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#11 | ||
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.547
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Zitat:
![]() Um die gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, stimmt obige Aussage, dass der Händler der erste Ansprechpartner ist. Die von Sony angebotene (freiwillige) 2-jährige Garantie für den Ersterwerb kann direkt geltend gemacht werden: Zitat:
Meine Erfahrungen waren hinsichtlich der Abwicklung über Herstellergarantie durchweg positiv, bei Gewährleistung außerhalb einer evt. nur 12-monatigen Herstellergarantie gab's mit dem Händler meist Probleme durch die Beweislastumkehr. |
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#12 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Wobei die - beispielsweise auch von Jens angesprochenn - vermeintlichen Unannehmlichkeiten bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf zurück zu fürhen sind, dass diese gar nicht korrekt genutzt werden.
Natürlich wird der Händler den Kunden erkklären, dass er erst einsenden müsse und .. und .. oder was auch immer. Nur, dass mir das als Kunde egal sein kann. Das ist sein Problem. Wenn ich Schaden wegen des Ausfall erleide, habe ich Ersatzansprüche. Wenn ich ein Austauschgerät brauche und er es mir nicht gibt, kann ich kostenpflichtig ein gleichwertiges leihen, er zahlts... |
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#13 |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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@ Jens
klar, wenn das halbe Jahr vorbei ist, wird es schwieriger. Trotzdem ist es meist sogar besser, wenn der Händler die Kamera einschickt. Erstens: er weiß Bescheid, kann nicht schaden. Zweitens: er übernimmt meist die Paketkosten Drittens: er ist dann für das sichere Ankommen verantwortlich ![]() Viertens: der Händler füllt meist den/einen Garantieschein aus. Das macht mehr Eindruck beim Hersteller, habe ich festgestellt. Privatleute ohne Überprüfung durch den Händler werden schneller abgewatzt. Fünftens: der Händler kann intern noch mehr erreichen, als der Privatmann. Ich habe zweimal eine neue Kamera auf den Tisch gestellt bekommen, obwohl einmal davon der Hersteller gemauert hat. |
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#14 | |
Registriert seit: 03.05.2006
Ort: Singen am Bodensee
Beiträge: 1.174
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Zitat:
ich sehe es eher wie Jens und Jürgen: GLEICH zum von Sony beauftragten Service. 1. geht es SCHNELLER (sonst schickt ja der Händler erst) und 2. SICHERER: wenn jemand anderes daran rumbastelt (vom Händler beauftragt), ist nach dem Jahr Gewährleistung im zweiten Jahr die Hersteller-Garantie evtl. nix mehr wert - und 3. lässt Sony bei Garantie-Reparatur kostenlos abholen und sofort zu Geissler bringen (Reparaturauftrag über die Sony-Homepage) - hat bei mir tadellos geklappt. Damit liegt auch das Transport-Risiko bei Sony. Im beschriebenen Fall ist das Problem halt, dass Geissler meint, es sei ein vom Kunden herbeigeführter Schaden - da hilft vielleicht wirklich zuerst ein Telefonat mit der Firma, und wenn das nix bringt: ein Telefonat (?) mit Sony... Und: Rechnung MUSS natürlich dabei sein (könnte ja z.B. auch eine geklaute Kamera sein)! Schöne Grüße - und viel Erfolg! Rüdiger |
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#15 |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Hallo Rüdiger,
sei gewiss: der Händler bastelt da gar nichts, solange Garantie von Sony drauf ist. Allerdings komme ich selber aus dem Einzelhandel, ich habe meine Erfahrungen und Gründe, warum ich den Umweg über den Händler rate. Der letzte Fall bei mir selber: die Kamera kam mit einem fetten Kratzer im Display zurück. Wie willst Du das beweisen, dass der erst bei der Reparatur rein kam? Das fällt unter Punkt drei: das sichere Ankommen. Ist die Kamera weg oder kaputt, nehme ich den Händler in die Pflicht, denn er hat sie angenommen (und mir die Unversehrtheit bestätigt). Auch wenn es alles meist gut klappt: ich nehme den Fehler (wenn möglich) auf Video auf, samt Zustand der Kamera, gehe mit dem Film auf CD zum Händler und lasse den die Kamera verschicken. Es ist doch interessant, wie friedlich die Leute werden, wenn man alles auf Video hat, und es kommt zu Problemen ![]() |
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#16 | |
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
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Zitat:
__________________
mfp - mit freundlichen Pfoten Webwolfs |
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#17 | ||
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Zitat:
Tja, wenn. Allerdings habe ich hier bisher kein stichhaltiges Argument lesen können, das dafür spricht (vor allem nach den 6 Monaten). Eure Erfahrungen mit Händlern müssen wohl besser gewesen sein als meine, bzw. als die derer, die hier immer wieder wahre Horrorgeschichten zu dem Thema schildern. Ist aber auch müßig zu diskutieren (und auch OT), denn letztendlich muß das eh jeder selber wissen und der Ausgang solcher Geschichten kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, ganz unabhängig davon welchen Weg man wählt.
__________________
Gruß Jens Geändert von Jens N. (19.02.2008 um 01:21 Uhr) |
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#18 |
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
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Hallo, lest doch mal die Garantiebestimmungen.
Die Diskussion über Gewährleistung erübrigt sich, da Sony 2 Jahre GARANTIE bietet. Ob hier ein Schaden vorliegt, der nicht unter Garantieleistung fällt, müssen m.E. beide nachweisen, wobei der Behaupter in der Pflicht ist zu begründen, woraus er sein Wissen bezieht. Ist mal runtergefallen, dürfte nicht ausreichen. Eine genaue Fehlerbeschreibung vom Service sollte angefordert werden, dann sollte der Weg über Sony direkt gewählt werden. Außerdem, selbst wenn die Kam. über einen Händler an den Service gesandt wird und dem die Ablehnung der Garantieleistung mitgeteilt wird, was ändert das. Meint Ihr, dass dann der Händler die Rechnung zahlt? Gerade die Großmärkte sind da gnadenlos. Übrigens meine 100 wurde im März 2007 gekauft und im Dez. 2007 zum Service gesandt, über Hompage Sony Kurierdienst angefordert und die Kam. kostenfrei zur Reparatur und zurück, alles innerhalb von 14 Tagen. Der alte Service war eigentlich gut, wie der Neue ist kann ich zum Glück noch nicht beurteilen. |
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#19 | |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
![]() Du kannst vorher dokumentieren, was Du willst. Wenn die Kamera mit Kratzern etc. wiederkommt, kannst Du nicht stichhaltig beweisen, dass sie vorher in Ordnung war, denn Fotos von ihr kannst Du auch machen, bevor ein Schaden eintritt ... @ Zoowilli ist das halbe Jahr noch nicht vorüber, lasse ich mich auf keine Diskussionen ein. Egal, ob ein Hersteller 20 Jahre Garantie bietet: wie man hier sieht, nützen diverse Jahre nichts, wenn frühlich abgelehnt wird. Entweder der Händler kann beweisen, dass die Cam durch Gewalteinwirkung beschädigt wurde, oder er muss Ersatz leisten. Dafür gibt es das BGB. |
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#20 |
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
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Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
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