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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.
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Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP. Der Klügere kippt nach ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Zitat:
... wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)? Ich will dich ja nicht verurteilen, ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine Zeitspanne von 1 Minute Überschreitung der Parkdauer nicht unbedingt mit 5 Euro bestraft werden muss. Ich kenne einige ähnliche Fälle, bei denen Politessen (ja, weibliche) genau darauf gewartet haben, dass die Parkzeit abläuft. Was mich aber stutzig macht ist die Tatsache, dass die Ausstellung des "Strafzettels" innerhalb 1 Minute abgegangen ist. Normalerweise schauen sich die Herrschaften schon etwas in der Gegend um, ob jemand flux zum Auto kommen wird. Aber die wollten das in deinem Fall leider nicht. Auch wenn du nicht danach gefragt hast - ich finde das mehr als ärgerlich für dich. Haben die denn keine Uhrzeit auf dem Strafzettel verewigt?
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Dass ich dir Parkzeit überschritten habe steht so oder so fest, mich ärgert dann irgendwie nur immer dass ich ja vorher schon bezahlt habe, ich also in dem Fall 5 + 2 Euro nunmehr gezahlt habe, da hätte ich auch gleich ohne Bezahlen für nur 5 Euro parken können. Dass man dann eben hergeht und quasi wartet bis die Uhr von 10.51 auf 10.52 h springt um das Ticket auszustellen ist rechtlich sicherlich nicht fragwürdig, moralisch eben schon eher. Bezahlen tu ich das so oder so, nur falls es sowas wie eine Kulanzzeit von viel. 2, 3 min gegeben hätte hätte ich mal versucht dagegen Einspruch einzulegen. Meine Zeit ist mir ohnehin eigentlich zu schade dafür, geht ja quasi "um fast nichts".
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#4 | |
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
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Zitat:
Nehmen wir an, es gibt eine Kulanz von 3 Minuten- und Du kommst nach 4 Minuten... Was ist dann? Das ist dann genau so eine Minute zu spät wie jetzt. Also wir die Kulanz auf 4 Minuten verlängert - und Du kommst dann 5 Minuten zu spät... Dieses Spiel kannst Du bis in alle Ewigkeit fortsetzen. Das ist wie schwanger - ein bischen schwanger gibt es nicht, entweder schwanger oder nicht schwanger. Und wenn Du bei der Bahn 1 Minute zu spät kommst, ist der Zug auch weg. (O. k., das ist eher unwahrscheinlich, ich habe in den letzten 10 Jahren keinen pünktliche Zug erlebt - aber theoretisch). Und das mit dem Parkhaus ist auch keine gnädige Kulanz. Man muss Dir ja Zeit lassen, um von der Kasse zum Auto zu gehen und dann zur Ausfahrt zu fahren. Früher (als es noch Personal und nicht nur Automaten gab) gab es Parkhäuser bei denen an der Ausfahrtschranke kassiert wurde - und da gab es dann auch keine Kulanz! Gruß Horst |
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#5 | |
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
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#6 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
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Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben
![]() Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen ![]()
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![]() Der mit der Schwarzmaske ! |
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#7 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Zitat:
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#8 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
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#9 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
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Es gibt kein absolutes Haltverbot.
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot Beim Haltverbot geht nichts ![]() Beim eingeschränkten Haltverbot darf man, ein oder aussteigen, be oder entladen Oder bis 3 Minuten das Fahrzeug verlassen, muß aber in unmittelbaren Nähe bleiben.
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#10 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Ich dachte immer das hiess "Parkverbot" und "absolutes Halteverbot". Dachte immer es gäbe kein "eingeschränktes Halteverbot".
Stelle fest ich leb hinter'm Mond. Laut Wikipedia: Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird. Haltverbot nach Zeichen 283 StVO Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet. |
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