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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Versicherung für Fotoequipment?
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Alt 27.06.2007, 11:37   #11
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Hallo,

Also P&P würde ich ganz schnell wieder vergessen.

Die haben knallharte Konditionen und zahlen in den meisten Fällen nicht.
Schau z.B. mal hier.

Fairsicherungsladen scheint wohl doch noch fast die beste Fotoversicherung zu bieten.
Kamishi hat seinen Fall auch hier geschildert. Er hat seine Sachen offen sichtbar im Auto liegen gelassen. Das ist grob fahrlässig, da zahlt KEIN Versicherer. Das ist kein Argument gegen P&P.

Hast Du nähere Infos zum Fairsicherungsladen? Ich finde dort nicht mal die Bedingungen. Ohne die gesehen zu haben, kann man rein gar nichts sagen.

Es gibt aber einiges an Diskussionen zum Fairsicherungsladen im DSLR-Forum. Durchaus auch Kritisches.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.06.2007, 11:55   #12
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Kamishi hat seinen Fall auch hier geschildert. Er hat seine Sachen offen sichtbar im Auto liegen gelassen. Das ist grob fahrlässig, da zahlt KEIN Versicherer. Das ist kein Argument gegen P&P.
Nein, er hat seine Sachen nicht offen im Auto liegen gelassen. Er hat seine Sache in einem Fotorucksack im Fussraum liegen gelassen.
Das ist sogar die "Verpackung", die meine Versicherung empfiehlt, falls das Auto über keinen von aussen nicht einsehbaren Kofferraum verfügt.
Wobei das eben nur eine Empfehlung (durch den Versicherungesvertreter) ist. Müssen muss nur das Fahrzeug (oder das Zelt) abgeschlossen sein.
Und MEIN Versicherer (Zürich) hätte im Fall Kamishi sofort gezahlt.
Hier noch ein paar Infos: Haushaltversicherung und Versicherungsbedingungen zur Wertsachenversicherung.

Wie gesagt: in der Schweiz muss man nur "einfachen Diebstal auswärts" in die Hausratsversicherung oder "Affektenversicherung" in die Motorfahrzeugversicherung aufnehmen (je nach dem, ob die Sachen nur im Auto oder auch sonst auf jedem Ausflug versichert sein sollen) und gut ist.
Falls man sehr schusselig ist, kann man die Sachen auch (recht günstig übrigens) gegen Verlust, Verlegen, Abhandenkommen, Vergessen, etc. versichern.

Zitat:
Hast Du nähere Infos zum Fairsicherungsladen? Ich finde dort nicht mal die Bedingungen. Ohne die gesehen zu haben, kann man rein gar nichts sagen.
Nein. Meine Aussage bezog sich auf das Hörensagen. Ich kenne die Versicherung auch nicht persönlich.

Gruss

Christoph
__________________
„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert)
christoph.ruest ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 13:48   #13
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Wenn du dich nachts mit dem Wohnmobil nicht auf einem Campingplatz aufhältst und die Fotosachen zusätzlich innerhalb deines geschlossenen und von aussen nicht einsehbaren Wohnmobils in einen Tresor packst, so ist das nach deren Meinung einfach grobfahrlässig, etc.
Deine Interpretation ist so nicht ganz richtig. Es müssen ganze 3 Punkte erfüllt sein:
Zitat:
Zitat von Versicherungsbedingungen P&P
1. Das Fahrzeug muss allseitig verschlossen sein
2. die versicherten Sachen müssen sich in einem festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.
3. in der Zeit zwischen 22:00 uhr und 6:00 Uhr (Nachtzeit) beträgt die Höchstentschädigung pro Fahrzeug 1.500,-€
- Das Fahrzeug muss NICHT auf einem Campingplatz stehen
- Es reicht die Fototasche in den geschlossenen Schrank oder ins Staufach unter Sitzbank oder Bett zu packen; Hauptsache, es ist UMschlossen und nicht einsehbar

Stelle ich das WoMo jedoch irgendwo in der Gegend ab, lasse meinen Fotorucksack einfach auf der Sitzbank liegen und gehe 1 Stunde am Strand spazieren...dann wird das sicherlichals grob fahrlässig eingestuft. Ausgewiesene WoMo-Stellplätze, wo erfahrenere WoMoCamper generell ihre Nächte verbringen(!), sind hier nahezu mit Campingplätzen gleichzusetzen.
Also: Rucksack in den Schrank, Wagen korrekt abschliessen und dann geht´s los.

