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#11 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.03.2016
Beiträge: 49
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Zitat:
@Grayscale: Also das hilft mir schonmal sehr viel weiter. Vielen Dank. Genau so eine Info habe ich gesucht. @der knipser: Danke für den dann doch noch netten Beitrag. Da ist dein Staubproblem wirklich intensiver als bei mir. Das mit dem testfoto lehne ich höflich ab. Ich habe ja vorhin schon selbst ein paar testfotos (auch von dunklen, hellen, einfarbigen hintergründen) gemacht und gesehen, dass der staub soweit nicht erkennbar ist. Es geht mir eher - wie Grayscale und siegrid geschrieben haben - um die Frage des Wiederverkaufs. Ich habe mir das 1670 gekauft und werde mir die tage dazu noch ein 18105er besorgen und beide vergleichen. Wenn ich letzteres behalten sollte (grund: mehr tele), würden die beiden staubpartikel den preis meines 1670er bestimmt 50euro oder mehr sinken lassen, denn ich schreibe so etwas dann in die artikelbeschreibung und verheimliche es nicht auf gut glück. Von daher ist es - wie ich finde- nur sinnvoll, vorher die garantiebedingungen abzuklopfen. Und wenn es darüber geht, dann sollen die das auch mal schön reinigen. Ich meine, das ist kein 200euro Objektiv. Man bezahlt ordentlich und dann kann man auch Qualität UND Service erwarten. Auch in Sachen Staubschutz. @Zaar: Wie Siegrid schreibt, werden sich die Objektive in Sachen Staubschutz/Spielraum der Abstände unterscheiden.Andernfalls wären einige nicht anfälliger für staub als andere. wenn ich nun eins mit einer solchen "veranlagung" habe, denke ich schon, dass man dies unter den sachmangelbegriff des 434 bgb subsumieren könnte, denn so ein mangel wird schon bei gefahrübergang angelegt gewesen sein. beziehungweise: ich würde es nicht von vornherein ausschließen und mich nicht wie du auf den standpunkt stellen "das ist normal bei zoomobjektiven". Das soll jetzt auch kein angriff sein. Aber ich denke generell, dass wir als kunden mehr auf unsere rechte bestehen sollten und nachfragen kostet ja auch erstmal nichts. PS: den nacherfüllungsanspruch würde dann der erstbesitzer für mich geltend machen, so dass die vertragsfrage kein hindernis wäre. Geändert von Manu87 (19.05.2016 um 22:46 Uhr) |
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#12 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Ich habe meine Objektive nicht zum Verkaufen angeschafft, sondern überwiegend um sie zum Fotografieren zu nutzen. Vor diesem Hintergrund hatte ich auch die Frage beantwortet, also rein technisch-pragmatisch. An weitergehende Ansprüche hatte ich dabei gar nicht gedacht.
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Gruß Gottlieb |
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#13 |
Themenersteller
Registriert seit: 17.03.2016
Beiträge: 49
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JA so sollte es ja auch eigtl sein. Evtl bleib ich ja auch beim 1670. aber gerade bei Apsc-Objektiven droht dann ja doch immer noch das Upgrade auf Vollformat. Und dann würde ein verkauf ja spätestens notwendig. von daher macht es mir halt doch sorgen.
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#14 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.140
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Auf was für einen Sachmangel willst du dich berufen? Eine Sache ist frei von Mängeln ...
Zitat:
Davon abgesehen greift die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nur, wenn du das Objektiv bei einem Händler gekauft hast. Bei einem Kauf von Privat müßtest du beweisen, daß der Dreck schon bei der Übergabe drin war oder daß das Objektiv undichter ist als andere Exemplare. Bliebe dann noch die Möglichkeit der Herstellergarantie. Das kannst du natürlich versuchen, wobei Sony sich halt auch darauf berufen kann, daß das Objektiv nicht als staubgeschützt deklariert ist und je nach Alter eben gewisse Mengen Staub hineingeraten können. Den Original-Kaufbeleg hast du aber?
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#15 | |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.167
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Zitat:
![]() Ich habe, als einziges Zoom, das 70-300 seit jetzt 6 Jahren im Einsatz und eben mal kritisch nachgeschaut. Das ist sauber.
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#16 |
Registriert seit: 24.10.2012
Ort: D
Beiträge: 5.614
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Wenn der Verkäufer Dir es als staubfrei angeboten hat....
Ich habe mein 1670 nun schon über 2 Jahre und es hat keinen Staub in der Linse. Gleichzeitig war es bis dato schon gut im Einsatz.
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Fotografieren lernst du nur durch Fotografieren nicht durchs Equipment Geändert von matti62 (20.05.2016 um 06:59 Uhr) |
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#17 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Zitat:
Es gibt vielleicht kritische Situationen im Gegenlicht, wo sich der hell beleuchtete Staub bemerkbar machen könnte. Dass er sich bei normalen Bildern auf den Kontrast auswirkt, das glaube ich nicht, aber es würde mich wirklich interessieren. Wenn jemand ein weitgehend sauberes SAL18-250 besitzt, würde ich sehr gerne einige Vergleichsbilder unter kritischen Bedingungen machen. Dann hätten wir hier auch etwas sichtbar Belegbares und nicht nur eine theoretische Diskussion.
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Gruß Gottlieb |
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#18 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Zitat:
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Gruß Gottlieb |
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#19 |
Registriert seit: 24.10.2012
Ort: D
Beiträge: 5.614
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Usch: der Para enthält zwei dehnbare Worte: gewöhnlich und gleich.
Sollte der Verkäufer angegeben haben, frei von Mängel, dann kann der Käifer über ein Online Kauf das nur prüfen, wenn er das gekaufte Produkt erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet transparent den Artikel zu beschreiben. Für mich wäre Staub in der Linse weder gewöhnlich noch in gleicher Art. Hier macht es auch Sinn, dass sich beide einigen, da eine Auseinandersetzung über Rechtsanwälte und Gericht nur dem Rechtsanwalt weiter bringt.
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#20 | ||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.140
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... dann wäre das eine wertlose Aussage, denn nach BGB ist er ohnehin verpflichtet, einen mängelfreien Artikel zu liefern. Die Frage ist ja gerade, ob zwei Staubkörner einen Mangel darstellen oder nicht. Anders wäre es, wenn er ausdrücklich "ohne Staubeinschlüsse" o.ä. geschrieben hätte.
Zitat:
Mein 1670Z hat übrigens auch zwei Stäubchen im Inneren, witzigerweise sogar fast an der gleichen Stelle. Hätte ich ohne diesen Thread wohl gar nicht bemerkt. Aber damit sind wir jetzt also schon zu dritt, und Staub im Inneren wäre bei diesem Objektiv in der Tat etwas, was "der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann". Zitat:
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