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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!
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Alt 02.02.2015, 02:10   #111
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von Hans1611 Beitrag anzeigen
...
Aus solchen Halbwahrheiten und Verfälschungen entstehen unter anderem so unerträgliche Bewegungen wie Pegida oder Schlimmeres.
Mein Tip für Schlimmeres:
Der Sturm auf die Bastille und vielleicht noch die Ostermesse im Vatikan (da ist immer die Hölle los).


Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
...
Und in die Verlegenheit, den dritten Absatz diskutieren zu müssen, kommt hoffentlich niemand von uns.
...
Ein Klick für die Satire.
Eventuell geht es doch schneller, als einem lieb sein dürfte?
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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Alt 02.02.2015, 08:00   #112
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Das ist genau das, was ich meinte. Sowas kann und darf nicht unter Strafe stehen. Es sei denn, der Hintergund ist Pädophilie. Das entsprechend im Gesetz zu formulieren wird vielleicht schwierig, aber dafür erhalten die Damen und Herren Gelehrten ja schließlich ihr Geld.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 10:38   #113
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
1. Auslegung
Sämtliche Eltern, Großeltern... machen sich strafbar, wenn sie das eigene Kind/Enkelkind... unbekleidet fotografieren. Sollte das vor dem Hintergrund der Pädophilie erfolgen, dann ist das auch richtig so. Aber haben nicht alle Eltern/Großeltern... Bilder von ihrem kleinen Lieblingen, gerade im Kleinkindalter, auf denen sie im Schwimmbad oder in der Badewanne planschen...?Ich bin auch kein Freund davon, dass manche Eltern ihre Kinder nackt im Schwimmbad rumlaufen lassen. Es gibt genügend perverse (oder kranke) Leute. Aber diese Auslegung des Absatz 3 stellt alle liebenden Eltern... unter den Generalverdacht der Pädophilie.

2. Auslegung
Bestraft wird, wer eine Bildaufnahme, welche die Nacktheit einer Person unter 18 Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen... oder sich diese selber verschafft.
Geht es noch? Wenn man das also nicht gegen Entgelt macht ist es dann rechtens? Wer hat sich denn diese Formulierung einfallen lassen?

Es ist schon klar, was mit dem Absatz gemeint ist, nämlich dass man unter 18 Jährige weder nackt ablichten, noch sich solche Bilder beschaffen oder verteilen darf. Warum formuliert man das dann nicht auch entsprechend?
Zitat:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
Wenn man das mal umschreibt, gibt es doch gar nicht mehr so viel Auslegeungsspielraum.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

Gerade der Aspekt Entgeld schützt ja wohl die Omi.
Das der familiäre Raum hier noch mehr geschützt wird, als das Kindeswohl ist kaum mit einer deutlicheren Formulierung zu verhindern.
Denn entweder ist es zukünftig verboten Nacktbilder von seinen Kindern zu machen oder eben nicht.
Ein Missbrauch eines Vaters, der Bilder seiner nackten Kinder kostenlos einem entsprechenden Club oder Netzwerk zu Verfügung stellt ist schwierig einzugrenzen, bzw. zu beweisen.
Veröffentlichung im Netz könnte man noch versuchen zu verhindern.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 11:05   #114
malo
 
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen

Gerade der Aspekt Entgeld schützt ja wohl die Omi.
Das der familiäre Raum hier noch mehr geschützt wird, als das Kindeswohl ist kaum mit einer deutlicheren Formulierung zu verhindern.
Denn entweder ist es zukünftig verboten Nacktbilder von seinen Kindern zu machen oder eben nicht.

Auch wenn das private Foto ohne Entgeld von nackten Kleinkindern und Kindern unbestraft bleibt, vermeide ich solche Fotos und bin froh von meiner Tochter keine solchen Fotos (Pose nackt am Badestrand) je gemacht zu haben.

Im Digitalzeitalter kann mit solchen Fotos vieles passieren, auch ohne dass initial eine Absicht vorliegt.
z.B.
- der Laptop von Tante Berta wird zur Reparatur eingeschickt
- die "kaputte" USB-Platte wird achtlos wegeworfen, obwohl nur ein Anschlußkabel defekt ist
- wenn Opa stirbt, wie und von wem wird wohl der Uralt-PC entsorgt?
usw.

Ein Digitalfoto (sind ja meist Serien) kann viele Wege finden. Was ich bein Ankauf von gebrauchten Digitalkameras (inkl. Speicherkarten) schon alles erlebt habe... (Beerdingungsfotos, einer hatte ein Foto eines Zettels mit >20 Online-Zugängen jeweils mit Passwort auf der Karte!!)

