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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Versicherung für Fotoequipment?
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Alt 27.06.2007, 11:30   #1
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Hallo,

Also P&P würde ich ganz schnell wieder vergessen.

Die haben knallharte Konditionen und zahlen in den meisten Fällen nicht.
Schau z.B. mal hier.
Wenn du dich nachts mit dem Wohnmobil nicht auf einem Campingplatz aufhältst und die Fotosachen zusätzlich innerhalb deines geschlossenen und von aussen nicht einsehbaren Wohnmobils in einen Tresor packst, so ist das nach deren Meinung einfach grobfahrlässig, etc.

Fairsicherungsladen scheint wohl doch noch fast die beste Fotoversicherung zu bieten.

Oder erkundige dich doch mal bei deiner Hausratsversicherung, ob sie "einfachen Diebstal auswärts" sowie "Affektenversicherung für Fahrzeuge" anbieten.
Nach meiner Erfahrung sind Hausratsversicherungen sehr viel kulanter beim Zahlen und haben auch viel realistischere Bedingungen. Ausserdem sind sie meist billiger als spezielle Fotoversicherungen.

Gruss

Christoph
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„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert)
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Alt 27.06.2007, 11:37   #2
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Hallo,

Also P&P würde ich ganz schnell wieder vergessen.

Die haben knallharte Konditionen und zahlen in den meisten Fällen nicht.
Schau z.B. mal hier.

Fairsicherungsladen scheint wohl doch noch fast die beste Fotoversicherung zu bieten.
Kamishi hat seinen Fall auch hier geschildert. Er hat seine Sachen offen sichtbar im Auto liegen gelassen. Das ist grob fahrlässig, da zahlt KEIN Versicherer. Das ist kein Argument gegen P&P.

Hast Du nähere Infos zum Fairsicherungsladen? Ich finde dort nicht mal die Bedingungen. Ohne die gesehen zu haben, kann man rein gar nichts sagen.

Es gibt aber einiges an Diskussionen zum Fairsicherungsladen im DSLR-Forum. Durchaus auch Kritisches.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 11:55   #3
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Kamishi hat seinen Fall auch hier geschildert. Er hat seine Sachen offen sichtbar im Auto liegen gelassen. Das ist grob fahrlässig, da zahlt KEIN Versicherer. Das ist kein Argument gegen P&P.
Nein, er hat seine Sachen nicht offen im Auto liegen gelassen. Er hat seine Sache in einem Fotorucksack im Fussraum liegen gelassen.
Das ist sogar die "Verpackung", die meine Versicherung empfiehlt, falls das Auto über keinen von aussen nicht einsehbaren Kofferraum verfügt.
Wobei das eben nur eine Empfehlung (durch den Versicherungesvertreter) ist. Müssen muss nur das Fahrzeug (oder das Zelt) abgeschlossen sein.
Und MEIN Versicherer (Zürich) hätte im Fall Kamishi sofort gezahlt.
Hier noch ein paar Infos: Haushaltversicherung und Versicherungsbedingungen zur Wertsachenversicherung.

Wie gesagt: in der Schweiz muss man nur "einfachen Diebstal auswärts" in die Hausratsversicherung oder "Affektenversicherung" in die Motorfahrzeugversicherung aufnehmen (je nach dem, ob die Sachen nur im Auto oder auch sonst auf jedem Ausflug versichert sein sollen) und gut ist.
Falls man sehr schusselig ist, kann man die Sachen auch (recht günstig übrigens) gegen Verlust, Verlegen, Abhandenkommen, Vergessen, etc. versichern.

Zitat:
Hast Du nähere Infos zum Fairsicherungsladen? Ich finde dort nicht mal die Bedingungen. Ohne die gesehen zu haben, kann man rein gar nichts sagen.
Nein. Meine Aussage bezog sich auf das Hörensagen. Ich kenne die Versicherung auch nicht persönlich.

