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#111 | ||
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Der Sturm auf die Bastille und vielleicht noch die Ostermesse im Vatikan (da ist immer die Hölle los). Zitat:
Eventuell geht es doch schneller, als einem lieb sein dürfte? |
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#112 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Das ist genau das, was ich meinte. Sowas kann und darf nicht unter Strafe stehen. Es sei denn, der Hintergund ist Pädophilie. Das entsprechend im Gesetz zu formulieren wird vielleicht schwierig, aber dafür erhalten die Damen und Herren Gelehrten ja schließlich ihr Geld.
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Viele Grüße Mathias |
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#113 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Zitat:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft. Gerade der Aspekt Entgeld schützt ja wohl die Omi. Das der familiäre Raum hier noch mehr geschützt wird, als das Kindeswohl ist kaum mit einer deutlicheren Formulierung zu verhindern. Denn entweder ist es zukünftig verboten Nacktbilder von seinen Kindern zu machen oder eben nicht. Ein Missbrauch eines Vaters, der Bilder seiner nackten Kinder kostenlos einem entsprechenden Club oder Netzwerk zu Verfügung stellt ist schwierig einzugrenzen, bzw. zu beweisen. Veröffentlichung im Netz könnte man noch versuchen zu verhindern.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#114 | |
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
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Zitat:
Auch wenn das private Foto ohne Entgeld von nackten Kleinkindern und Kindern unbestraft bleibt, vermeide ich solche Fotos und bin froh von meiner Tochter keine solchen Fotos (Pose nackt am Badestrand) je gemacht zu haben. Im Digitalzeitalter kann mit solchen Fotos vieles passieren, auch ohne dass initial eine Absicht vorliegt. z.B. - der Laptop von Tante Berta wird zur Reparatur eingeschickt - die "kaputte" USB-Platte wird achtlos wegeworfen, obwohl nur ein Anschlußkabel defekt ist - wenn Opa stirbt, wie und von wem wird wohl der Uralt-PC entsorgt? usw. Ein Digitalfoto (sind ja meist Serien) kann viele Wege finden. Was ich bein Ankauf von gebrauchten Digitalkameras (inkl. Speicherkarten) schon alles erlebt habe... (Beerdingungsfotos, einer hatte ein Foto eines Zettels mit >20 Online-Zugängen jeweils mit Passwort auf der Karte!!) -> zum Wohle der Kinder komplett auf Nacktfotos verzichten ist für mich nicht unvernünftig. [EDIT] Die Art und Weise, wie hier im Thread im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung gegen Staatsapparat, Polizei , Richter, Politiker usw. gewettert wird, hätte ich auch nicht für möglich gehalten. Geändert von malo (02.02.2015 um 11:12 Uhr) |
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#115 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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@dey
Du hast Recht! Aber ein spitzfindiger Anwalt zieht sich eben an der Formulierung "gegen Eltgelt" hoch und legt es so aus, dass es gem. der Formulierung im Gesetz ja nicht strafbar ist, wenn man es nicht gegen Entgelt macht. Das stört mich an der Formulierung. Vor allem wenn man bedenkt, welche Auswirkungen allein mit den Wörtern "und" und "oder" in Gesetzen einhergehen können.
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Viele Grüße Mathias |
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#116 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Ab einem Alter von 4 Jahren sollte man jedoch darauf verzichten. Meine Tochter hat eine Phase ab fünf gehabt, wo sie sich ihrer Nacktheit geschämt hat. Da hätte sie solche Bilder gar nicht lustig gefunden. Meiner anderen Tochter ist es mit fünf noch völlig schnuppe. Zitat:
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#117 | |
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
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Zitat:
Ob ein Kind sich zum Zeitpunkt einer Aufnahme schämt spielt aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle. |
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#118 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Zitat:
Ich wollte darauf hinaus, dass sie auch nach ihrem Sinneswandel diese Bilder nicht gemocht hätte, auch wenn es noch vor kurzem kein Thema war.
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#119 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Sich darüber Gedanken zu machen ist Sache hoch bezahlter Juristen.
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Viele Grüße Mathias |
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#120 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt ... Die Argumentation könnte soweit getrieben werden, das gerade ein Kind (ab der Geburt) immer der Vormundschaft seiner Erziehungsberechtigten "ausgeliefert" ist und somit die Hilflosigkeit stets zu bejahen wäre. Daraus folgend ist die Bildaufnahme, bei der für jedermann erkennbaren Hilflosigkeit eines Kindes unbefugt (so auch ohne Entgeld). Aus genau dem Grund ein Klick für die Satire. |
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