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#1 | |
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
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Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben
![]() Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen ![]()
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![]() Der mit der Schwarzmaske ! |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP. Der Klügere kippt nach ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
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#5 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
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Es gibt kein absolutes Haltverbot.
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot Beim Haltverbot geht nichts ![]() Beim eingeschränkten Haltverbot darf man, ein oder aussteigen, be oder entladen Oder bis 3 Minuten das Fahrzeug verlassen, muß aber in unmittelbaren Nähe bleiben.
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![]() Der mit der Schwarzmaske ! |
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#6 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Ich dachte immer das hiess "Parkverbot" und "absolutes Halteverbot". Dachte immer es gäbe kein "eingeschränktes Halteverbot".
Stelle fest ich leb hinter'm Mond. Laut Wikipedia: Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird. Haltverbot nach Zeichen 283 StVO Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet. |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss.
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#8 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Juristisch ist der Fall möglicherweise klar, jedoch kenne ich in normalen Gegenden die Regelung, dass erst nach einer Überschreitung von 10 Minuten tatsächlich mit dem Ticketschreiben begonnen wird. Das erspart unter anderem den potentiellen Streit um ganggenaue Uhren...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#9 |
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Kerstin,
darf ich was als Halbwissender schreiben, wo du ja jetzt deine Antwort hast (oder?) ![]() Ich finde es erstaunlich, dass es nur 5 (wenn auch alberne) Euros sind, ich musste mal richtig abdrücken wegen (ok, war mehr) 10 Minuten drüber. In Berlin ist es eh meist günstiger einfach nix zu zahlen, zumindest wenn man ne ganze Weile vorhat zu bleiben ![]()
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abgedunkelt.de |
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#10 |
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
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Wieso sollte sie das tun... es gilt der Aufdruck auf dem Parkschein und die Anzeige auf dem Parkscheinautomat - die Uhr der Politesse ist doch unerheblich.
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Holen sie mir diese Myozyten! Ich will sie in meinem Büro sprechen! (Dr. House) |
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