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Alt 27.03.2008, 19:13   #1
Volker
 
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt,
Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.
__________________
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Alt 27.03.2008, 19:23   #2
Fritzchen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben
Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
Fritzchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 21:32   #3
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von Fritzchen Beitrag anzeigen
Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben
Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen
Morgen ...
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
Der Klügere kippt nach
Kerstin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 21:50   #4
Fritzchen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Morgen ...
Aber erst Nachmittag, Prüfung
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
Fritzchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 22:57   #5
Fritzchen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Es gibt kein absolutes Haltverbot.

Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot

Beim Haltverbot geht nichts

Beim eingeschränkten Haltverbot darf man, ein oder aussteigen, be oder entladen
Oder bis 3 Minuten das Fahrzeug verlassen, muß aber in unmittelbaren Nähe bleiben.
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
Fritzchen ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.03.2008, 00:10   #6
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Zitat:
Zitat von Fritzchen Beitrag anzeigen
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot
Ich dachte immer das hiess "Parkverbot" und "absolutes Halteverbot". Dachte immer es gäbe kein "eingeschränktes Halteverbot".
Stelle fest ich leb hinter'm Mond.

Laut Wikipedia:

Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO
Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.

Haltverbot nach Zeichen 283 StVO
Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 07:18   #7
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss.
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
Der Klügere kippt nach
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Alt 27.03.2008, 19:25   #8
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Juristisch ist der Fall möglicherweise klar, jedoch kenne ich in normalen Gegenden die Regelung, dass erst nach einer Überschreitung von 10 Minuten tatsächlich mit dem Ticketschreiben begonnen wird. Das erspart unter anderem den potentiellen Streit um ganggenaue Uhren...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 19:56   #9
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Kerstin,
darf ich was als Halbwissender schreiben, wo du ja jetzt deine Antwort hast (oder?)

Ich finde es erstaunlich, dass es nur 5 (wenn auch alberne) Euros sind, ich musste mal richtig abdrücken wegen (ok, war mehr) 10 Minuten drüber. In Berlin ist es eh meist günstiger einfach nix zu zahlen, zumindest wenn man ne ganze Weile vorhat zu bleiben
__________________
abgedunkelt.de
baerlichkeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 21:01   #10
cabal
 
 
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.
Wieso sollte sie das tun... es gilt der Aufdruck auf dem Parkschein und die Anzeige auf dem Parkscheinautomat - die Uhr der Politesse ist doch unerheblich.
__________________
Holen sie mir diese Myozyten! Ich will sie in meinem Büro sprechen!
(Dr. House)
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