Gruss

Christoph
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Alt 27.06.2007, 16:10   #4
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Nein, er hat seine Sachen nicht offen im Auto liegen gelassen. Er hat seine Sache in einem Fotorucksack im Fussraum liegen gelassen.
In diversen anderen Threads wird oft genug nach Rucksäcken gefragt, die nicht so nach Fotorucksack aussehen, da diese gerne als Diebesgut genommen werden, da den Dieben natürlich bekannt ist, dass sich in denen halt oft wertvolle Gegenstände befinden.
Von daher wundert mich doch ein wenig, dass man über das Verhalten der Versicherung überrascht ist.
Meine Geldbörse lasse ich auch nicht im Auto liegen, auch wenn man das Geld darin nicht sehen kann. Da käme auch keiner auf die Idee, dass das Geld nicht offen rumliegt.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 13:48   #5
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Wenn du dich nachts mit dem Wohnmobil nicht auf einem Campingplatz aufhältst und die Fotosachen zusätzlich innerhalb deines geschlossenen und von aussen nicht einsehbaren Wohnmobils in einen Tresor packst, so ist das nach deren Meinung einfach grobfahrlässig, etc.
Deine Interpretation ist so nicht ganz richtig. Es müssen ganze 3 Punkte erfüllt sein:
Zitat:
Zitat von Versicherungsbedingungen P&P
1. Das Fahrzeug muss allseitig verschlossen sein
2. die versicherten Sachen müssen sich in einem festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.
3. in der Zeit zwischen 22:00 uhr und 6:00 Uhr (Nachtzeit) beträgt die Höchstentschädigung pro Fahrzeug 1.500,-€
- Das Fahrzeug muss NICHT auf einem Campingplatz stehen
- Es reicht die Fototasche in den geschlossenen Schrank oder ins Staufach unter Sitzbank oder Bett zu packen; Hauptsache, es ist UMschlossen und nicht einsehbar

Stelle ich das WoMo jedoch irgendwo in der Gegend ab, lasse meinen Fotorucksack einfach auf der Sitzbank liegen und gehe 1 Stunde am Strand spazieren...dann wird das sicherlichals grob fahrlässig eingestuft. Ausgewiesene WoMo-Stellplätze, wo erfahrenere WoMoCamper generell ihre Nächte verbringen(!), sind hier nahezu mit Campingplätzen gleichzusetzen.
Also: Rucksack in den Schrank, Wagen korrekt abschliessen und dann geht´s los.

Die Versicherung will ich sehen, die dann mit rober Fahrlässigkeit durchkommt.

In dem von dir zitierten Fall lag der Rucksack sichtbar im Fussraum. Auch ein Kombi hat i.d.R. eine Abdeckung über dem Kofferaum und wenn nicht nehm ich den Rucksack halt mit. DAS ist grob fahrlässig und ich kann sogar verstehen, dass die Versicherung Recht bekommt wenn sie nicht zahlen will.
Die Betonung in den Bedingungen liegt auf "festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum" und dazu zählt ein Rucksack nunmal nicht!

Der Vorteil von P&P liegt eben darin, dass generell der Neuwert und nicht der Zeitwert versichert ist.
__________________
Gruß
Andreas

Teddys Fotowelt | Teddymobil - auf Tour mit dem BährLiner
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Alt 27.06.2007, 14:36   #6
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Das Problem bei Kamishi war ja, dass es eben keine Kofferraumabdeckung gab.
Und ob eine solche wirklich als festumschlossen gilt...na ich weiss nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich diese Versicherung auch da rausreden wird, weil eine Kofferraumabdeckung halt eben nur eine Abdeckung und keine feste Umschliessung darstellt...

Aber wie ich schon gesagt habe: Fotoversicherungen sind teuer und im Ernstfall nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht.

Meine persönliche Empfehlung (zumindest für die Schweizer) geht daher eindeutig in Richtung Zürich-Versicherung.

Wir hatten allerdings auch schon zwei mal "Ärger" mit der Zürich:
Die Zürich-Versicherung zahlt so schnell, unkompliziert und grosszügig, dass es schon zwei mal passiert ist, dass unsere Versicherung einen Schaden bezahlt hat, der gar nicht von uns verursacht wurde, sondern vom Unfallgegner.
Wir waren danach ziemlich damit beschäftigt, das Geld von der gegnerischen Versicherung aufzutreiben und an unsere Versicherung zurückzahlen zu lassen...

