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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!
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Alt 28.01.2015, 14:14   #1
Harry Hirsch
 
 
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Ihr seht an dieser Diskussion schon - da kommt einiges auf die Rechtsprechung zu. Thema Bettler/Obdachloser: Es gab ja immer schon das sog. Recht am eigenen Bild (§22 KunstUrhG). Dabei ging es aber afaik mehr um die Veröffentlichung, nicht aber um die Aufnahme selbst.

201a StGB setzt bereits bei der Aufnahme selbst an. Interessant.

Was ist "unbefugt herstellt" (Abs.1 Nr.2) ? Am Beispiel des Bettlers: Reicht es mündlich? Was ist wenn er später davon nichts mehr wissen will?

Ob ein Schwimmbad ein "besonders geschützter Raum" ist, wird sicherlich die Gerichte beschäftigen. Aber hier wird es wohl weniger um den Ort, als um die Nacktheit gehen. Und wann ist die überhaupt gegeben? Schon im Badeanzug, im Bikini, oben ohne oder ganz ohne?

Es dürfte spannend werden...
__________________
Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
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Alt 28.01.2015, 17:23   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Ich finde die Strafbarkeit gut, ein richtiger und wichtiger Ansatz in einer von Medien beherrschten Welt.

Zitat:
Zitat von eac Beitrag anzeigen
Interessant auch die Frage, wie dem Ansehen einer Person überhaupt geschadet werden kann, ohne daß ein Bild überhaupt veröffentlicht wird.
Also, mein Ansehen würde alleine dadurch geschädigt, dass sich bestimmte Verwandte mir nähern würden. Dazu bräuchte es noch nicht einmal einen Fotoapparat .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 17:31   #3
Siegrid
 
 
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
Hallo!

Im Össiland dürfte wohl noch eine andere Rechtssprechung vorherrschen. Mir fällt dies bei diversen TV-Sendungen auf, bei jenen aus D sind Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht, bei jenen aus Ö nicht - ein Beispiel Bauer sucht Frau, eine Sendung welche es da wie dort gibt. Bei Dokus aus den USA werden sogar Logos unkenntlich gemacht.

Personen sind ja nicht meine Motive aber ich habe auch schon davon gelesen, dass die Ohrmarken von Kühen nicht lesbar sein dürfen.
__________________
Liebe Grüße
Siegrid

ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS
Siegrid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 17:43   #4
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.127
Mein Eindruck ist, man darf bald eh nichts mehr fotografieren. Fotografiere ich jemanden ohne Hose, mache ich mich möglicherweise strafbar nach §201a. Fotografiere ich jemanden mit Hose, verletze ich möglicherweise die Markenrechte von Levi Strauss oder Wrangler.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 19:00   #5
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
auf Grund der Tatsache, daß ich es schon immer schwierig fand, Menschen zu fotografieren, hab ich es einfach fast nie gemacht und werde es wohl weiter so halten.
Schwieriges Thema und eigentlich schade, daß es zu solchen Gesetzen kommen muß, weil viele einfach ihr Gegenüber nicht mehr respektieren.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
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Alt 29.01.2015, 00:42   #6
Mario190
 
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
Zitat:
Zitat von Siegrid Beitrag anzeigen
Im Össiland dürfte wohl noch eine andere Rechtssprechung vorherrschen.
Deine Beispiele in Deutschland sind aber schon heftig - dessen war ich mir nicht bewusst. Dafür aber gibt es hier bei uns kein Google Street View.
Zitat:
Zitat von Schmiddi Beitrag anzeigen
Für mich als Nichtjurist ergibt sich vereinfachend: ohne das Risiko einzugehen, im Knast zu enden (*) kann ich die Kamera nur noch zu Hause bei geschlossenen Rolladen anfassen
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
- von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Für mich liest sich diese Passage aber immer noch so, dass ich mich zum Zeitpunkt der Aufnahme auch außerhalb dieses beschriebenen Gebiets befinde. Eben in eine Wohnung hinein fotografieren. Beispielsweise wäre es dann nichtmehr erlaubt, vom Gehweg etwa aus in eine fremde Wohnung zu fotografieren. Nicht aber, wenn ich mich selbst in dieser Wohnung befinde und damit auch jeder Person offensichtlich klar sein muss, dass ich sie fotografiere.
Ich denke diese Passage ist auch deshalb notwendig geworden, weil immer mehr Kleinhubschrauber durch die Gegend fliegen und alles filmen und fotografieren, was ihnen über den Weg läuft. Damit wäre ein Abschuss von Drohnen über einem AKW zivilrechtlich absolut in Ordnung.

Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ein Bettler ist vielleicht mittellos, aber nicht "hilflos". Und Hilflosigkeit zu dokumentieren ist nicht "zur Schau stellen". Siehe Absatz 4: "Kunst" (= Street-Fotografie) und "Berichterstattung" sind ausdrücklich ausgenommen.
Das wird wohl wirklich schwierig auslegbar sein. Wo beginnt Hilflosigkeit? Vielleicht wird ja wirklich einfach nur auf solche Fälle wie in Augsbrug angespielt um die Zivilcourage indirekt per Gesetz zu erhöhen? Auch Cybermobbing (Video beim zusammengeprügelt werden im Schulhof) wäre ein denkbarer Ansatz - ob das insbesondere hier etwas hilft, sei aber mal dahingestellt.
Mario190 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 19:42   #7
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Ich finde die Strafbarkeit gut, ein richtiger und wichtiger Ansatz in einer von Medien beherrschten Welt...
Glaube nicht, dass dadurch auch den Journalisten das Fotografieren verboten wird, sie werden sich auf ihren journalistischen, dokumentarischen Auftrag berufen (zu mindestens, was das Fotografieren im öffentlichen Bereich angeht).

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
Ellersiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 20:08   #8
Anthem
 
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
Es kommt noch soweit, das man den Fotoapparat nicht mehr ohne angemeckert zu werden, auf einem Platz mit sich tragen oder in einem Café auf den Tisch legen darf. Dank Fernauslöser und geräuschlosem Verschluss könnte man ja verbotener Weise fotografieren.

Darf Google Glass in D dann eigentlich noch verkauft werden? In dem Moment wo das Ding läuft, wird ja alles Fotografiert.

Und darf ich davon ausgehen, wenn jemand sein Handy in meiner Nähe auf Augenhöhe hält, dass er mich fotografiert? Oder sucht er nur ein Netz?

Wann klingelt das erste Mal bei der Polizei das Telefon, weil ein besorgter Nachbar eine verdächtige Person mit Fotoapparat in der Hecke meldet? Dabei wollte er nur die Vögel und nicht die Vögelnden fotografieren.

Wir sollten unsere Flagge um ein paar Streifen und Sterne ergänzen. Genug Paranoia entwickeln wird ja fleissig.

Gruss
Michael
Anthem ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 20:19   #9
wwjdo?
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
In Augsburg brach vor einigen Wochen ein Person vor dem Rathaus zusammen.

Von ca. 50-70 sich in der Nähe befindlichen Passanten kam herade einer auf die Idee zu "helfen" und eine Notarzt zu rufen.

Die Hälfte der anderen Gaffer war damit beschäftigt, die Szene zu filmen bzw. mit dem Handy zu dokumentieren.

Herbeigerufene Einstzkräfte hatten nicht nur damit zu tun, um das Leben eines Menschen zu kämpfen, nein, ein Teil war für die Abschirmung des Geschehens nötig.

Das, liebe Leute nenne ich ein Trauerspiel!

In der Tagespresse schlug der Fall hohe Wogen. Viele couragierte Mitbürger waren im Nachhinein der Meinung, dass man den "Voyeuren" die Handys hätte abnehmen sollen bzw. sie hätte daran hindern sollen zu filmen. Das sei nicht möglich und nicht ahndbar, so lange die Aufnahmen nicht ins Internet eingestellt werden bzw. weiter geleitet werden - hieß es.

Unsere Gesellschaft ist inzwischen so krank und verblödet, dass es anscheinend solche Gesetze braucht.
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 14:24   #10
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt,...
Endlich keine Bilder mehr aus dem Parlament!


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
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