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#161 | |||||
Registriert seit: 10.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 285
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Zitat:
Doch, in erheblichem Maße. Die Eignung ist ja zwingende Voraussetzung für die Ausübung. Und in dem Fall geht es nicht darum, ob er promoviert ist oder nicht, sondern dass er betrogen hat - und zwar bei einer nicht privaten Sache (dazu später). Die Ausübung ist an einen Amtseid gekoppelt, der in Zweifel gezogen werden kann, wenn jemand bei einer hoheitlichen Angelegenheit wie der Verleihung eines Doktortitels mutmaßlich betrügerisch (Uni) und kriminell (Urheberrecht) gehandelt hat. Es hat ja schon seinen Sinn, dass man bei der Anstellung im öffentlichen Dienst ein Führungszeugnis vorlegen muss - wie übrigens auch beim Promotionsverfahren. Zitat:
In diese Sphäre der Integrität gehören sicher private Dinge nicht hinein - sexuelle Orientierung, Körperschmuck, Haargel, Musikgeschmack. Was aber ganz bestimmt hineingehört, sind Bildungsbiographie und Gesetzestreue. Und in diesem Fall geht es nicht um Bildungsbiographie ("ob Doktor oder nicht, er ist ein begabter Politiker"), sondern um Gesetzestreue - und diese muss angezweifelt werden, wenn jemand bei einem Promotionsverfahren derart dreist betrügt. Ebenso ist der Doktor bzw. die Promotion keine Privatsache wie etwa private Finanzgeschäfte (obwohl man den Eindruck gewinnen kann, genau dazu sei es in diesem Fall verkommen...), sondern eine öffentlich hoheitliche Angelegenheit, die sogar so weit reicht, dass sie Auswirkungen auf den Namen hat. Eine Universität ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, keine Privatparty. Und es ist ja noch nicht mal der Fall, dass KT darauf keinen Wert gelegt hätte. Im Gegenteil, wurde auf seinen Antrag hin die Promotion erst möglich, später hat er dann noch eine Sondergenehmigung beantragt, den Titel schon vor der Veröffentlichung der Diss. führen zu dürfen. Dass es hier nicht um ein VHS-Zeugnis geht, zeigt sich auch darin, dass die Uni den Titel verleiht und auch wieder entzieht. Wenn auch KT so getan hat, als könne man diesen zurückgeben wie etwas gekauftes, wenn die Finanzierung nicht mehr steht. Zitat:
Dass nun, nach der Entlassung aus dem Amt auf Antrag des Ministers, eine den Gepflogenheiten übliche Verabschiedung stattfindet, finde ich im übrigen nachvollziehbar. Der Minister ist nicht entlassen worden, weil er ein Betrüger ist, sondern weil er die Kanzlerin gebeten hat, dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, ihn aus dem Amt zu entlassen und Thomas de Maizière zu ernennen. Eine unehrenhafte Entlassung kommt eher einer Staatskrise gleich... Es werden keine Minister gefällt. Es sind keine Bäume. Zitat:
Zitat:
Ebenso gelten auch für Wirtschaftsminister die grundsätzlichen Anforderungen an die Integrität (allein dieser Begriff zeigt ja schon, dass diese Persönlichkeitsspaltung hier völlig fehl am Platze ist), deren Nichterfüllung durch ein betrügerisches Handeln in einer hoheitlichen Angelegenheit ganz sicher gegeben ist. Es wäre noch anzumerken, dass das Mandat, also bspw. die Mitgliedschaft im Bundestag, andere Ansprüche hat. Deswegen gilt ja auch die Immunität. Die Unabhängigkeit der Legislative soll eben durch beschädigte Integrität der Person oder Zweifel daran nicht eingeschränkt werden. Bei einem Bundesminister handelt es sich aber um einen Teil der Exekutive, mithin um Mitglied eines Verfassungsorgans. Hierfür müssen im Rechtsstaat höchste Maßstäbe gelten. Gruß seb Geändert von sesepopese (11.03.2011 um 15:29 Uhr) |
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#162 | |
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
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Zitat:
Gruß Christoph |
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#163 | |
Registriert seit: 10.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 285
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Zitat:
Wenngleich das teilweise seltsam war - das Führungszeugnis musste vorliegen, aber beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages (Extratermin, Personalstelle, persönlich nicht bekannt) musste noch nicht mal ein Perso vorgelegt werden (öffentlicher Dienst, Land Berlin). ![]() |
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#164 |
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
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Das ist ja interessant und belegt gleichzeitig auch, dass es offenbar nicht einheitlich geregelt ist. Bei vergleichsweise verantwortungsvollen Tätigkeiten musste ich überigens noch nie ein Führungszeugnis vorlegen, dafür aber einmal bei einem Umzugsunternehmen. Verkehrte Welt...