Gruss

Christoph
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Alt 27.06.2007, 14:48   #7
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Und ob eine solche wirklich als festumschlossen gilt...na ich weiss nicht.
Fest Umschlossen ist das Fahrzeug. Die Abdeckung dient nur dem Punkt "außen nicht einsehbaren".
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 15:31   #8
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von christoph.ruest Beitrag anzeigen
Das Problem bei Kamishi war ja, dass es eben keine Kofferraumabdeckung gab.
Und ob eine solche wirklich als festumschlossen gilt...na ich weiss nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich diese Versicherung auch da rausreden wird, weil eine Kofferraumabdeckung halt eben nur eine Abdeckung und keine feste Umschliessung darstellt...
Genau diese Frage hatte Udo (topaxx) an P&P gestellt: Click!

Es geht nur darum, daß die Ausrüstung von außen nicht einsehbar ist und der Innenraum fest umschlossen ist. Und wenn jemand ein Auto mietet, daß keinen abgedeckten Kofferraum hat, dann darf er die Ausrüstung halt nicht drin liegen lassen.

Ich verstehe nicht so ganz woher Deine gar so negative Ansicht herrührt. Aber einen Rucksack offen sichtbar im Wagen liegen zu lassen, ist eine regelrechte Einladung zum Diebstahl und grob fahrlässig! Daß man keine Wertsachen offen im Wagen liegen läßt, sagt der gesunde Menschenverstand. Und auch keine Jacke, keine Tasche, keinen Rucksack, die Wahrscheinlichkeit, daß ein Dieb da drin was finden kann ist hoch. Und so wars in dem Fall auch.

Ich zweifle mal, daß Deine Versicherung da zahlen würde, wenn ja, dann heißt das, daß ihr in der Schweiz wirklich ein erheblich geringeres Diebstahlsrisiko habt, oder aber die Prämien, die zu zahlen sind, extrem hoch sind, oder aber der Versicherer zahlt massiv drauf.

Hast Du einen Link auf die Foto-Versicherung der Zürich?

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 19:39   #9
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Genau diese Frage hatte Udo (topaxx) an P&P gestellt: Click!
Danke. Ich habe den Thread hier nicht verfolgt. Nur im MiFo. Da kam das nicht so deutlich zur Sprache.

Zitat:
Ich verstehe nicht so ganz woher Deine gar so negative Ansicht herrührt. Aber einen Rucksack offen sichtbar im Wagen liegen zu lassen, ist eine regelrechte Einladung zum Diebstahl und grob fahrlässig! Daß man keine Wertsachen offen im Wagen liegen läßt, sagt der gesunde Menschenverstand. Und auch keine Jacke, keine Tasche, keinen Rucksack, die Wahrscheinlichkeit, daß ein Dieb da drin was finden kann ist hoch. Und so wars in dem Fall auch.
Und genau das ist der Punkt, von dem meine negative Ansicht herrührt.
Wenn ich im Auto unterwegs bin, habe ich oftmals mehrere Taschen (evt. Koffer), Mantel, Handy, Geldbörse, etc. dabei.
Ich habe einfach keine Lust, bei jedem 2-Minuten-Stopp alles unter irgendwelche Abdeckungen zu packen, nur damit es nicht von aussen einsehbar ist und danach alles wieder vorzukramen, so dass ich es griffbereit habe.
Auch habe ich keine Lust, immer alles aus dem Auto rauszuräumen und mitzunehmen.
Und genau hier ist wohl der Unterschied zwischen meiner und anderen Versicherungen sowie der Länder.

In Deutschland sind solche Klauseln wie "von aussen nicht einsehbar - ansonsten nix zahlen" wohl an der Tagesordnung.
In der Schweiz würde eine Versicherung, die so eine Klausel in ihre Verträge aufnimmt, von sämtlichen Konsumentenmagazinen zwei mal durch den Kakao und wieder zurück geschleift werden. Klar gibt es wohl Versicherungen, die solche Klauseln beinhalten. Doch die werden dann immer mal wieder ziemlich vorgeführt (eben z.B. von Konsumentenmagazinen, etc.) und nicht gerade bevorzugt gewählt.
Ich denke, hier sind wir in der Schweiz (und daher auch ich) irgendwie einfach anders gepolt.
Wir sind es uns eben nicht gewohnt, dass eine Versicherung verlangt, dass die Sachen nicht einsehbar sind. Daher kommt auch meine negative Einstellung gegenüber P&P die eben dies verlangt. Bei einer solchen Versicherung würde ich einfach niemals einen Vertrag abschliessen.

