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Alt 30.01.2025, 21:21   #11
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.109
Ich hatte aber eigentlich gedacht, dass sich die Vorschrift nur auf neu erscheinende Produkte bezieht. Nicht darauf, dass Geräte, die schon seit 6 Jahren auf dem europäischen Markt sind, auf einmal nicht mehr hergestellt werden dürfen.
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Alt 31.01.2025, 08:28   #12
aidualk

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.105
So ganz genau weiß ich das nicht. Ich habe die Vorschrift schon so gefunden, dass ich es wie du interpretiert habe. Ich habe es aber auch schon so gefunden, dass es 'ab sofort in der Produktion' zu interpretieren wäre und nur noch Exemplare, die ein älteres Produktionsdatum haben, noch 'in alt' verkauft werden dürfen.
aidualk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2025, 09:08   #13
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.109
Hier kann man gleich beides herauslesen ...

Bundesumweltministerium

Zitat:
Ich begrüße sehr, dass ab Mitte 2024 nur noch Standard-Ladekabel mit dem bekannten USB-C-Anschluss für Handys und andere Geräte verkauft werden dürfen.
Und einen Absatz später:

Zitat:
Die neuen Vorschriften gelten dann für die Produkte, die nach dem Zeitpunkt der rechtlich festgelegten Anwendung auf den Markt gebracht werden.
(Hervorhebungen durch mich)

Verkaufen wäre juristisch gesprochen "in Verkehr bringen". "Auf den Markt gebracht worden" ist die α6400 bekanntlich Anfang 2019, und ich hätte da schon einen Bestandsschutz für bestehende Produkte erwartet.

Aber gut, Sony wird das sicher nicht aus Spaß gemacht haben.

(Ich finde auch die Aussage interessant, es dürften keine anderen Ladekabel mehr verkauft werden. Wenn also bei meinem alten Nokia-Handy das Kabel kaputt geht, kann ich das Gerät wegschmeißen, weil ich kein Ersatzkabel mehr kaufen darf? Hmm …)
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Alt 31.01.2025, 09:16   #14
aidualk

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.105
Jetzt kommt es noch auf die Definition für 'Produkt' an.
Ist ein Produkt, das verkauft wird, ein Exemplar, oder ist es eine ganze Serie, die irgendwann mal so vorgestellt wurde und dann auch unverändert weiter produziert werden darf?

Mir kommt da die Diskussion um Sicherheitsfeatures in Autos, die (spätestens) ab einem Stichtag in die Produktion aufgenommen werden mussten, in den Sinn.
aidualk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2025, 09:35   #15
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

oft (beim Umstieg bei den Autos von Euro 5 auf 6 war es z.B. 2015 so) sind die Übergangsregelungen so, dass alte Modelle noch ein Zeit lang verkauft werden dürfen, es aber eine Frist gibt, ab wann auch schon produzierte Modelle nicht mehr verkauft (Amtsdeutsch: nicht mehr in den Verkehr gebracht) werden dürfen.
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.01.2025, 10:03   #16
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.109
Nun wäre es aber bei einer Vorschrift, die ausdrücklich zwecks Umweltschutz und Ressourcenschonung erlassen wurde, ziemlich absurd, wenn gerade deswegen eventuell ein ganzes Lagerhaus voll fertig produzierter Kameras vernichtet werden müsste.

Da hat Sony sich noch ganz gut aus der Affäre gezogen. Schlimmstenfalls müssten sie bei bereits verkaufsfertigen Exemplaren nur die Ladeelektronik in der Kamera außer Betrieb setzen - sei es per Firmware, oder indem sie einfach eine Leiterbahn durchtrennen - und ein separates Ladegerät in den Karton packen. Bei Handys, deren Akku man ja heute meistens nicht mehr herausnehmen kann, wäre das schon schwieriger.
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Alt 31.01.2025, 10:33   #17
aidualk

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.105
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Nun wäre es aber bei einer Vorschrift, die ausdrücklich zwecks Umweltschutz und Ressourcenschonung erlassen wurde, ziemlich absurd, wenn gerade deswegen eventuell ein ganzes Lagerhaus voll fertig produzierter Kameras vernichtet werden müsste.
So wie ich es verstanden habe (interpretiere ) ist es abhängig vom Produktionsdatum.
aidualk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2025, 11:56   #18
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.155
Die veröffentlichung des Ministeriums ist in Deutsch verfasst (das ist ja an und für sich gut ), aber die Übersetzungshilfe aus dem Legalesischen fehlt!

Juristisch ist wohl vom 'Inverkehrbringen' (= erstmalig im Unionsmarkt bereitstellen) und der 'Bereitstellung auf dem Unionsmarkt' die Rede.

Als Juristischer Laie würde ich das 'Inverkehrbringen' dann mit Markteinführung übersetzen.
Und 'auf dem Unionsmarkt bereitstellen' als Verkaufen.

In der Veröffentlichung im letzten Satz steht: 'Die neuen Vorschriften gelten dann für die Produkte, die nach dem Zeitpunkt der rechtlich festgelegten Anwendung auf den Markt gebracht werden. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops.'

Also ab Dezember 2024 'in Verkehr gebracht werden' oder 'auf dem Markt bereitgestellt werden'?

ich hab mal ans BMUV geschrieben.
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Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'
embe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2025, 11:22   #19
aidualk

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.105
Zitat:
Zitat von embe Beitrag anzeigen
ich hab mal ans BMUV geschrieben.
Da bin ich aber neugierig.
aidualk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2025, 19:23   #20
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.671
Zitat:
... Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops.'
Mein Laptop braucht zum Arbeiten 2 Netzteile à 280 Watt Output.
Mit Akku kann ich nur etwa 1/2 Stunde damit arbeiten, dann auch nur mit reduzierter Leistung.

Da bin ich mal gespannt, wie der Nachfolger mit USB-C klarkommt.
__________________
Gruß
Gottlieb
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