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#1 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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Ihr seht an dieser Diskussion schon - da kommt einiges auf die Rechtsprechung zu. Thema Bettler/Obdachloser: Es gab ja immer schon das sog. Recht am eigenen Bild (§22 KunstUrhG). Dabei ging es aber afaik mehr um die Veröffentlichung, nicht aber um die Aufnahme selbst.
201a StGB setzt bereits bei der Aufnahme selbst an. Interessant. Was ist "unbefugt herstellt" (Abs.1 Nr.2) ? Am Beispiel des Bettlers: Reicht es mündlich? Was ist wenn er später davon nichts mehr wissen will? Ob ein Schwimmbad ein "besonders geschützter Raum" ist, wird sicherlich die Gerichte beschäftigen. Aber hier wird es wohl weniger um den Ort, als um die Nacktheit gehen. Und wann ist die überhaupt gegeben? Schon im Badeanzug, im Bikini, oben ohne oder ganz ohne? Es dürfte spannend werden...
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
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#2 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Ich finde die Strafbarkeit gut, ein richtiger und wichtiger Ansatz in einer von Medien beherrschten Welt.
Zitat:
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#3 |
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
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Hallo!
Im Össiland dürfte wohl noch eine andere Rechtssprechung vorherrschen. Mir fällt dies bei diversen TV-Sendungen auf, bei jenen aus D sind Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht, bei jenen aus Ö nicht - ein Beispiel Bauer sucht Frau, eine Sendung welche es da wie dort gibt. Bei Dokus aus den USA werden sogar Logos unkenntlich gemacht. Personen sind ja nicht meine Motive aber ich habe auch schon davon gelesen, dass die Ohrmarken von Kühen nicht lesbar sein dürfen.
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Liebe Grüße Siegrid ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS |
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#4 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.127
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Mein Eindruck ist, man darf bald eh nichts mehr fotografieren. Fotografiere ich jemanden ohne Hose, mache ich mich möglicherweise strafbar nach §201a. Fotografiere ich jemanden mit Hose, verletze ich möglicherweise die Markenrechte von Levi Strauss oder Wrangler.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#5 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
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auf Grund der Tatsache, daß ich es schon immer schwierig fand, Menschen zu fotografieren, hab ich es einfach fast nie gemacht und werde es wohl weiter so halten.
![]() Schwieriges Thema und eigentlich schade, daß es zu solchen Gesetzen kommen muß, weil viele einfach ihr Gegenüber nicht mehr respektieren.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#6 | |||
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
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Deine Beispiele in Deutschland sind aber schon heftig - dessen war ich mir nicht bewusst. Dafür aber gibt es hier bei uns kein Google Street View.
Zitat:
Zitat:
Ich denke diese Passage ist auch deshalb notwendig geworden, weil immer mehr Kleinhubschrauber durch die Gegend fliegen und alles filmen und fotografieren, was ihnen über den Weg läuft. Damit wäre ein Abschuss von Drohnen über einem AKW zivilrechtlich absolut in Ordnung. Zitat:
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#7 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
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Zitat:
Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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#8 |
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
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Es kommt noch soweit, das man den Fotoapparat nicht mehr ohne angemeckert zu werden, auf einem Platz mit sich tragen oder in einem Café auf den Tisch legen darf. Dank Fernauslöser und geräuschlosem Verschluss könnte man ja verbotener Weise fotografieren.
Darf Google Glass in D dann eigentlich noch verkauft werden? In dem Moment wo das Ding läuft, wird ja alles Fotografiert. Und darf ich davon ausgehen, wenn jemand sein Handy in meiner Nähe auf Augenhöhe hält, dass er mich fotografiert? Oder sucht er nur ein Netz? Wann klingelt das erste Mal bei der Polizei das Telefon, weil ein besorgter Nachbar eine verdächtige Person mit Fotoapparat in der Hecke meldet? Dabei wollte er nur die Vögel und nicht die Vögelnden fotografieren. Wir sollten unsere Flagge um ein paar Streifen und Sterne ergänzen. Genug Paranoia entwickeln wird ja fleissig. Gruss Michael |
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#9 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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In Augsburg brach vor einigen Wochen ein Person vor dem Rathaus zusammen.
Von ca. 50-70 sich in der Nähe befindlichen Passanten kam herade einer auf die Idee zu "helfen" und eine Notarzt zu rufen. Die Hälfte der anderen Gaffer war damit beschäftigt, die Szene zu filmen bzw. mit dem Handy zu dokumentieren. Herbeigerufene Einstzkräfte hatten nicht nur damit zu tun, um das Leben eines Menschen zu kämpfen, nein, ein Teil war für die Abschirmung des Geschehens nötig. Das, liebe Leute nenne ich ein Trauerspiel! ![]() In der Tagespresse schlug der Fall hohe Wogen. Viele couragierte Mitbürger waren im Nachhinein der Meinung, dass man den "Voyeuren" die Handys hätte abnehmen sollen bzw. sie hätte daran hindern sollen zu filmen. Das sei nicht möglich und nicht ahndbar, so lange die Aufnahmen nicht ins Internet eingestellt werden bzw. weiter geleitet werden - hieß es. Unsere Gesellschaft ist inzwischen so krank und verblödet, dass es anscheinend solche Gesetze braucht.
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LG Matthias |
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#10 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Zitat:
![]() Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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