-> zum Wohle der Kinder komplett auf Nacktfotos verzichten ist für mich nicht unvernünftig.

[EDIT]
Die Art und Weise, wie hier im Thread im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung gegen Staatsapparat, Polizei , Richter, Politiker usw. gewettert wird, hätte ich auch nicht für möglich gehalten.

Geändert von malo (02.02.2015 um 11:12 Uhr)
malo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 11:06   #115
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
@dey

Du hast Recht! Aber ein spitzfindiger Anwalt zieht sich eben an der Formulierung "gegen Eltgelt" hoch und legt es so aus, dass es gem. der Formulierung im Gesetz ja nicht strafbar ist, wenn man es nicht gegen Entgelt macht. Das stört mich an der Formulierung. Vor allem wenn man bedenkt, welche Auswirkungen allein mit den Wörtern "und" und "oder" in Gesetzen einhergehen können.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.02.2015, 11:13   #116
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von malo Beitrag anzeigen
-> zum Wohle der Kinder komplett auf Nacktfotos verzichten ist für mich nicht unvernünftig.
Halte ich für übertrieben.
Ab einem Alter von 4 Jahren sollte man jedoch darauf verzichten. Meine Tochter hat eine Phase ab fünf gehabt, wo sie sich ihrer Nacktheit geschämt hat. Da hätte sie solche Bilder gar nicht lustig gefunden.
Meiner anderen Tochter ist es mit fünf noch völlig schnuppe.

Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
@dey

Du hast Recht! Aber ein spitzfindiger Anwalt zieht sich eben an der Formulierung "gegen Eltgelt" hoch und legt es so aus, dass es gem. der Formulierung im Gesetz ja nicht strafbar ist, wenn man es nicht gegen Entgelt macht. Das stört mich an der Formulierung. Vor allem wenn man bedenkt, welche Auswirkungen allein mit den Wörtern "und" und "oder" in Gesetzen einhergehen können.
Es wird immer Lücken geben. Wie könnte eine sinvvole Formulierung aussehen, die gezielt das Wohl des Kindes schützt, nicht aber Verwandte ohne bösen Willen kriminalisiert?
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Alt 02.02.2015, 11:20   #117
malo
 
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Halte ich für übertrieben.
Ab einem Alter von 4 Jahren sollte man jedoch darauf verzichten. Meine Tochter hat eine Phase ab fünf gehabt, wo sie sich ihrer Nacktheit geschämt hat. Da hätte sie solche Bilder gar nicht lustig gefunden.
Meiner anderen Tochter ist es mit fünf noch völlig schnuppe.
ich schrieb "Kinder" und hatte die Einordnung Säugling, Kleinkind und Kind im Kopf.

Ob ein Kind sich zum Zeitpunkt einer Aufnahme schämt spielt aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle.
malo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 11:35   #118
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von malo Beitrag anzeigen
ich schrieb "Kinder" und hatte die Einordnung Säugling, Kleinkind und Kind im Kopf.
OK
Zitat:
Ob ein Kind sich zum Zeitpunkt einer Aufnahme schämt spielt aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle.
Das sehe ich genauso.
Ich wollte darauf hinaus, dass sie auch nach ihrem Sinneswandel diese Bilder nicht gemocht hätte, auch wenn es noch vor kurzem kein Thema war.
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Alt 02.02.2015, 11:50   #119
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Es wird immer Lücken geben. Wie könnte eine sinvvole Formulierung aussehen, die gezielt das Wohl des Kindes schützt, nicht aber Verwandte ohne bösen Willen kriminalisiert?
Sich darüber Gedanken zu machen ist Sache hoch bezahlter Juristen.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 11:55   #120
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von malo Beitrag anzeigen
ich schrieb "Kinder" und hatte die Einordnung Säugling, Kleinkind und Kind im Kopf.

Ob ein Kind sich zum Zeitpunkt einer Aufnahme schämt spielt aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle.
Die Intension ist vielleicht die richtige:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt ...

Die Argumentation könnte soweit getrieben werden, das gerade ein Kind (ab der Geburt) immer der Vormundschaft seiner Erziehungsberechtigten "ausgeliefert" ist
und somit die Hilflosigkeit stets zu bejahen wäre.
Daraus folgend ist die Bildaufnahme, bei der für jedermann erkennbaren Hilflosigkeit eines Kindes unbefugt (so auch ohne Entgeld).

Aus genau dem Grund ein Klick für die Satire.
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Gruß
Rico
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