Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Ein Tausch wohl nicht, aber mir fällt dazu eine Frage
@simply black ein:
Der Erstverkäufer muß ja gewerblich gewesen sein. Kann/Sollte man sich die Gewährleistungsansprüche gegen diesen abtreten lassen bzw. ist das überhaupt notwendig? Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob der Wieder- bzw. Gebrauchtverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, oder?
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Der Zweitkäufer hat keine Ansprüche gegen den Ersthändler, beide verbindet schließlich kein Vertragsverhältnis.
Dein Ansatz, sich solche Ansprüche abtreten zu lassen ist richtig, dann gehts.
Achtung!: Abtretung erfordert Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstkäufer und Annahme der Abtretung durch den Zweitkäufer, beides sollte auch ausdrücklich drin stehen.