Die Versicherung will ich sehen, die dann mit rober Fahrlässigkeit durchkommt.

In dem von dir zitierten Fall lag der Rucksack sichtbar im Fussraum. Auch ein Kombi hat i.d.R. eine Abdeckung über dem Kofferaum und wenn nicht nehm ich den Rucksack halt mit. DAS ist grob fahrlässig und ich kann sogar verstehen, dass die Versicherung Recht bekommt wenn sie nicht zahlen will.
Die Betonung in den Bedingungen liegt auf "festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum" und dazu zählt ein Rucksack nunmal nicht!

Der Vorteil von P&P liegt eben darin, dass generell der Neuwert und nicht der Zeitwert versichert ist.
__________________
Gruß
Andreas

Teddys Fotowelt | Teddymobil - auf Tour mit dem BährLiner
Teddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 14:36   #14
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Das Problem bei Kamishi war ja, dass es eben keine Kofferraumabdeckung gab.
Und ob eine solche wirklich als festumschlossen gilt...na ich weiss nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich diese Versicherung auch da rausreden wird, weil eine Kofferraumabdeckung halt eben nur eine Abdeckung und keine feste Umschliessung darstellt...

Aber wie ich schon gesagt habe: Fotoversicherungen sind teuer und im Ernstfall nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht.

Meine persönliche Empfehlung (zumindest für die Schweizer) geht daher eindeutig in Richtung Zürich-Versicherung.

Wir hatten allerdings auch schon zwei mal "Ärger" mit der Zürich:
Die Zürich-Versicherung zahlt so schnell, unkompliziert und grosszügig, dass es schon zwei mal passiert ist, dass unsere Versicherung einen Schaden bezahlt hat, der gar nicht von uns verursacht wurde, sondern vom Unfallgegner.
Wir waren danach ziemlich damit beschäftigt, das Geld von der gegnerischen Versicherung aufzutreiben und an unsere Versicherung zurückzahlen zu lassen...

Gruss

Christoph
__________________
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christoph.ruest ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 14:48   #15
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Und ob eine solche wirklich als festumschlossen gilt...na ich weiss nicht.
Fest Umschlossen ist das Fahrzeug. Die Abdeckung dient nur dem Punkt "außen nicht einsehbaren".
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.06.2007, 15:31   #16
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Das Problem bei Kamishi war ja, dass es eben keine Kofferraumabdeckung gab.
Und ob eine solche wirklich als festumschlossen gilt...na ich weiss nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich diese Versicherung auch da rausreden wird, weil eine Kofferraumabdeckung halt eben nur eine Abdeckung und keine feste Umschliessung darstellt...
Genau diese Frage hatte Udo (topaxx) an P&P gestellt: Click!

Es geht nur darum, daß die Ausrüstung von außen nicht einsehbar ist und der Innenraum fest umschlossen ist. Und wenn jemand ein Auto mietet, daß keinen abgedeckten Kofferraum hat, dann darf er die Ausrüstung halt nicht drin liegen lassen.

Ich verstehe nicht so ganz woher Deine gar so negative Ansicht herrührt. Aber einen Rucksack offen sichtbar im Wagen liegen zu lassen, ist eine regelrechte Einladung zum Diebstahl und grob fahrlässig! Daß man keine Wertsachen offen im Wagen liegen läßt, sagt der gesunde Menschenverstand. Und auch keine Jacke, keine Tasche, keinen Rucksack, die Wahrscheinlichkeit, daß ein Dieb da drin was finden kann ist hoch. Und so wars in dem Fall auch.

Ich zweifle mal, daß Deine Versicherung da zahlen würde, wenn ja, dann heißt das, daß ihr in der Schweiz wirklich ein erheblich geringeres Diebstahlsrisiko habt, oder aber die Prämien, die zu zahlen sind, extrem hoch sind, oder aber der Versicherer zahlt massiv drauf.

