Sachverhaltes (ich meine das Schreiben des Rechtsanwalts und dessen Motiven) nur noch satirisch nähern...
Huckleberry Hound ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 15:00   #15
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte.
Von so etwas habe ich noch nie etwas gehört. In Deutschland ist es meines Wissens eigentlich so, dass man alles fotografieren darf, was man ohne Hilfsmittel von öffentlichem Grund aus sieht (mit den üblichen Einschränkungen Personen betreffend, die hier aber irrelevant sind). Auf Privatgelände kann dann der Hausherr einsprechen, allerdings kann er dort auch nur das Fotografieren selbst verbieten. Einmal gemacht Aufnahmen muss man natürlich nicht vernichten. Bei Kunstwerken etc. kommt dann die Panoramafreiheit dazu: Hat man es von öffentlichem Grund aus fotografiert, ist das völlig in Ordnung. Geht man für das Bild ins gegenüberliegende (private) Haus oder nimmt eine Hebebühne dazu, wirds kritisch.

Es gibt meines Wissens keine Regelung, die es jemandem verbietet, das Eigentum anderer zu fotografieren. Hast du dazu vielleicht noch mal 'ne Quelle? Das interessiert mich schon sehr.
Zitat:
Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Das Fotografierverbot in Zoos ist aber meines Wissens üblicherweise über die Hausordnung begründet.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.07.2008, 15:01   #16
Regine
 
 
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 403
Imker können ihre Bienen nicht identifizieren. Der gegnerische Anwalt versucht lediglich einen verwegenen Eindruck zu machen. Klappt ja auch prima. Fies ist das.
__________________
Gutes Gelingen!
Regine
''''''''''''''''''''''''''''''''''
Fotos Unterwegs
Regine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 15:12   #17
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Fotografieren darf man alles, ja klar.
Aber beim Thema Veröffentlichung wird's schwierig.
Man darf zB keine Barbie-Puppen oder ICEs veröffentlichen
http://www.pitopia.de/scripts/pitopi...ropertyrelease

und istock sagt dazu:
Zitat:
Die Anforderungen an das Property Release (Einverständniserklärung des Eigentümers) sind nicht so klar wie beim Model Release. Es gibt kein umfassendes Recht, das die Bildrechte am Eigentum so verbindlich wie bei den Personenbildrechten regelt. Trotzdem gibt es gute Gründe für spezielle Bilder Property Releases einzuholen: (i) in Fällen, wo das Eigentum eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann und ihn ggf. belasten oder diffamieren könnte; (ii) in Fällen, wo die Abbildung fremden Eigentums ohne deren Einwilligung zu einem Verstoß fürhen könnte, der in einer Adaption oder dem Nachbau dieses Eigentums führen könnte. Wann immer man auf das Eigentum eines anderen geht, diesen Raum betritt, um unbemerkt eine Bild zu machen, liegt im Grunde ein Verstoß vor. Dabei besser den Eigentümer vorher fragen und ein Property Release unterschreiben lassen.
http://deutsch.istockphoto.com/video...ty_release.php

Ähnlich verhält es sich mit Möbeln: Geschmacksmusterrecht
http://www.bmj.bund.de/enid/0,429519...lungen_58.html

Inwieweit das nun genau mit dem Veröffentlichungsrecht einhergeht weiß ich auch nicht. Klar sollte nur sein, dass ich bei Veröffentlichung bspw. eines Rolf Benz Sofas oder einer Philippe Starck Lampe etwas vorsichtig sein muss. Auch IKEA hat übringes Einschränkungen. Man darf keine Bilder mit den Möbeln kommerziell nutzen. Also wenn ich n Shooting in einem Ikea-ausgestattetem Raum mache, darf ich die hinterher nicht verkaufen...
Naja, führt hier zu weit und ich hab auch grad keine Zeit das genau zu recherchieren. Auf jeden Fall wird dieser Bereich immer mehr verschärft, im Detail bitte ich das selbst zu recherchieren. Es gibt genug Diskussionen was man darf und was nicht.
__________________
Gruß
christophe

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jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:35   #18
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. § 961 BGB
__________________
Unsere Fotogalerie
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:46   #19
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von Ölauge Beitrag anzeigen
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin)
Also ich muss schon sagen, das Verhalten der Gegenseite ist mehr als dreist. Erst klauen sie deine Bilder und dann hängen sie dir auch noch eine Urheberrechtsverletzung an.

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Das sehe ich genauso. Und nicht nur das. Da hat der Urheber nicht nur Anspruch auf Unterlassung sondern auch auf Schadenersatz (die Verletzung hat ja bereits stattgefunden).

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.

Auch wenn das jetzt mit Umstand und eventuell Kosten verbunden ist: Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wenn die Faktenlage so wie geschildert stimmt, finde ich das Verhalten der Gegenseite äußerst dreist. So etwas darf man sich nicht gefallen lassen! Die setzen wohl darauf, dass hier ein kleiner Hobbyknipser Muffensausen kriegt.

Was mich aber noch interessieren würde: Wie kommt denn die Gegenseite darauf, zu behaupten, das Foto würde ihre Biene zeigen? Die müssen doch igendeinen Anhaltspunkt haben?

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:49   #20
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Echidna Beitrag anzeigen
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. § 961 BGB
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
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