Zitat:
Ich zweifle mal, daß Deine Versicherung da zahlen würde, wenn ja, dann heißt das, daß ihr in der Schweiz wirklich ein erheblich geringeres Diebstahlsrisiko habt, oder aber die Prämien, die zu zahlen sind, extrem hoch sind, oder aber der Versicherer zahlt massiv drauf.
Ich finde es schön, dass du die von mir weiter oben verlinkten Seiten so aufmerksam durchgelesen hast.
Du weisst ja in dem Fall auch, dass die Zürich-Versicherung nur verlangt, dass das Auto abgeschlossen ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Also: Auto abgeschlossen = Versicherung bezahlt.
Egal, ob ich dann das 10'000€ Objektiv mitsamt Preisschild auf den Beifahrersitz lege oder die 15'000€-Perlenkette als Innenspiegeldekoration verwende. Solange die Türen verriegelt sind, zahlt die Versicherung den Schaden.

Selbstverständlich sind in der Schweiz die Versicherungsprämien höher als in Deutschland. Allerdings auch nur im gleichen Massstab, wie halt auch Brot, Eier und Butter in der Schweiz teurer ist als in Deutschland.

Zitat:
Hast Du einen Link auf die Foto-Versicherung der Zürich?
Die Zürich bietet keine Fotoversicherung an. Wozu auch? Das wäre ja dann so ziemlich das Ende der Fahnenstange des Schwachsinns.
Wie ich schon zwei oder drei mal erwähnt habe: das ganze heisst "einfacher Diebstahl auswärts" und ist ein optionaler Bestandteil der Hausratsversicherung.

"Einfacher Diebstahl" bedeutet übrigens, dass der Dieb kein physisch relevantes Hindernis überwinden muss, um an die Ware zu kommen. Also wenn man dir im Bus das Handy aus der Jackentasche stiehlt, so ist das bereits einfacher Diebstahl auswärts, der dann von dieser Versicherung ebenfalls übernommen wird.

Mit dieser Option ist also Grundsätzlich dein Besitz versichert, den du bei dir führst, wenn du das Haus verlässt. Solange du dich in unmittelbarer Nähe zum Besitz aufhältst, sind keine weiteren Vorsichtsmassnahmen nötig (eben z.B. das Handy in der Jackentasche oder der MP3-spieler in der Hosentasche). Wenn du deinen Besitz allein zurücklässt (z.B. im Auto), so musst du nur dafür sorgen, dass der Täter es nicht einfach mitnehmen kann (also z.B. die Kamera auf die Parkbank vor dem Restaurant legen und essen gehen gilt nicht). Aber eben: hier reicht es, die Kamera z.B. im Auto einzuschliessen. Mehr (Sichtschutz oder andere Absurditäten) ist nicht nötig.

Die Prämie für die Zusatzversicherung "einfacher Diebstahl auswärts" wird in der Schweiz aufgrund der Höhe des Versicherungswertes berechnet und beträgt je nach Versicherung 30.- bis 50.- Fr. pro 1'000.- Fr. Versicherungswert (also ca. 20 bis 30€ pro 600€ Versicherungswert). Üblich ist dabei ein Selbstbehalt in Höhe von 10% oder mindestens 200.- Fr. (120€). Und selbstverständlich wird auch immer der Neuwert ausgezahlt (Naturalienersatz ist in der Schweiz nicht üblich).

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Angaben dienen.

Gruss

Christoph
__________________
„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert)
christoph.ruest ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 19:50   #10
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Hallo Christoph,

es ist ja toll, wenn es solche Versicherungen und dazugehörigen Bedingungen bei euch in der Schweiz gibt.

Allerdings leben wir hier in Deutschland und müssen uns mit den hier geltenden Bedingungen auseinander setzen, und die sind nunmal etwas abweichend von den dortigen.
__________________
Gruß
Andreas

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