Hast Du einen Link auf die Foto-Versicherung der Zürich?

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 15:35   #17
cat_on_leaf
 
 
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: 56*
Beiträge: 3.021
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht ganz. Bei Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr aus dem Fahrzeug wird maximal 1500 Euro gezahlt.

Nur beim Fairsicherungsladen kann ich das Kleingedruckte nicht mal lesen. Die Bedingungen finde ich auf der Seite leider überhaupt nicht.

Rainer
Hm, in dem Kleingedruckten das ich noch irgendwo habe, steht was anderes zu den Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr, aber egal, kann sich ja geändert haben.

EDIT: Ich habe mir mal das "Kleingedruckte" zu Gemüte geführt. Da hat sich definitiv etwas geändert. Was mir auch noch auffällt ist die Sache, das die Profiversicherung nicht mehr da ist. Die war deutlich besser. Allerdings auch etwas teurer. Ich habe da noch 5,5% Jahresprämie vom Neuwert im Kopf.

EDIT2: Was ich nicht verstehe. Wie kann man einen Neuwert ersetzen, wenn es kein Neugerät mehr gibt? Zitat bei P&P: "Bei Totalschäden erfolgt ein Naturalersatz, d.h. der Versicherungsnehmer erhält ein neues Gerät gleicher Art und Güte."


Hier ist ein ziemlich wichtiger Teil des Kleingedruckten vom Fairsicherungsladen.
http://www.fairsicherungsladen-freib...docs/Appar.pdf
Die schicken die aber mit Sicherheit das Kleingedruckte an deine Mailadresse.
Aber du hast recht, den kompletten Vertrag kann man nicht auf der Homepage einsehen. Leider!

Geändert von cat_on_leaf (27.06.2007 um 15:48 Uhr)
cat_on_leaf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 15:51   #18
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Ok, dann hat sich das geklärt. Neue Bedingungen sind die Erklärung. Ich bin ja mit den Bedingungen von P&P auch nicht so glücklich - aber eher in Bezug auf die Naturalleistungen. Aber das schrieb ich schon.

Das verlinkte Dokument vom Faisicherungsladen habe ich auch gefunden, aber evtl. Hasenfüsse findet man in der Regel halt nur in den Bedingungen.

Übrigens gibts auch noch Matthiessen: http://www.kameraversicherung.de/
Wird eigentlich auch immer wieder positiv erwähnt.

Oder Aktivas: http://www.aktivas.de/

Ich muß mich da endlich mal drum kümmern. Man schleppt da nämlich schon ganz schön viel Geld durch die Gegend.
Rainer

Geändert von RainerV (27.06.2007 um 15:54 Uhr)
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 15:57   #19
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von cat_on_leaf Beitrag anzeigen
EDIT2: Was ich nicht verstehe. Wie kann man einen Neuwert ersetzen, wenn es kein Neugerät mehr gibt? Zitat bei P&P: "Bei Totalschäden erfolgt ein Naturalersatz, d.h. der Versicherungsnehmer erhält ein neues Gerät gleicher Art und Güte."
Genau das ist auch mein Problem mit den Bedingungen! Es gibt dann kein Geld. Ich möchte mir meine Ausrüstung schon selbst aussuchen. Und die allermeisten meiner Objektive gibts nicht mehr. Da ist doch der Streit vorprogrammiert.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 16:10   #20
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Nein, er hat seine Sachen nicht offen im Auto liegen gelassen. Er hat seine Sache in einem Fotorucksack im Fussraum liegen gelassen.
In diversen anderen Threads wird oft genug nach Rucksäcken gefragt, die nicht so nach Fotorucksack aussehen, da diese gerne als Diebesgut genommen werden, da den Dieben natürlich bekannt ist, dass sich in denen halt oft wertvolle Gegenstände befinden.
Von daher wundert mich doch ein wenig, dass man über das Verhalten der Versicherung überrascht ist.
Meine Geldbörse lasse ich auch nicht im Auto liegen, auch wenn man das Geld darin nicht sehen kann. Da käme auch keiner auf die Idee, dass das Geld nicht offen rumliegt.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
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