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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Ah, ok, also mit Versand...
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#2 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Ja, leider. Der Gesamtbetrag mit allem drum und dran wird besteuert. Das musste ich vor ein paar Jahren beim Internetkauf einer Jacke mal leidvoll erfahren.
Wenigstens wird ab Dezember die Freigrenze von 22 € auf 150 € erhöht.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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OK, dann rechne ich mal mit allem...
Rechne mal danach um... 1016,95$ Gesamtpreis laut Rechnung (gerundet)
Richtig? Viele Grüße Andreas |
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#4 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.519
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Zitat:
![]() Hallo Andreas, nach der Seite www.zoll.de und einer mir vorliegenden, auf mich ausgestellten „Berechnung der Einfuhrabgaben zur mündlichen Zollanmeldung“ des Hauptzollamtes Frankfurt am Main, bei der die Versandkosten (27,84 $) nicht in die Abgabenrechnung einbezogen wurden, ergibt sich folgende Rechnung, wobei ich mal die 3yMach Garantie außen vorlasse: Objektiv: 935,00 $ Umrechnungswert für Juli 2008 $ zu € = 1,5493 € Warenwert: 935,00 : 1,5493 = 603,50 € Einfuhrzoll 6,7 % von 603,50 € = 40,43 € Einfuhrumsatzsteuer = 19 % 603,50 € + 40,43 € = 643,93 € + 122,35 € = 766,28 € Siehe auch hier: KLICK MICH , allerdings werden nach dieser Seite die Transportkosten in die Berechnung mit einbezogen. Ist also in der Theorie und der Praxis wieder mal unterschiedlich... ...oder der Zöllner war bei mr großzügig...
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#5 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
![]() Die Versandkosten werden NICHT zur Berechnung der Freigrenze herangezogen. Liegt der Warenwert aber über 22 Euro müssen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gezahlt werden. Rainer |
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#6 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.519
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Zitat:
![]() ![]() ![]() oder DARAN Zitat: Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen. Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange Geändert von DonFredo (01.07.2008 um 21:18 Uhr) |
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#7 | |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Zitat:
![]() Ich hab die bis jetzt immer pingelig erlebt... ![]()
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LG Matthias |
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#8 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
![]() Rainer |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Na ja,
das macht ja alles UPS... vielleicht wissen die das ja. *kopfkratz* Grüße Andreas |
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