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#23 | |
Registriert seit: 27.07.2005
Beiträge: 73
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Zitat:
Ein Hersteller hat zwar prinzipiell das Recht, einem Händler die Belieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Nicht aber, wenn der Hersteller in seinem Marktsegment eine gewichtige Position innehält und dem nicht belieferten Händler deshalb ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entsteht. Selbiger kann die Belieferung inkl. Schadenersatz dann einklagen. Mann kann Sony ja vieles nachsagen sicher aber nicht, dass sie ein kleines Licht im Elektonikmarkt sind. ![]() Insofern wird's hierzulande wohl nix mit SURE. ![]() Was aber mittelfristig wohl nichts daran ändern wird, dass wir trotzdem erheblich mehr für Sony Produkte bezahlen müssen, als die Amerikaner mit SURE. ![]() Pete Geändert von PeterG (05.06.2008 um 17:04 Uhr) |
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