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Alt 30.07.2008, 15:00   #1
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte.
Von so etwas habe ich noch nie etwas gehört. In Deutschland ist es meines Wissens eigentlich so, dass man alles fotografieren darf, was man ohne Hilfsmittel von öffentlichem Grund aus sieht (mit den üblichen Einschränkungen Personen betreffend, die hier aber irrelevant sind). Auf Privatgelände kann dann der Hausherr einsprechen, allerdings kann er dort auch nur das Fotografieren selbst verbieten. Einmal gemacht Aufnahmen muss man natürlich nicht vernichten. Bei Kunstwerken etc. kommt dann die Panoramafreiheit dazu: Hat man es von öffentlichem Grund aus fotografiert, ist das völlig in Ordnung. Geht man für das Bild ins gegenüberliegende (private) Haus oder nimmt eine Hebebühne dazu, wirds kritisch.

Es gibt meines Wissens keine Regelung, die es jemandem verbietet, das Eigentum anderer zu fotografieren. Hast du dazu vielleicht noch mal 'ne Quelle? Das interessiert mich schon sehr.
Zitat:
Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Das Fotografierverbot in Zoos ist aber meines Wissens üblicherweise über die Hausordnung begründet.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.07.2008, 15:12   #2
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Fotografieren darf man alles, ja klar.
Aber beim Thema Veröffentlichung wird's schwierig.
Man darf zB keine Barbie-Puppen oder ICEs veröffentlichen
http://www.pitopia.de/scripts/pitopi...ropertyrelease

und istock sagt dazu:
Zitat:
Die Anforderungen an das Property Release (Einverständniserklärung des Eigentümers) sind nicht so klar wie beim Model Release. Es gibt kein umfassendes Recht, das die Bildrechte am Eigentum so verbindlich wie bei den Personenbildrechten regelt. Trotzdem gibt es gute Gründe für spezielle Bilder Property Releases einzuholen: (i) in Fällen, wo das Eigentum eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann und ihn ggf. belasten oder diffamieren könnte; (ii) in Fällen, wo die Abbildung fremden Eigentums ohne deren Einwilligung zu einem Verstoß fürhen könnte, der in einer Adaption oder dem Nachbau dieses Eigentums führen könnte. Wann immer man auf das Eigentum eines anderen geht, diesen Raum betritt, um unbemerkt eine Bild zu machen, liegt im Grunde ein Verstoß vor. Dabei besser den Eigentümer vorher fragen und ein Property Release unterschreiben lassen.
http://deutsch.istockphoto.com/video...ty_release.php

Ähnlich verhält es sich mit Möbeln: Geschmacksmusterrecht
http://www.bmj.bund.de/enid/0,429519...lungen_58.html

Inwieweit das nun genau mit dem Veröffentlichungsrecht einhergeht weiß ich auch nicht. Klar sollte nur sein, dass ich bei Veröffentlichung bspw. eines Rolf Benz Sofas oder einer Philippe Starck Lampe etwas vorsichtig sein muss. Auch IKEA hat übringes Einschränkungen. Man darf keine Bilder mit den Möbeln kommerziell nutzen. Also wenn ich n Shooting in einem Ikea-ausgestattetem Raum mache, darf ich die hinterher nicht verkaufen...
Naja, führt hier zu weit und ich hab auch grad keine Zeit das genau zu recherchieren. Auf jeden Fall wird dieser Bereich immer mehr verschärft, im Detail bitte ich das selbst zu recherchieren. Es gibt genug Diskussionen was man darf und was nicht.
__________________
Gruß
christophe

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jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:35   #3
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. § 961 BGB
__________________
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Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:49   #4
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Echidna Beitrag anzeigen
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. § 961 BGB
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 16:46   #5
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von Ölauge Beitrag anzeigen
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin)
Also ich muss schon sagen, das Verhalten der Gegenseite ist mehr als dreist. Erst klauen sie deine Bilder und dann hängen sie dir auch noch eine Urheberrechtsverletzung an.

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Das sehe ich genauso. Und nicht nur das. Da hat der Urheber nicht nur Anspruch auf Unterlassung sondern auch auf Schadenersatz (die Verletzung hat ja bereits stattgefunden).

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.

Auch wenn das jetzt mit Umstand und eventuell Kosten verbunden ist: Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wenn die Faktenlage so wie geschildert stimmt, finde ich das Verhalten der Gegenseite äußerst dreist. So etwas darf man sich nicht gefallen lassen! Die setzen wohl darauf, dass hier ein kleiner Hobbyknipser Muffensausen kriegt.

Was mich aber noch interessieren würde: Wie kommt denn die Gegenseite darauf, zu behaupten, das Foto würde ihre Biene zeigen? Die müssen doch igendeinen Anhaltspunkt haben?

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.07.2008, 17:03   #6
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum. Dieses kann geschützt sein. Das ist zB einer der Gründe (neben Persönlichkeitsrecht und Datenschutz), warum auch Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht werden sollten. Nochmal, wie in den Links vorher: Eigentum ist eine Grauzone. zT sind hier Einschränkungen deutlich formuliert (Eiffelturm nachts, Kanzleramt, ICEs). Dennoch sollte man sich absichern (v.a. wenn man kommerziell Bilder anbietet).

Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht).

Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist.
Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ...
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 18:06   #7
Huckleberry Hound
 
 
Registriert seit: 26.06.2005
Ort: Köln
Beiträge: 485
Zitat:
Zitat von Ölauge Beitrag anzeigen
...
Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt.
...
Uwe schreibt ja deutlich, das das besagte Motiv, nämlich die Biene, das Eigentum der Gegenseite sei...
...was für sich genommen auch erst mal zu beweisen wäre...zumal Bienen interindivduell ja höchst unterscheidbar sind...
Huckleberry Hound ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 00:16   #8
Schnitte
 
 
Registriert seit: 14.03.2007
Ort: 29331 Lachendorf (und ein bisschen noch in 64546 Walldorf)
Beiträge: 889
Zitat:
Zitat von Ölauge Beitrag anzeigen
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....

Kennt sich jemand damit aus?
Es waren aber doch nicht etwa 2-beinige Bienen, oder?

Sorry for OT
Schnitte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2009, 13:46   #9
sissy
 
 
Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 41
Recht an Bildern,die von einem geknipst werden?

Hallo Zusammen,

wie ist es denn in dem Falle: Ein Freund fotografiert mich, ich wehre mich gegen dieses Foto, er fotografiert trotzdem.Darf ich in diesem Falle verlangen, dass er die Bilder löscht bzw. die Bilder nie auf seinen Rechner landen? Was, wenn er schon Bilder auf dem Rechner hat und die Person Ihn gebeten hat, diese zu löschen ?

Geändert von sissy (18.03.2009 um 13:52 Uhr) Grund: Schreibfehler
sissy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2009, 13:49   #10
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Ein Freund, der das macht, verdient diese Bezeichnung nicht.
"Freund" und "Recht" passt nicht zusammen. Da gibt es andere Methoden...
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
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