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Alt 27.03.2008, 22:41   #21
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von cabal Beitrag anzeigen
Du kannst Hademar doch dankbar sein. Hättest Du irgendwann einmal im absolutem Halteverbot mangels besserem Wissen be oder entladen und wärest "erwischt" worden wäre es nicht bei 5 Euro geblieben. Insofern war es doch nett das das von ihm klargestellt wurde.
*LOL*
OK.
Aber als Frau hat man da gleich mehrere Waffen. Die wirken manchmal sogar auch bei Frauen
Und außerdem wäre das dann wieder ein neuer Thread
__________________
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Alt 27.03.2008, 22:57   #22
Fritzchen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Es gibt kein absolutes Haltverbot.

Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot

Beim Haltverbot geht nichts

Beim eingeschränkten Haltverbot darf man, ein oder aussteigen, be oder entladen
Oder bis 3 Minuten das Fahrzeug verlassen, muß aber in unmittelbaren Nähe bleiben.
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
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Alt 28.03.2008, 00:10   #23
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Zitat:
Zitat von Fritzchen Beitrag anzeigen
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot
Ich dachte immer das hiess "Parkverbot" und "absolutes Halteverbot". Dachte immer es gäbe kein "eingeschränktes Halteverbot".
Stelle fest ich leb hinter'm Mond.

Laut Wikipedia:

Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO
Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.

Haltverbot nach Zeichen 283 StVO
Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 07:18   #24
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss.
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Der Klügere kippt nach
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Alt 28.03.2008, 07:47   #25
Fritzchen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss.
Ich auch, aber mein Job
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
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Alt 28.03.2008, 08:33   #26
Hopser
 
 
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss.
Richtig alt bist Du aber erst dann, wenn Du Dich noch daran erinnern kannst, den Luftdruck Deiner Reifen nach "atü" gemessen zu haben...

Gruß
Harald (lerne auch täglich dazu, meistens aber unnützes Zeugs...)
__________________
Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval.
Hopser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 08:43   #27
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Alt aussehen werde ich wenn ich ihn nicht endlich überhaupt prüfe!
__________________
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Alt 28.03.2008, 10:35   #28
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
§12 StVO
Halteverbot ist Zeichen 283,
eingeschränktes halteverbot 286

bei letzterem steht hier zT unzutreffendes:
Es untersagt Halten (zu jedem beliebigen Zweck) über 3 Minuten. Ein und Aussteigen und Be- und Entladen sind, sofern vermeidbare Verzögerungen vermieden werden zulässig auch über diese 3 Minuten hinaus (Taxi wartet auf Fahrgast, mit dessen Erscheinen gerechnet werden darf, Zimmernachfrage und Gepäck ausladen vor Hotel, Kind wird in Kagesstätte gebracht (das gehört dann nämlich notwendig zum Ein- und Aussteigen), ...) Die Maximale Dauer liegt so bei 6 bis 10 Minuten. "Nähe " ist also ein relativer Begriff
Und dann: Der Irrtum über den Begriff des Be- und Entladens kann ein unvermeidbarer Verbotsirrtum sein (Folge Straflosigkeit), weil der Begriff umständebezogen ist.

Dein Parkvorgang fiel unter § 13
Für Dich wichtig ist Abs III.
Zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen darf auch ohne Betätigung der Parkuhr oder Benutzung des Parkscheinautomaten gehalten werden.. Ein- und Aussteigen darf dort sogar die 3 Minuten übersteigen, schließt aber längeres Warten nicht ein. Be- und Entladen darf länger dauern ohne vermeidbares Zögern. Bei sachlicher Berechtigung darf es die Höchstparkdauer überschreiten.

Quintessenz: Ticket kam zu früh, zulässiger, sich an die Höchstparkauer anschließender Be- und Entlade- oder Ein- und AussteigeVorgang ist nicht ausgeschlossen
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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Alt 28.03.2008, 10:56   #29
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Tröstet euch, mich hat's seinerzeit viel schlimmer erwischt.

Tiefer Winter, alles komplett zugeschneit inklusive dem einzigen freien halben Parkplatz vor dem Rathaus, nur eines der beiden Parkplatzschilder vor diesen fünf Plätzen gab sich überhaupt mit einem Fitzelchen Blau als Parkplatz zu erkennen. Parkscheibe rein, ich springe rein, um die Unterlagen abzugeben, komme zurück und die Politesse schreibt mich auf.

Ich war mir keiner Schuld bewußt, hatte die Parkscheibe passend in die Windschutzscheibe gelegt. Antwort der Politesse: Nein, ich habe nicht zeitlich falsch geparkt, sondern sei auf dem Behindertenparkplatz gestanden - und das wird teuer... Ich war stinksauer und dennoch sprachlos, nirgends war der Behindertenparkplatz zu erkennen außer auf der Parkplatzfläche, auf der ich gestanden hatte - und die war wie die Straße auch noch vollständig eingeschneit. Ich müsse das kennen, lt. Kennzeichen komme ich ja von hier und bin daher ortskundig. Die Schne**e ließ sich nicht beirren, vier Wochen später kam die Rechnung, und da lag schon lange kein Schnee mehr.

Leider hatte ich damals noch keine Kamera im Auto (äh, noch gar keine Kamera...), denn sonst hätte ich heftigst dagegen widersprochen und wäre mit Sicherheit im Recht gewesen - nicht erkennbare Schilder haben bei uns in Deutschland keine Funktion. Wer hält auf der Bundesstraße mitten im Schneetreiben an, um das runde, weiß eingeschneite Schild da oben freizukehren und in Erfahrung zu bringen, ob das ein 70er-Schild oder ein Überholverbot ist ? In der Zwischenzeit ist schon längst einer in das stehende Auto reingeknallt.

LG, Rainer
__________________
LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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Alt 28.03.2008, 11:05   #30
Volker
 
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
[OT]

da habe ich auch noch einen: Autobahnparkplatz, alle Parkplätze belegt, nur zwei frei, vor diesen steht quer ein schwarzer Mercedes und blokiert beide. Wegen dringen nötiger Pinkelpause einer der Mitfahrer halte ich auf dem Behindertenparkplatz und bleibe im Wagen um jederzeit wegfahren zu können. Aus dem Mercedes steigt einer aus, latscht zu mir rüber, weist sich als Polizist aus und teilt mir mit dass ich auf einem Behindertenparkplatz stehe und dass das kostet wenn ich keine Behinderten an Bord hätte. Meinen Hinweis auf die beiden blokierten Parkplätze hat er nicht akzeptiert...
__________________
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