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#165 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Au Mann, jetzt wird ansträngend
Zitat:
Macht eh keinen Sinn, da die Heiligenscheinfraktion ja lieber auf den Paragrafen anstatt auf dem gesunden Menschenverstand rumreitet. Zitat:
Hat er im Amtseid(*1) geschworen a) vor diesem Amt keine moralischen Verfehlungen begangen zu haben und b) während seiner Amtszeit über seine Karriere und Privatleben vorher stets wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen? Ich sehe nicht, dass ihm der erschwindelte Doktor-Titel unmittelbar in sein Amt gebracht hat oder für die Ausführung des Amtes verpflichtent gewesen ist. Somit ist sein Handeln zwar verwerflich und hat für ihn die, zumindest minimale Konsequenz (in Form des Amtsverlust) gerechtfertigt zur Folge gehabt. Dennoch stehe ich zu der Meinung, dass der traditionelle! Zapfenstreich berechtigt war. *1 habe erfolglos versucht den Amtseid zu googeln bydey |
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#166 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Wir sprechen hier ja auch nicht von einer moralischen Verfehlung, sondern von einer Straftat.
Zitat:
Klingt vielleicht etwas polemisch, soll aber nur verdeutlichen, dass Beruf und Privatleben eben nicht immer zu trennen sind. Das steht hier ja auch nicht zur Debatte.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) Geändert von BadMan (11.03.2011 um 16:12 Uhr) |
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#167 | ||
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Hey dey,
Zitat:
Zitat:
Beim 4.Nebensatz wird´s dann aber schon brenzlig... Dat Ei |
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#168 | ||
Registriert seit: 10.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 285
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Zitat:
Und weil man sich vor sich selber ekelt, weil man sich gezwungen sieht, Schmähkritik ("Heiligenscheinfraktion") an begründeter Meinung anderer zu üben? Der gesunde Menschenverstand ist immer ein gern gesehenes "rhetorisches Mittel". Wenn man nicht bereit ist, sich mit der Sache zu befassen, ist das völlig okay. Nur aus seinem Desinteresse an der Sache andere verächtlich zu machen, finde ich nicht in Ordnung und weise es weit von mir. In Bezug auf höchste Staatsämter "Paragrafen" gegen vermeintlich "gesunden Menschenverstand" aufwiegen zu wollen, halte ich für eine, naja, etwas "seltsame" Interpretation des Rechtsstaats. Bitte dann aber nicht wundern, wenn man sich in einer Reihe mit Leuten wiederfindet, die "Todesstrafe für Kinderschänder" in Frakturschrift auf der Heckscheibe stehen haben oder die Gegner von Internetsperren zu Komplizen von pädophilen Straftätern erklären. Zitat:
Weiterhin geht es nicht darum, dass er einen Meineid bei der Amtseinführung abgeliefert hat, sondern darum, dass der Wert dieses Eids in Zweifel gezogen werden darf bei einem Betrüger, der eine Körperschaft des öffentlichen Rechts angelogen hat. Mag ja sein, dass Dich das alles nicht interessiert. Nur hast Du eine Meinung geäußert, also musst Du dich auch damit abfinden, dass man sich mit dieser befasst. Geändert von sesepopese (11.03.2011 um 16:28 Uhr) |
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#169 | |||||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Was steht nicht zur Debatte? Meine Meinung? Oder die Berechtigung des traditionelle Zapfenstreich. Doch darum ging es mir. Nicht darum, was KTzG getan hat, sondern um den Zusammenhang zu seinem Amt und den verbundenen Traditionen. Zitat:
Wobei hier auch wieder der Zusammenhang mit den Verfehlungen vor dem Amt gesehen werden muß. Hat er während der Laufzeit seines Amtseid ein Gesetz verletzt. Moralisch betrachtet hat er gelogen, aber ein Gesetzesverletzung war vorher. Zumal sich jetzt schon die Frage stellt, ob der Verlust des Amtes für all die gefällten Minister Strafe genug war oder ob man ihnen mindestens noch die Ehre nehmen muss, damit dem Wohle des deutschen Volkes genüge gaten wurde. Da es hierfür wohl aktuell keine Gesetzgebung gibt wäre hier ein hohes Maß an Willkür anzunehmen. Ich denke für die (Un)ehre ist dann die deutsche Presselandschaft zuständig. bydey ---------- Post added 11.03.2011 at 15:27 ---------- Zitat:
Wenn du einen Satz für unangebracht hälst warum löscht du ihn nicht? Ist das nicht klassische Stammtischrhetorik? Zitat:
Ging es bei meiner Meinung nicht darum, dass der Zapfenstreich ein traditionlles Ritual ist, welches jedem Verteidigungsminister bisher zustand, egal warum er sich aus dem Amt zurückzieht? bydey |
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#170 | ||||
Registriert seit: 10.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 285
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Wir kommen im Bezug auf den Zapfenstreich ja zum gleichen Ergebnis, nur mit konträren Begründungen. Und diese Begründungen beinhalten Bewertungen, denen ich widerspreche. Mehr nicht. Geändert von sesepopese (11.03.2011 um 16:35 Uhr) |
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