Zitat:
Zitat von ali1
Mein Pech: ich habe die ein Monate alte A700 bei Ebay erstanden (allerdings mit Originalrechnung) und weiß nun nicht, ob das mit einem Tausch gehen würde.
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Ein Tausch wohl nicht, aber mir fällt dazu eine Frage
@simply black ein:
Der Erstverkäufer muß ja gewerblich gewesen sein. Kann/Sollte man sich die Gewährleistungsansprüche gegen diesen abtreten lassen bzw. ist das überhaupt notwendig? Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob der Wieder- bzw. Gebrauchtverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, oder?